Inhalt (5 Abschnitte)
- Beiträge für die Basisabsicherung und die Pflegepflichtversicherung sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG), abzüglich steuerfreier Zuschüsse.
- Die Steuerentlastung entspricht vereinfacht absetzbarem Beitrag mal persönlichem Grenzsteuersatz; dieser liegt 2026 zwischen 14 % und 45 % (§ 32a EStG).
- Modellrechnung: Bei 650 € Beitrag, 80 % Basisanteil und 35 % Grenzsteuersatz kostet eine Erhöhung um 10 % Selbstständige netto 46,80 € statt 65 € im Monat.
- Der Rechner ist eine vereinfachte Schätzung ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und weitere Vorsorgeaufwendungen – keine Steuerberatung.
Ihr PKV-Beitrag nach Steuer ergibt sich vereinfacht so: Beitrag minus steuerfreier Zuschuss minus Steuerentlastung. Die Steuerentlastung ist der absetzbare Basisanteil Ihres Beitrags mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Der Rechner zeigt Ihre Entlastung pro Jahr, Ihre Nettobelastung pro Monat und was eine Beitragserhöhung Sie netto kostet – als vereinfachte Schätzung, Stand Oktober 2026.
Vereinfachte Schätzung, Stand Oktober 2026, keine Steuerberatung. Absetzbar: Basisanteil inklusive Pflegepflichtversicherung, abzüglich steuerfreier Zuschüsse (§ 10 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 EStG). Komfortanteil nur im Höchstbetrag von 1.900 € (mit Zuschuss) bzw. 2.800 € (ohne), ohne weitere Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG). Arbeitgeberzuschuss höchstens die Hälfte des Beitrags und 2026 höchstens 613,22 €, er steigt bei einer Erhöhung mit; der Zuschuss der Rentenversicherung bleibt gleich. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ihre Eingaben werden nur übertragen, wenn Sie unten das Ergebnis anfordern.
Netto-Rechnung sichern & Beitrag prüfen lassen
Wir senden Ihnen Ihre Schätzung per E-Mail. Auf Wunsch prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk, wie Sie den Beitrag selbst senken können – Steuerfragen im Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
- Ihre Entlastung, Nettobelastung und Netto-Mehrkosten als Zusammenfassung
- Der PKV-Beitrags-Report 2027 mit allen 8 Spar-Hebeln
- Auf Wunsch: Rückruf eines Partner-Experten zu Tarifwechsel-Optionen nach § 204 VVG
Geschafft! Vielen Dank! Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis per E-Mail. In der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk bei Ihnen.
PKV-Beitrags-Report 2027 herunterladen (PDF)So rechnet der PKV-Steuer-Rechner
Der Rechner arbeitet mit offenen, einfachen Formeln. Er rechnet jeweils ein Jahr und teilt die Ergebnisse auf Monate um:
- Absetzbarer Basisbeitrag = Jahresbeitrag × Basisanteil − steuerfreier Zuschuss im Jahr. Steuerfreie Zuschüsse stehen nach dem Gesetz „insgesamt“ im Zusammenhang mit der Basisabsicherung und mindern sie (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG).
- Komfortanteil = der Rest des Beitrags. Er zählt nur, solange die Basis unter dem Höchstbetrag von 1.900 € bzw. 2.800 € liegt. Liegt die Basis darüber, wird nur sie abgezogen (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG).
- Steuerliche Entlastung pro Jahr = abziehbarer Betrag × Grenzsteuersatz.
- Nettobelastung pro Monat = (Jahresbeitrag − Zuschuss − Entlastung) ÷ 12.
- Netto-Mehrkosten = Nettobelastung nach der Erhöhung − Nettobelastung heute. Der Arbeitgeberzuschuss wächst dabei mit, höchstens bis zur Hälfte des Beitrags und zum Höchstzuschuss.
Den Anteil der Basisabsicherung bestimmt Ihr Versicherer nach festen Regeln und weist ihn in der Beitragsbescheinigung aus. Der Standardwert von 80 % ist eine Annahme für die Beispielrechnung, kein Durchschnittswert. Tarife mit vielen Komfortleistungen oder hohem Krankentagegeld haben einen niedrigeren Basisanteil.
Welchen Grenzsteuersatz haben Sie?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den letzten Euro Ihres zu versteuernden Einkommens. Genau zu diesem Satz wirken zusätzliche Sonderausgaben. Er ist höher als Ihr Durchschnittssteuersatz. Die folgende Tabelle hilft bei der Auswahl.
| Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 12.348 € (Grundfreibetrag) | 0 % |
| ab 12.349 € | 14 % |
| 17.800 € | rund 24 % |
| 30.000 € | rund 28 % |
| 40.000 € | rund 32 % |
| 50.000 € | rund 35 % |
| 60.000 € | rund 39 % |
| ab 69.879 € | 42 % |
| ab 277.826 € | 45 % |
Angestellte in der PKV verdienen in der Regel mehr als die Versicherungspflichtgrenze, 2026 77.400 € im Jahr. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt nach Abzügen zwar darunter, häufig aber im Bereich hoher Grenzsteuersätze. Im Zweifel hilft der letzte Steuerbescheid oder Ihre Steuerberatung.
Rechenbeispiel: 10 % Erhöhung bei 650 € Beitrag
Modellrechnung mit den Standardwerten des Rechners: 650 € Monatsbeitrag, 80 % Basisanteil, 35 % Grenzsteuersatz, Erhöhung um 10 % auf 715 €. Verglichen werden eine Selbstständige ohne Zuschuss und ein Angestellter, dessen Arbeitgeber die Hälfte zahlt.
| Schritt | Selbstständig | Angestellt |
|---|---|---|
| Jahresbeitrag heute | 7.800 € | 7.800 € |
| Steuerfreier Zuschuss im Jahr | 0 € | 3.900 € |
| Absetzbarer Basisbeitrag (80 % minus Zuschuss) | 6.240 € | 2.340 € |
| Steuerliche Entlastung pro Jahr (× 35 %) | 2.184 € | 819 € |
| Nettobelastung pro Monat heute | 468,00 € | 256,75 € |
| Netto-Mehrkosten der Erhöhung (brutto +65 €) pro Monat | 46,80 € | 25,68 € |
Bei der Selbstständigen kommt gut ein Viertel der Erhöhung über die Steuer zurück. Beim Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Erhöhung. Weil sein steuerfreier Zuschuss die absetzbaren Beiträge mindert, fällt die Steuerentlastung kleiner aus. Netto bleiben 25,68 € von 65 € Erhöhung.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Beide fallen nur bei einem Teil der Steuerzahler an. Der Rechner lässt sie weg und unterschätzt die Entlastung dann leicht.
- Andere Vorsorgeaufwendungen: Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen teilen sich den Höchstbetrag mit dem Komfortanteil. Meist ist er durch die Basisbeiträge ohnehin ausgeschöpft.
- Rentenversicherung als Zuschussgeber: Der Zuschuss der Rentenversicherung gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung (§ 106 SGB VI). Der Rechner begrenzt ihn vereinfacht auf die Hälfte des Gesamtbeitrags.
- Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt: Eine Rückerstattung mindert die absetzbaren Beiträge, ein Selbstbehalt ist nicht absetzbar. Mehr dazu im Ratgeber Beitragsrückerstattung.
- Künftige Jahre: Grenzsteuersatz, Zuschuss und Beitrag ändern sich. Für 2027 steigen die Grenzen voraussichtlich (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend).
Hintergründe zu Basisabsicherung, Höchstbeträgen, Vorauszahlung und Steuererklärung lesen Sie im Ratgeber PKV steuerlich absetzbar. Steuerliche Hinweise sind allgemeiner Natur; eine individuelle Steuerberatung dürfen wir nicht leisten.
Netto-Mehrkosten senken: Was wirklich hilft
Die Steuer federt eine Erhöhung ab, aber sie gleicht sie nie aus. Den Beitrag selbst senken andere Hebel:
- Erhöhung einordnen: Wie stark Ihr Beitrag gestiegen ist und wohin er sich entwickeln kann, zeigt der Beitragserhöhung-Rechner.
- Tarifwechsel durchrechnen: Ein Wechsel nach § 204 VVG behält Ihre Alterungsrückstellungen. Die Ersparnis bis 85 zeigt der Tarifwechsel-Rechner. Beachten Sie: Sinkt der Beitrag, sinkt auch die Steuerentlastung ein wenig.
- Selbstbehalt mit Bedacht: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, ist aber selbst nicht absetzbar. Ob er sich lohnt, zeigt der Selbstbehalt-Rechner.
- Alle Hebel vergleichen: Den Überblick gibt PKV-Beitrag senken, die persönliche Einordnung der kostenlose Beitrags-Check.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen PKV-Beitrag nach Steuer?
Ziehen Sie vom Jahresbeitrag steuerfreie Zuschüsse ab, etwa den Arbeitgeberzuschuss. Multiplizieren Sie den absetzbaren Basisanteil mit Ihrem Grenzsteuersatz – das ist Ihre Steuerentlastung. Beitrag minus Zuschuss minus Steuerentlastung ergibt Ihre Nettobelastung. Der Rechner macht das automatisch und berücksichtigt den Höchstbetrag für Komfortleistungen.
Wo finde ich den Anteil der Basisabsicherung?
In der Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers für die Steuererklärung. Dort stehen die Beiträge für die Basisabsicherung, die Pflegepflichtversicherung und die übrigen Leistungen getrennt. Teilen Sie den Basisbetrag samt Pflegepflicht durch den Gesamtbeitrag. Der Standardwert von 80 % im Rechner ist nur eine Annahme.
Welchen Grenzsteuersatz soll ich wählen?
Den Steuersatz auf Ihren letzten verdienten Euro. Er hängt vom zu versteuernden Einkommen ab und liegt 2026 zwischen 14 % und 42 %, ab 277.826 € bei 45 % (§ 32a EStG, Einzelveranlagung). Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen sind es rund 35 %, ab 69.879 € 42 %. Bei Zusammenveranlagung gelten die doppelten Einkommensgrenzen.
Warum ist die Steuerentlastung bei Angestellten kleiner?
Weil der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss von den absetzbaren Basisbeiträgen abgezogen wird (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Dafür zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat. Unter dem Strich trifft eine Erhöhung Angestellte deshalb meist weniger stark als Selbstständige.
Ist das Ergebnis meine tatsächliche Steuerersparnis?
Nein, es ist eine vereinfachte Schätzung. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, andere Vorsorgeaufwendungen und Besonderheiten Ihres Steuerfalls bleiben außen vor. Ihre tatsächliche Steuer ermittelt das Finanzamt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Quellen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.