Inhalt (8 Abschnitte)
- PKV kündigen: die Wege und Fristen im Überblick
- PKV-Kündigungsfrist: ordentlich kündigen zum Ende des Versicherungsjahres
- Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung: der Moment für den Wechsel
- PKV kündigen, um den Versicherer zu wechseln: So klappt es ohne Lücke
- Wann eine Kündigung ohne neue private Versicherung möglich ist
- PKV kündigen und in die GKV wechseln: nur mit Versicherungspflicht
- PKV kündigen: Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben
- Schritt für Schritt: So kündigen Sie richtig und wechseln ohne Lücke
- Ordentlich kündigen Sie die PKV mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach einer vereinbarten Mindestvertragsdauer von meist bis zu zwei Jahren (§ 205 Abs. 1 VVG).
- Nach einer Beitragserhöhung können Sie binnen zwei Monaten ab Zugang des Schreibens zum Erhöhungstermin kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG) – oft der beste Moment für einen Wechsel.
- Kein Risiko einer Lücke: Eine Vollversicherung endet erst, wenn Sie die lückenlose neue Versicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG); deshalb gilt: erst die Zusage des neuen Versicherers, dann die Kündigung.
- Bei Verträgen ab 2009 nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung zum neuen Versicherer mit; bei Verträgen vor 2009 wird grundsätzlich nichts übertragen, dort ist die Optimierung beim bisherigen Versicherer der Weg.
- In die gesetzliche Krankenversicherung wechseln Sie nur bei neuer Versicherungspflicht – dann rückwirkend binnen drei Monaten (§ 205 Abs. 2 VVG); ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen.
Eine private Krankenversicherung (PKV) kündigen Sie ordentlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach einer vereinbarten Mindestvertragsdauer (§ 205 Abs. 1 VVG). Nach einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten ab Zugang des Schreibens (§ 205 Abs. 4 VVG). Wer zu einem besseren Versicherer wechselt, ist dabei geschützt: Die Kündigung einer Vollversicherung wird erst wirksam, wenn die lückenlose Anschlussversicherung nachgewiesen ist (§ 205 Abs. 6 VVG) (Stand: Oktober 2026).
Das kennen viele: Der Beitrag steigt, die Leistungen passen nicht mehr, oder andere Versicherer bieten deutlich modernere Tarife. Dann fällt schnell der Satz „Ich kündige die PKV“. Meist steckt dahinter der Wunsch, zu einem Versicherer mit einem besseren Verhältnis von Beitrag und Leistung zu wechseln. Das ist möglich – wenn Sie die Fristen kennen und die richtige Reihenfolge einhalten. Dieser Ratgeber zeigt alle Kündigungswege, den Wechsel ohne Lücke, die Rückkehr in die GKV und eine Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben.
PKV kündigen: die Wege und Fristen im Überblick
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kennt mehrere Kündigungsrechte. Welches für Sie gilt, hängt vom Anlass ab. Für die Vollversicherung kommt eine Schutzregel hinzu: Sie endet erst, wenn die neue Versicherung nachgewiesen ist.
| Anlass | Rechtsgrundlage | Frist | Wirkung |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung, ohne besonderen Grund | § 205 Abs. 1 VVG | drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres; frühestens nach der vereinbarten Mindestvertragsdauer | zum Ende des Versicherungsjahres |
| Beitragserhöhung oder Leistungsminderung durch Anpassung | § 205 Abs. 4 VVG | zwei Monate ab Zugang der Mitteilung | zum Termin der Erhöhung |
| Höherer Beitrag durch Wechsel in eine andere Altersgruppe | § 205 Abs. 3 VVG | zwei Monate nach der Änderung | zum Zeitpunkt der Änderung |
| Gesetzliche Versicherungspflicht oder Anspruch auf Familienversicherung | § 205 Abs. 2 VVG | drei Monate ab Eintritt der Pflicht | rückwirkend zum Eintritt der Pflicht |
| Nachweis der Anschlussversicherung (Vollversicherung) | § 205 Abs. 6 VVG | zwei Monate nach der Kündigungserklärung, bei späterem Kündigungstermin bis zu diesem Termin | ohne Nachweis läuft der bisherige Vertrag weiter |
| Private Pflegepflichtversicherung | § 23 Abs. 2 SGB XI | wie die Krankenversicherung | nur mit Nachweis einer lückenlosen neuen Pflegepflichtversicherung |
Zwei Begriffe vorab: Das Versicherungsjahr ist der Zeitraum, nach dem Ihr Vertrag abgerechnet wird. Die Mindestvertragsdauer ist die Zeit, in der eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Beides steht in Ihren Tarifbedingungen.
PKV-Kündigungsfrist: ordentlich kündigen zum Ende des Versicherungsjahres
Die ordentliche Kündigung braucht keinen Grund. Sie wirkt zum Ende des Versicherungsjahres und muss drei Monate vorher beim Versicherer sein (§ 205 Abs. 1 VVG). Vorher läuft eine vereinbarte Mindestvertragsdauer. Die Musterbedingungen der Branche erlauben eine solche Bindung von bis zu zwei Jahren (MB/KK § 13 Abs. 1).
In vielen Tarifbedingungen endet das erste Versicherungsjahr am 31. Dezember des Beginnjahres. Danach fällt es mit dem Kalenderjahr zusammen. Dann gilt: Die Kündigung muss spätestens am 30. September zugehen.
Beispiel für den AblaufIhr Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr, die Mindestvertragsdauer ist vorbei. Für ein Vertragsende am 31.12.2027 muss Ihre Kündigung spätestens am 30.09.2027 beim Versicherer sein. Der Termin 31.12.2026 ist dagegen schon verpasst. Steht aber eine Beitragserhöhung zum 01.01.2027 an, öffnet das Sonderkündigungsrecht ein neues Fenster für den Wechsel.
Sie können die Kündigung auf einzelne Personen oder einzelne Tarife beschränken (§ 205 Abs. 1 Satz 2 VVG). Das ist wichtig, wenn etwa nur ein Zusatzbaustein wegfallen soll. Sind weitere Personen mitversichert, etwa Ihr Ehepartner, müssen sie von der Kündigung wissen. Sie dürfen den Vertrag dann binnen zwei Monaten selbst fortführen (MB/KK § 13 Abs. 10).
Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung: der Moment für den Wechsel
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, dürfen Sie den Vertrag für die betroffene Person außerordentlich kündigen. Die Frist beträgt zwei Monate ab Zugang des Erhöhungsschreibens, die Kündigung wirkt zum Erhöhungstermin (§ 205 Abs. 4 VVG). Zum 1. Januar 2026 stiegen laut PKV-Verband die Beiträge für rund 60 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt um etwa 13 %. Für 2027 rechnet der Verband damit, dass erneut ein Großteil der Privatversicherten betroffen ist.
Damit ist der Beitragsbrief der ideale Anlass, andere Versicherer zu vergleichen. Wird die Kündigung wirksam, fällt der erhöhte Beitrag beim bisherigen Versicherer gar nicht erst an. Wie Sie die Frist berechnen und die zwei Monate optimal nutzen, lesen Sie im Ratgeber Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung.
PKV kündigen, um den Versicherer zu wechseln: So klappt es ohne Lücke
Wer in Deutschland wohnt, muss eine Krankheitskostenversicherung haben (§ 193 Abs. 3 VVG). Deshalb wird die Kündigung einer privaten Vollversicherung erst wirksam, wenn Sie nachweisen, dass Sie bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert sind (§ 205 Abs. 6 VVG). Den Nachweis erbringen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung. Fehlt er, läuft der alte Vertrag weiter. Für Sie bedeutet das: Eine Versicherungslücke kann nicht entstehen.
Was Sie beim Wechsel mitnehmen
Hat Ihr Vertrag ab dem 01.01.2009 begonnen, nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Das ist der Teil Ihres angesparten Polsters, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt. Der neue Versicherer rechnet ihn an, das senkt Ihren neuen Beitrag. Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif. Bei einem nahtlosen Wechsel werden Ihre bisherigen Versicherungszeiten außerdem auf die Wartezeiten angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).
Der Ablauf mit Ihrem Partner-Experten
Die spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und auf den PKV-Wechsel spezialisiert. Der Service ist für Sie kostenlos. Sie halten die Reihenfolge ein, die Sie schützt:
Vergleich vieler Versicherer
Ihr Partner-Experte vergleicht Tarife nach Beitrag und Leistung und rechnet Übertragungswert und neues Eintrittsalter konkret ein.
Anonyme Risikovoranfrage
Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit. Per anonymer Risikovoranfrage wird vorab geklärt, zu welchen Bedingungen er Sie aufnehmen würde – ohne Namen und ohne Antrag.
Antrag und schriftliche Zusage
Den Antrag stellen Sie beim gewählten Versicherer, mit vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben. Die Zusage nennt Beitrag, Leistungen und Beginn.
Erst dann kündigen
Mit der Zusage in der Hand kündigen Sie den alten Vertrag und reichen den Nachweis der neuen Versicherung fristgerecht ein.
Erst die Zusage, dann die KündigungSo wissen Sie vor jedem Schritt, woran Sie sind. Der neue Vertrag beginnt genau dann, wenn der alte endet. Die Pflegepflichtversicherung stellen Sie dabei üblicherweise gleich mit um.
Vertrag vor 2009: optimieren statt wechseln
Für Verträge, die vor dem 01.01.2009 begonnen haben, gilt eine andere Regel: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen (Ausnahme: Kündigung bis 30.06.2009). Ein Versichererwechsel ist hier in aller Regel ein Warnsignal. Der richtige Weg ist die Optimierung beim bisherigen Versicherer, etwa ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers nach § 204 VVG, ein angepasster Selbstbehalt oder eine Beitragsentlastung fürs Alter. Auch dabei helfen die Partner-Experten. Mehr dazu im Ratgeber PKV-Beitrag senken.
Wann eine Kündigung ohne neue private Versicherung möglich ist
Die Nachweispflicht gilt für die Vollversicherung, solange die Versicherungspflicht in Deutschland besteht. In drei Situationen sieht es anders aus:
Gesetzliche Versicherungspflicht
Hier genügt der Nachweis der Pflicht, zum Beispiel die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (§ 205 Abs. 2 VVG).
Wegzug ins Ausland
Die Versicherungspflicht hängt am Wohnsitz in Deutschland. Bei einem Wegzug außerhalb von EU und EWR endet der Vertrag nach den Musterbedingungen, wenn nichts anderes vereinbart wird (MB/KK § 15 Abs. 3). Ob Kündigung oder Anwartschaft besser passt, erklärt der Ratgeber PKV und Auswandern.
Reine Zusatzversicherungen
Ein Krankenhaustagegeld oder eine Pflegezusatzversicherung erfüllt keine Versicherungspflicht. Solche Verträge kündigen Sie ohne Nachweis, nach den Fristen in Ihren Bedingungen.
Auch die private Pflegepflichtversicherung endet bei fortbestehender Pflicht nur, wenn Sie einen lückenlosen neuen Vertrag nachweisen (§ 23 Abs. 2 SGB XI). Wird der Beitrag dauerhaft untragbar, ist eine Kündigung ohne Anschluss keine Lösung: Bei Beitragsrückständen folgt nach einem Mahnverfahren der Notlagentarif mit stark eingeschränkten Leistungen. Dann helfen eher die Wege aus dem Ratgeber Basistarif und Notlagentarif.
PKV kündigen und in die GKV wechseln: nur mit Versicherungspflicht
Manche möchten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das geht nicht auf Wunsch, sondern nur, wenn Sie dort versicherungspflichtig werden. Typische Anlässe sind:
- Anstellung unter der Grenze: Ihr regelmäßiges Jahresgehalt liegt unter der Versicherungspflichtgrenze, 2026 77.400 €. Für 2027 sieht der Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € vor, für Bestandsversicherte 80.550 €; der Bundesrat muss noch zustimmen.
- Arbeitslosengeld: Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist grundsätzlich gesetzlich versicherungspflichtig. Unter Umständen ist eine Befreiung möglich.
- Familienversicherung: Ein gesetzlicher Anspruch auf Familienversicherung steht der Versicherungspflicht gleich (§ 205 Abs. 2 Satz 5 VVG).
Tritt die Pflicht ein, können Sie die PKV binnen drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Das gilt auch für Krankentagegeld, Pflegeversicherung und eine Anwartschaft. Der Versicherer kann einen Nachweis verlangen. Dann haben Sie zwei Monate ab seiner Aufforderung in Textform. Verpassen Sie die drei Monate, können Sie nur noch zum Ende des Monats kündigen, in dem Sie die Pflicht nachweisen. Bis dahin zahlen Sie unter Umständen doppelt.
Die 55-Jahre-GrenzeAb 55 bleibt in der Regel versicherungsfrei, wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit mindestens zur Hälfte versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ein Wechsel in die GKV ist dann meist ausgeschlossen.
Wer in die GKV wechselt, nimmt seine Alterungsrückstellungen nicht mit. Wer später vielleicht zurück in die PKV möchte, kann den Vertrag als Anwartschaft fortführen (MB/KK § 13 Abs. 11). Dann ist eine Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung möglich, die Anwartschaft kostet aber Beitrag. Wie Jobverlust, Teilzeit und Statuswechsel im Detail wirken, erklärt der Ratgeber zu PKV, Arbeitslosigkeit und Wechsel in die GKV.
PKV kündigen: Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben
Nach den Musterbedingungen genügt die Textform (MB/KK § 16). Entscheidend ist, dass Sie den rechtzeitigen Zugang beweisen können, etwa per Einschreiben. Die folgenden Texte sind allgemeine Beispiele, keine Rechtsberatung. Passen Sie sie an Ihren Vertrag an und prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen. Beim Versichererwechsel stimmt Ihr Partner-Experte Termin und Nachweis mit Ihnen ab.
Vorlage 1: Kündigung beim Wechsel zu einem anderen Versicherer
[Vorname Name], [Anschrift], Versicherungsnummer [Nummer]
An: [Versicherer, Anschrift]
Kündigung meiner Krankheitskosten-Vollversicherung und Pflegepflichtversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag für [versicherte Person, Tarife] zum [Ende des Versicherungsjahres, z. B. 31.12.2027 – oder bei einer Beitragserhöhung: zum Erhöhungstermin, unter Bezug auf Ihr Schreiben vom (Datum), zugegangen am (Datum)]. Den Nachweis, dass ich ab dem [Datum] ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer versichert bin (§ 205 Abs. 6 VVG), füge ich bei oder reiche ihn fristgerecht nach. Bitte übertragen Sie den Übertragungswert meiner Alterungsrückstellung an den neuen Versicherer. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Vertragsende in Textform.
Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]
Vorlage 2: Kündigung wegen gesetzlicher Versicherungspflicht
[Vorname Name], [Anschrift], Versicherungsnummer [Nummer]
An: [Versicherer, Anschrift]
Kündigung nach § 205 Abs. 2 VVG
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem [Datum] bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, Mitglied der [Krankenkasse]. Hiermit kündige ich meine Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung [sowie Krankentagegeld] rückwirkend zum [Datum des Beginns der Versicherungspflicht]. Die Mitgliedsbescheinigung füge ich bei. [Optional: Bitte bieten Sie mir an, den Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen.] Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende in Textform.
Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]
Den Satz zum Übertragungswert brauchen Sie nur bei Verträgen ab 2009. Haben Sie Zweifel, ob eine Beitragserhöhung überhaupt wirksam ist, ist das eine Rechtsfrage. Sie kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt im Einzelfall beurteilen. Einen Überblick gibt der Beitrag Beitragserhöhung unwirksam?.
Schritt für Schritt: So kündigen Sie richtig und wechseln ohne Lücke
Ziel klären
Wollen Sie Beitrag sparen, Leistungen verbessern oder die PKV ganz verlassen? Für einen günstigeren oder besseren Tarif ist meist der Wechsel innerhalb der PKV das Ziel.
Vertragsbeginn und Fristen prüfen
Hat Ihr Vertrag ab 2009 begonnen? Wann endet Ihr Versicherungsjahr, und läuft gerade eine Sonderkündigungsfrist nach einer Erhöhung? Das steht in Versicherungsschein, Bedingungen und Erhöhungsschreiben.
Vergleich und Risikovoranfrage
Lassen Sie von einem Partner-Experten Tarife vieler Versicherer vergleichen und die Annahme vorab anonym klären. Bei Verträgen vor 2009 prüft er die Optionen beim bisherigen Versicherer.
Anschluss sichern
Schriftliche Zusage des neuen Versicherers abwarten oder die Bescheinigung der Krankenkasse über die Versicherungspflicht besorgen.
Kündigen und nachweisen
Kündigung mit Zugangsnachweis schicken, Mitversicherte informieren, Nachweis fristgerecht einreichen und die Bestätigung des Vertragsendes abwarten.
Kurz gesagt: Richtig vorbereitet ist die Kündigung der Schlusspunkt eines gut geplanten Wechsels – nicht ihr Anfang. Welche Wege in Ihrem Vertrag stecken, zeigt der kostenlose Beitrags-Check in 60 Sekunden. Auf Wunsch rechnet anschließend ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk Ihren Wechsel konkret durch.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der PKV?
Für die ordentliche Kündigung drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 Abs. 1 VVG). Entspricht Ihr Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer sein. Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate ab Zugang des Schreibens, bei gesetzlicher Versicherungspflicht drei Monate ab deren Beginn.
Wie wechsle ich ohne Versicherungslücke zu einem anderen PKV-Versicherer?
Mit der richtigen Reihenfolge: Erst lassen Sie Tarife vergleichen und die Annahme vorab per anonymer Risikovoranfrage klären, dann stellen Sie den Antrag und warten die schriftliche Zusage ab. Erst danach kündigen Sie und reichen den Nachweis der neuen Versicherung ein (§ 205 Abs. 6 VVG). Ein Partner-Experte koordiniert diesen Ablauf für Sie.
Kann ich meine PKV kündigen und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Nur, wenn Sie dort versicherungspflichtig werden, etwa durch eine Anstellung mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr), oder einen Anspruch auf Familienversicherung haben. Dann können Sie die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Kann ich die PKV ohne neue Versicherung kündigen?
Eine Vollversicherung in der Regel nicht. Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG). Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie eine lückenlose Anschlussversicherung oder den Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht nachweisen. Reine Zusatzversicherungen können Sie dagegen ohne diesen Nachweis kündigen.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen, wenn ich die PKV kündige?
Wechseln Sie zu einem anderen privaten Versicherer und hat Ihr Vertrag ab dem 01.01.2009 begonnen, nehmen Sie den Übertragungswert mit – den Teil der Alterungsrückstellung, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Bei älteren Verträgen wird grundsätzlich nichts übertragen. Wechseln Sie in die gesetzliche Krankenversicherung, werden die Rückstellungen nicht mitgenommen.
Muss ich die PKV schriftlich kündigen?
Nach den Musterbedingungen der Branche genügt die Textform (MB/KK § 16), also zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail. Entscheidend ist, dass Sie den rechtzeitigen Zugang beweisen können. Viele nutzen deshalb ein Einschreiben. Ihre eigenen Bedingungen können Einzelheiten anders regeln.
Kann ich die Pflegepflichtversicherung getrennt kündigen?
Solange die Pflicht zur Pflegeversicherung besteht, wird auch deren Kündigung erst wirksam, wenn Sie eine lückenlose neue private Pflegepflichtversicherung nachweisen (§ 23 Abs. 2 SGB XI). In der Regel läuft sie beim selben Versicherer wie die Krankenversicherung und wird beim Versichererwechsel üblicherweise gleich mit umgestellt.
Quellen
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 14.10.2026
- § 193 VVG – Versicherte Person, Versicherungspflicht – abgerufen 14.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 14.10.2026
- § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 14.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§§ 13, 15, 16) – Stand Juni 2024
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a: 55-Jahre-Grenze) – abgerufen 14.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung – abgerufen 14.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 14. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.