Inhalt (8 Abschnitte)
- Faustregel der Verbraucherzentrale Hamburg: effektiver Beitrag = Monatsbeitrag + Selbstbehalt ÷ 12.
- Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitrag, nicht aber am Selbstbehalt.
- Eine spätere Senkung des Selbstbehalts gilt als Mehrleistung – dafür kann eine Gesundheitsprüfung nötig sein.
- Für die Versicherungspflicht ist ein Selbstbehalt von höchstens 5.000 € pro Jahr zulässig (§ 193 Abs. 3 VVG).
Ein höherer Selbstbehalt lohnt sich, wenn die Beitragsersparnis pro Jahr größer ist als die Kosten, die Sie zusätzlich selbst tragen. Der Rechner zeigt Ihnen den Saldo im ungünstigsten Fall – und berücksichtigt, dass Angestellte nur die Hälfte der Beitragsersparnis spüren.
Vereinfachte Rechnung ohne Beitragsrückerstattung, Steuerwirkung und künftige Beitragsanpassungen. Der Versicherer kann einen betragsmäßigen Selbstbehalt bei einer Beitragsanpassung mit anpassen (§ 203 Abs. 2 VVG).
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PKV-Beitrags-Report 2027 herunterladen (PDF)So rechnet der Selbstbehalt-Rechner
Der Rechner stellt zwei Jahresbeträge gegenüber: die Beitragsersparnis, die bei Ihnen ankommt, und den zusätzlichen Selbstbehalt, den Sie im ungünstigsten Fall voll selbst zahlen. Die Formel ist offen und einfach:
- Beitragsersparnis pro Jahr = Ersparnis pro Monat × 12. Bei „Ja (angestellt)“ halbiert der Rechner diesen Wert, weil der Arbeitgeber den halben Beitrag zahlt. Bei „Ja – Beitrag auch danach über 1.226 €“ zählt die volle Ersparnis: Der Arbeitgeber zahlt dann ohnehin den Höchstzuschuss (2026: 613,22 € im Monat), eine Senkung kommt ganz bei Ihnen an.
- Maximal zusätzlich selbst zu tragen = der zusätzliche Selbstbehalt pro Jahr, den Sie eingeben.
- Saldo im ungünstigsten Fall = Beitragsersparnis pro Jahr − zusätzlicher Selbstbehalt.
Ein Plus heißt: Sie liegen selbst dann vorne, wenn Sie den Selbstbehalt jedes Jahr ausschöpfen. Bei einem Minus nennt der Rechner Ihre Schwelle: Der Tausch bleibt vorteilhaft, solange Sie wegen des höheren Selbstbehalts weniger zusätzlich selbst zahlen, als Sie an Beitrag sparen. Nicht berücksichtigt sind Beitragsrückerstattungen, Steuerwirkungen und künftige Beitragsanpassungen. Betrachtet wird jeweils ein einzelnes Jahr.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Modellrechnung mit den Standardwerten des Rechners: Ein Tarif mit 1.000 € mehr Selbstbehalt pro Jahr kostet 80 € weniger Beitrag im Monat. Das ist ein Beispiel, kein Angebot eines Versicherers.
| Schritt | Ohne Arbeitgeberzuschuss | Angestellt |
|---|---|---|
| Beitragsersparnis pro Monat | 80 € | 80 € |
| Davon sparen Sie selbst | 80 € | 40 € |
| Beitragsersparnis pro Jahr (× 12) | 960 € | 480 € |
| Zusätzlicher Selbstbehalt pro Jahr | 1.000 € | 1.000 € |
| Saldo im ungünstigsten Fall | −40 € | −520 € |
Ohne Arbeitgeberzuschuss ist das Beispiel fast ausgeglichen: Erst wenn Sie mehr als 960 € zusätzlich selbst zahlen, wird es teurer als vorher. Damit 1.000 € Selbstbehalt auch im ungünstigsten Fall aufgehen, bräuchten Sie rund 83,33 € Beitragsersparnis im Monat (1.000 € ÷ 12) – als Angestellte/r dagegen rund 166,67 € (1.000 € ÷ 6).
Die Faustregel: Ihr effektiver Beitrag
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt eine einfache Rechnung: effektiver Beitrag = Monatsbeitrag + Selbstbehalt ÷ 12. Ein Tarif mit 450 € Beitrag und 1.200 € Selbstbehalt kostet Sie also im ungünstigsten Fall 550 € im Monat – und ist damit teurer als ein Tarif mit 530 € ohne Selbstbehalt.
| Monatsbeitrag | Selbstbehalt/Jahr | Effektiver Beitrag |
|---|---|---|
| 530 € | 0 € | 530 € |
| 480 € | 600 € | 530 € |
| 450 € | 1.200 € | 550 € |
| 420 € | 2.000 € | 587 € |
Die Arbeitgeberzuschuss-Falle
Für Angestellte ist der Selbstbehalt besonders tückisch: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, beteiligt sich aber nicht am Selbstbehalt. Senken Sie Ihren Beitrag um 80 € im Monat, sparen Sie selbst nur rund 40 € – also 480 € im Jahr. Erhöht sich Ihr Selbstbehalt dafür um 1.000 €, liegen Sie im ungünstigsten Fall 520 € im Minus. Ausnahme: Zahlt Ihr Arbeitgeber bereits den Höchstzuschuss (2026: 613,22 € für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen), kann eine Beitragssenkung ganz oder teilweise ungeschmälert bei Ihnen ankommen. Diesen Fall wählen Sie im Rechner mit „Ja – Beitrag auch danach über 1.226 €“.
Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Viele Tarife zahlen eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen. Zusammen mit einem Selbstbehalt kann das attraktiv sein – aber nur, wenn Sie kleinere Rechnungen ohnehin selbst zahlen möchten. Wichtig: Rückerstattungen sind keine feste Größe – Höhe und Bedingungen können sich ändern.
Ergebnis richtig einordnen
Der Saldo zeigt das Rechenrisiko eines Jahres – nicht die ganze Entscheidung. Prüfen Sie zusätzlich:
- Bindung: Eine spätere Senkung des Selbstbehalts gilt als Mehrleistung. Dafür kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen.
- Anpassung: Ein betragsmäßiger Selbstbehalt darf bei einer Beitragsanpassung mit angepasst werden, wenn das vereinbart ist (§ 203 Abs. 2 VVG).
- Maßstab: Übliche Selbstbehalte liegen laut Finanztip meist zwischen 500 und 1.500 € im Jahr. Stiftung Warentest setzt im PKV-Vergleich (Finanztest 3/2025) höchstens 660 € als Mindestkriterium an.
- Steuer: Beiträge zur Basisabsicherung sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Sinkt der Beitrag, sinkt auch dieser Abzug.
- Leistung: Ändert der neue Tarif mehr als den Selbstbehalt, ist die Beitragsdifferenz keine reine Ersparnis.
Wann ein höherer Selbstbehalt eher nicht passt
- Sie gehen regelmäßig zum Arzt oder brauchen dauerhaft Medikamente.
- Sie sind angestellt und die Ersparnis halbiert sich durch den Arbeitgeberzuschuss.
- Der Ruhestand rückt näher – dann wiegen Selbstbehalt und Beitrag ohne Zuschuss schwerer.
- Sie haben keine Rücklage, um den Selbstbehalt jederzeit zu stemmen.
Was Sie jetzt tun können
- Hintergründe lesen: Break-even, 5.000-€-Grenze und Steuerfragen erklärt der Ratgeber PKV-Selbstbehalt erhöhen: Wann lohnt es sich?
- Rückerstattung mitdenken: Ob Sie kleine Rechnungen besser selbst zahlen, zeigt Beitragsrückerstattung: einreichen oder selbst zahlen?
- Tarifwechsel durchrechnen: Ein höherer Selbstbehalt ist oft Teil eines Tarifwechsels nach § 204 VVG. Was die Beitragsdifferenz bis 85 ausmacht, zeigt der Tarifwechsel-Rechner.
- Alle Hebel vergleichen: Der Selbstbehalt ist nur einer von mehreren Wegen – den Überblick gibt PKV-Beitrag senken: 8 legale Hebel.
Häufige Fragen
Wie berechne ich, ob sich ein höherer Selbstbehalt lohnt?
Stellen Sie die jährliche Beitragsersparnis dem zusätzlichen Selbstbehalt gegenüber. Ist die Ersparnis größer, liegen Sie selbst im ungünstigsten Fall vorne. Liegt sie darunter, lohnt sich der höhere Selbstbehalt nur, solange Ihre zusätzlich selbst getragenen Kosten unter der Beitragsersparnis bleiben. Beispiel (Modellrechnung, Stand Oktober 2026): 80 € weniger Beitrag im Monat sind 960 € im Jahr – bei 1.000 € mehr Selbstbehalt liegen Sie im ungünstigsten Fall 40 € im Minus.
Warum lohnt sich ein Selbstbehalt für Angestellte oft weniger?
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags – 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung –, aber keinen Zuschuss zum Selbstbehalt. Sinkt der Beitrag, sparen Sie selbst meist nur die Hälfte. Den Selbstbehalt tragen Sie dagegen voll.
Kann ich den Selbstbehalt später wieder senken?
Grundsätzlich ja, aber eine Senkung gilt als Mehrleistung. Der Versicherer kann dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren.
Ist der Selbstbehalt steuerlich absetzbar?
Selbst getragene Krankheitskosten können nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Die Beiträge zur Basisabsicherung sind dagegen unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Für Details fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Wie hoch darf der Selbstbehalt in der PKV sein?
Für die Pflicht zur Krankenversicherung ist ein Selbstbehalt von höchstens 5.000 € pro Jahr zulässig (§ 193 Abs. 3 VVG). Übliche Selbstbehalte liegen laut Finanztip meist zwischen 500 und 1.500 € im Jahr. Stiftung Warentest setzt in ihrem PKV-Vergleich (Finanztest 3/2025) höchstens 660 € Selbstbeteiligung pro Jahr als Mindestkriterium an.
Berücksichtigt der Selbstbehalt-Rechner die Beitragsrückerstattung?
Nein. Beitragsrückerstattung, Steuerwirkung und künftige Beitragsanpassungen bleiben außen vor; der Rechner betrachtet ein einzelnes Jahr. Viele Tarife zahlen eine Rückerstattung, wenn Sie keine Rechnungen einreichen – zusammen mit einem Selbstbehalt kann das attraktiv sein, ist aber keine feste Größe. Ob Sie kleinere Rechnungen besser selbst zahlen, zeigt unser Ratgeber zur Beitragsrückerstattung.
Quellen
- Verbraucherzentrale Hamburg: Selbstbehalt in der PKV – Faustregel Effektivbeitrag
- § 193 VVG – Versicherungspflicht, Selbstbehalt
- § 257 SGB V – Arbeitgeberzuschuss
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – Mindestkriterium Selbstbeteiligung
- Finanztip: PKV-Beitrag senken – abgerufen 09.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.