Inhalt (6 Abschnitte)
- Eine ARAG Beitragserhöhung 2027 ist bis zum 12.10.2026 nicht veröffentlicht; die Schreiben für den 1.1.2027 kommen in der Regel im November.
- Laut Geschäftsberichten lag die Beitragsanpassung der ARAG Krankenversicherung bei etwas über 1 % (1.1.2023), knapp 1 % (1.1.2024) und rund 6 % (1.1.2025) des Monatssollbeitrags über alle Krankenversicherungstarife.
- Für den 1.1.2026 hat die ARAG für die Krankenversicherung keinen Wert veröffentlicht; belegt ist eine Erhöhung in der Pflegepflichtversicherung, die laut ARAG für ältere Erwachsene deutlich höher ausfallen kann.
- 2025 setzte die ARAG 31,5 Mio. € aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zur Minderung von Beitragserhöhungen ein (2024: 13,3 Mio. €); die RfB-Quote sank von 37,5 % auf 28,6 %.
- Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jederzeit möglich; von MedExtra nach MedBest geht es laut ARAG nach fünf Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Eine ARAG Beitragserhöhung 2027 ist bis zum 12.10.2026 nicht veröffentlicht. Anders als viele Versicherer nennt die ARAG Krankenversicherung aber in ihren Geschäftsberichten Durchschnittswerte: Zum 1.1.2025 lag die Anpassung bei rund 6 % des Monatssollbeitrags über alle Krankenversicherungstarife, zum 1.1.2024 bei knapp 1 % und zum 1.1.2023 bei etwas über 1 %. Für den 1.1.2026 ist noch kein Wert veröffentlicht. Briefe zu Anpassungen zum 1. Januar kommen in der Regel im November.
Einordnung, keine Seite der ARAGDiese Seite fasst überprüfbare Angaben zur Beitragsentwicklung der ARAG Krankenversicherungs-AG zusammen. Sie ist kein Angebot und keine Seite der ARAG. Wir veröffentlichen keine Kundenstimmen und keine geschätzten Prozentwerte. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler.
ARAG Beitragserhöhung 2027: der aktuelle Stand
Stand 12.10.2026 noch nicht veröffentlicht – wir ergänzen nach Eingang. Geprüft haben wir am 12. Oktober 2026 die Pressemitteilungen der ARAG – die jüngste vom 14.07.2026 betrifft kein Beitragsthema –, ihre Kundeninformation zu Beitragsanpassungen, den Geschäftsbericht 2025 und den Solvenzbericht 2025 der ARAG Krankenversicherungs-AG. Eine Angabe zur Anpassung zum 1. Januar 2027 war nicht darunter. Die Kundeninformation behandelt nur die Pflegepflichtversicherung und den Standardtarif 2026.
Für die ganze Branche gilt: Der PKV-Verband geht davon aus, dass zum 1.1.2027 erneut ein Großteil der Privatversicherten von Erhöhungen betroffen sein wird; eine Durchschnittshöhe nennt er noch nicht (Bericht vom 08.10.2026). Prozentzahlen zu einzelnen ARAG-Tarifen für 2027, die im Netz kursieren, stammen von Tarifwechsel-Dienstleistern; wir haben sie an keiner Veröffentlichung der ARAG prüfen können und übernehmen sie deshalb nicht.
Wann die Briefe der ARAG üblicherweise kommen
Die von der ARAG veröffentlichten Anpassungen der Krankenversicherung galten jeweils zum 1. Januar. Eine Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung samt Begründung folgt (§ 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG). Für den 1. Januar 2027 muss Ihr Brief also spätestens Ende November 2026 ankommen. Der brancheneinheitliche Standardtarif wurde dagegen zum 1.7.2026 angepasst. Notieren Sie das Eingangsdatum: Davon hängen Ihre Fristen ab.
Änderungslog dieser Seite
- 12.10.2026: Seite veröffentlicht. Ausgewertet: Geschäftsberichte 2023 bis 2025, Solvenzbericht 2025, ARAG-Kundeninformation, Produktseite, Pressemitteilungen bis 14.07.2026. Keine Angabe zur Anpassung 2027 gefunden.
- Nächste Prüfung: laufend ab Ende Oktober 2026; der Durchschnittswert für den 1.1.2026 wird nach bisheriger Praxis im Geschäftsbericht 2026 (Frühjahr 2027) erwartet.
Bisherige Beitragsanpassungen der ARAG
Die ARAG nennt im Geschäftsbericht eines Jahres jeweils die Anpassung zum 1. Januar desselben Jahres – als Anteil am Monatssollbeitrag, also an allen Monatsbeiträgen der Krankenversicherung zusammen. Die Tabelle zeigt nur belegte Werte.
| Stichtag | Bezug | Höhe | Quelle |
|---|---|---|---|
| 1.1.2027 | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | Recherche 12.10.2026 |
| 1.7.2026 | Standardtarif (brancheneinheitlich) | angepasst, ohne Durchschnitt | Kundeninformation |
| 1.1.2026 | Krankenversicherung | nicht veröffentlicht | – |
| 1.1.2026 | Pflegepflichtversicherung | erhöht, ohne Durchschnitt | Kundeninformation |
| 1.1.2025 | alle Krankenversicherungstarife | rund 6 % | Geschäftsbericht 2025 |
| 1.1.2024 | Krankenversicherung | knapp 1 % | Geschäftsbericht 2024 |
| 1.1.2023 | Krankenversicherung | etwas über 1 % | Geschäftsbericht 2023 |
Wie liest man diese Werte richtig? Sie beziehen sich auf den gesamten Monatssollbeitrag der Krankenversicherung, also auf Voll- und Zusatzversicherungen und auf Tarife, die gar nicht angepasst wurden. Wer in einem betroffenen Vollversicherungstarif ist, kann deshalb eine deutlich höhere Erhöhung erleben – wer in einem nicht betroffenen Tarif ist, gar keine. Für 2023 und 2024 schreibt die ARAG, sie werde damit „ihrem Anspruch gerecht, nur moderate Anpassungen zu tätigen“. Zum Vergleich die Branche: Zum 1.1.2025 stiegen die Beiträge laut PKV-Verband für rund zwei Drittel der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 18 %; zum 1.1.2026 für rund 60 % mit durchschnittlich etwa 13 %. Diese Branchenwerte beziehen sich nur auf die Betroffenen und sind deshalb nicht direkt vergleichbar.
Zur Pflegepflichtversicherung 2026 schreibt die ARAG, die Erhöhung falle „für jüngere Erwachsene … moderat“ aus, für ältere Erwachsene, insbesondere ohne Beihilfeanspruch, könne sie „deutlich höher ausfallen“. Wer länger als fünf Jahre versichert ist, zahlt dort ab 2026 höchstens 209,26 € (ohne Beihilfe) bzw. 80,70 € (mit Beihilfe) im Monat. Ihre eigene Erhöhung rechnen Sie mit dem Beitragserhöhung-Rechner aus.
Ihr Tarif ist nicht der DurchschnittBei der ARAG laufen die aktuellen Linien KomfortKlasse, MedExtra und MedBest, Beihilfetarife und ältere Tarife nebeneinander und werden getrennt kalkuliert. Maßgeblich ist allein der Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
Was die ARAG zur Begrenzung einsetzt
Mit Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) können Versicherer Erhöhungen dämpfen. Die RfB wird aus Überschüssen gebildet und gehört den Versicherten. Werden daraus Einmalbeiträge zur Limitierung gezahlt, muss der Treuhänder zustimmen (§ 155 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz, kurz VAG).
| Kennzahl | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|
| Einmalbeiträge aus der RfB zur Minderung von Beitragserhöhungen | 20,0 Mio. € | 13,3 Mio. € | 31,5 Mio. € |
| davon Krankheitskostenvollversicherung | – | 9,5 Mio. € | 30,1 Mio. € |
| Beitragsrückerstattung an Leistungsfreie (ausgezahlt) | 27,1 Mio. € | 32,9 Mio. € | 40,0 Mio. € |
| RfB-Quote (2022: 49,9 %) | 43,9 % | 37,5 % | 28,6 % |
Was heißt das für Sie? 2025 floss deutlich mehr Geld in die Minderung von Erhöhungen als im Jahr davor, fast vollständig in der Vollversicherung. Gleichzeitig sank die RfB-Quote innerhalb von drei Jahren um mehr als 20 Prozentpunkte. Auch die Beitragsrückerstattung für Leistungsfreie wurde für das Geschäftsjahr 2025 abgesenkt: In MedExtra, MedBest und weiteren Tarifen sind es zwei Monatsbeiträge, für 2023 und 2024 waren es zweieinhalb; in einigen Tarifen bleibt es bei sechs. Wie viel 2027 zur Limitierung zur Verfügung steht, ist nicht veröffentlicht.
Warum Beiträge bei der ARAG steigen
Eine Anpassung ist nur erlaubt, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs um mehr als 10 % – oder um einen niedrigeren Wert laut Bedingungen, oft 5 % – bzw. die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % von der Kalkulation abweichen (§ 155 VAG). Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen (§ 203 Abs. 2 VVG). Weil sich Kostensteigerungen unterhalb der Schwelle über Jahre aufstauen können, kommen Erhöhungen oft in Sprüngen – das Muster 1 %, 1 %, 6 % zeigt das.
Die Kosten der ARAG wachsen derzeit schneller als in vielen Vorjahren: Die Bruttozahlungen für Versicherungsfälle stiegen 2025 um 22,3 %, auch weil die Zahl der Vollversicherten von 87.466 (2023) auf 124.401 (2025) wuchs. Die Schadenquote stieg von 71,0 % auf 74,1 %; für 2026 plant die ARAG 77,1 %. Im Risikobericht heißt es: „Die Höhe der Beitragsanpassungen wird mit einer konservativen Annahmepolitik und konsequenten Leistungsprüfung in einem akzeptablen Rahmen gehalten.“ Das ist eine Zielaussage des Versicherers, keine Zusage für Ihren Tarif. Die Mechanik im Detail erklärt der Ratgeber PKV-Beitragsanpassung erklärt.
Ihre Wege bei der ARAG
Eine Erhöhung müssen Sie nicht einfach hinnehmen, aber jede Alternative hat einen Preis. Die ARAG selbst bietet nach eigenen Angaben eine kostenlose Beratung zur Tarifoptimierung an. Ein Widerspruch gegen die Anpassung ist laut ARAG nicht möglich – wohl aber diese Wege:
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Sie wechseln in einen anderen ARAG-Tarif mit gleichartigem Schutz und behalten Ihre Alterungsrückstellung. Eine Gesundheitsprüfung ist nur für Mehrleistungen erlaubt.
Selbstbehalt
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag; laut ARAG gibt es je nach Selbstbehalt eine Pauschalerstattung. Zum Selbstbehalt zahlt der Arbeitgeber nichts dazu. Mehr unter Selbstbehalt erhöhen.
Leistungen anpassen
Ein Wechsel etwa von MedBest in MedExtra oder KomfortKlasse senkt den Beitrag, kostet aber Leistung. Der Weg zurück ist nicht immer ohne Gesundheitsprüfung möglich. Mehr unter Leistungen anpassen.
Beitragsentlastung
Zu ambulantem Tarif, KomfortKlasse, MedExtra und MedBest gibt es eine Beitragsentlastungskomponente; die Reduktion beginnt laut ARAG ab 63 oder 67.
Die heutigen Tariflinien der ARAG
Für Angestellte und Selbstständige bietet die ARAG die Vollversicherungslinien KomfortKlasse, MedExtra und MedBest an, für Beamte unter anderem BeihilfeBest, BeihilfeKlinik, BeihilfeEinbett und BeihilfeErgänzungBest. Eine Besonderheit nennt die ARAG auf ihrer Produktseite: Von MedExtra nach MedBest können Versicherte nach fünf Jahren wechseln, „ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit“; mit dem Optionstarif FlexiPro ist ein solcher Wechsel schon früher und bis zu zehn Jahre lang möglich. Das ist wichtig, wenn Sie bei einer Erhöhung zunächst Leistung reduzieren und später wieder aufstocken möchten – prüfen Sie aber, ob die Option in Ihrem Vertrag vereinbart ist.
Leistungen Feld für Feld zeigt der Steckbrief ARAG MedBest, MedExtra und KomfortKlasse, Kennzahlen zum Unternehmen das Profil der ARAG auf PKV-Tarifprofil.de. Vor einem Wechsel wichtig: Der Schritt aus einem Bisex- in einen Unisex-Tarif ist endgültig und kann bei Verträgen von vor 2009 den späteren Weg in den Standardtarif versperren. Für Mehrleistungen darf die ARAG einen Risikozuschlag verlangen, den Sie durch einen Leistungsausschluss abwenden können.
Bitten Sie die ARAG schriftlich um alle Tarife, in die Sie nach § 204 VVG wechseln können – mit Beitrag und Leistungsunterschieden. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Tarifwechsel nach § 204 VVG, die mögliche Ersparnis rechnet der Tarifwechsel-Rechner. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kostet meist einen Teil der Alterungsrückstellung und erfordert eine neue Gesundheitsprüfung (PKV-Versicherer wechseln).
Den Brief der ARAG prüfen
Kommt das Anpassungsschreiben, achten Sie zuerst auf die Begründung. Der Versicherer muss angeben, welche Rechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat – Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten (BGH, 16.12.2020, IV ZR 294/19). Floskeln über steigende Gesundheitskosten genügen nicht; die genaue Höhe der Abweichung muss das Schreiben aber nicht nennen.
- Eingangsdatum notieren: Davon hängen Wirksamkeit (§ 203 Abs. 5 VVG) und Kündigungsfrist ab.
- Bausteine vergleichen: Welcher Tarif steigt – Haupttarif, Beitragsentlastung, Krankentagegeld oder Pflegepflichtversicherung?
- Limitierung suchen: Nennt das Schreiben Mittel, mit denen die Erhöhung gemildert wurde?
- Optionsrechte prüfen: Haben Sie FlexiPro oder eine Wechseloption, die Sie bei einer Leistungsreduktion später wieder nutzen können?
- Unterlagen aufbewahren: Rückforderungen aus unwirksamen Erhöhungen verjähren nach drei Jahren (BGH, 17.11.2021, IV ZR 113/20).
Ob eine Erhöhung rechtlich angreifbar ist, kann nur eine anwaltliche Prüfung klären – wir leisten keine Rechtsberatung. Die BGH-Linie fasst der Ratgeber Beitragserhöhung unwirksam? zusammen; was jeder Teil des Schreibens bedeutet, erklärt der Brief-Decoder zur Beitragserhöhung. Für eine Sonderkündigung haben Sie in der Regel zwei Monate ab Zugang (§ 205 Abs. 4 VVG), bei einer Vollversicherung aber nur mit lückenloser Anschlussversicherung – mehr unter Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung. Wie andere wachsende Versicherer mit dem Thema umgehen, zeigen etwa die Seiten zur ottonova-Beitragserhöhung 2027 und zur LVM-Beitragserhöhung 2027; alle Versicherer sammelt die Übersicht PKV-Beitragserhöhungen 2027.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die ARAG Beitragserhöhung 2027?
Das ist noch nicht bekannt. Bis zum 12.10.2026 hat die ARAG Krankenversicherung weder eine Durchschnittszahl noch eine Liste betroffener Tarife für den 1.1.2027 veröffentlicht. Branchenweit geht der PKV-Verband davon aus, dass ein Großteil der Privatversicherten von Erhöhungen betroffen sein wird. Wie stark Ihr Tarif steigt, steht in Ihrem Anpassungsschreiben.
Wie stark hat die ARAG die Beiträge zuletzt erhöht?
Laut Geschäftsbericht 2025 belief sich die Beitragsanpassung zum 1. Januar 2025 auf rund 6 % des Monatssollbeitrags über alle Krankenversicherungstarife, zum 1.1.2024 auf knapp 1 % und zum 1.1.2023 auf etwas über 1 %. Das sind Durchschnitte über Voll- und Zusatzversicherung; einzelne Tarife können deutlich darüber oder darunter liegen.
Hat die ARAG 2026 die Beiträge erhöht?
Für die Krankenversicherung zum 1.1.2026 hat die ARAG keinen Durchschnittswert veröffentlicht; der Geschäftsbericht 2026 dürfte ihn nach bisheriger Praxis nennen. Belegt ist eine Erhöhung in der Pflegepflichtversicherung zum 1.1.2026 und eine Anpassung im Standardtarif zum 1.7.2026.
Kann ich der Beitragsanpassung der ARAG widersprechen?
Nein. Das schreibt die ARAG auch selbst auf ihrer Kundenseite. Sie können aber einen Tarifwechsel nach § 204 VVG beantragen, Leistungen oder Selbstbehalt anpassen oder innerhalb von zwei Monaten den betroffenen Tarif kündigen – bei einer Vollversicherung nur mit Anschlussversicherung. Ob eine Erhöhung unwirksam ist, kann nur eine anwaltliche Prüfung klären.
Wie begrenzt die ARAG Beitragserhöhungen?
Mit Einmalbeiträgen aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. 2025 waren es laut Geschäftsbericht 31,5 Mio. €, davon 30,1 Mio. € in der Krankheitskostenvollversicherung (2024: 13,3 bzw. 9,5 Mio. €). Für welchen Anpassungstermin die Mittel eingesetzt wurden, nennt der Bericht nicht.
Gibt es bei der ARAG einen Beitragsentlastungstarif?
Ja. Zum ambulanten Tarif, zur KomfortKlasse, zu MedExtra und MedBest kann eine Beitragsentlastungskomponente vereinbart werden. Laut ARAG beginnt die Beitragsreduktion je nach Komponente ab Alter 63 oder 67. Sie ändert nichts an einer Anpassung, mildert aber die Belastung im Ruhestand.
Quellen
- ARAG Krankenversicherungs-AG: Geschäftsbericht 2025 – aufgestellt 02.03.2026, abgerufen 12.10.2026
- ARAG Krankenversicherungs-AG: Geschäftsbericht 2024 – abgerufen 12.10.2026
- ARAG Krankenversicherungs-AG: Geschäftsbericht 2023 – abgerufen 12.10.2026
- ARAG: Kundeninformation zu Beitragsanpassungen (Pflegepflichtversicherung, Standardtarif, Handlungsoptionen) – abgerufen 12.10.2026
- ARAG: Private Krankenversicherung (MedExtra, MedBest, FlexiPro, Beitragsentlastung) – abgerufen 12.10.2026
- ARAG: Bedingungen zur Beitragsrückerstattung – abgerufen 12.10.2026
- AssCompact: PKV-Verband erwartet weitere Beitragserhöhungen für 2027 – 08.10.2026
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung – abgerufen 12.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 12.10.2026
- § 155 VAG – Prämienanpassung – abgerufen 12.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 12.10.2026
- BGH, Urteil vom 16.12.2020 – IV ZR 294/19 (Begründung der Prämienanpassung) – Rechtsprechung
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.