Inhalt (7 Abschnitte)
- PKV-Versicherer wechseln: Welche Wege gibt es?
- Was passiert mit den Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel?
- Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter: die zwei großen Hürden
- Rechenlogik: Wann rechnet sich ein Versichererwechsel?
- PKV wechseln mit 50 oder später: Lohnt sich das?
- Für wen sich der Wechsel lohnen kann und für wen eher nicht
- So läuft der Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer ab
- Ein Wechsel von PKV zu PKV ist möglich; er erfordert aber eine neue Gesundheitsprüfung, und der Beitrag richtet sich nach Ihrem heutigen Alter.
- Seit 2009 wird nur der Übertragungswert mitgenommen, also der Teil der Alterungsrückstellung, der dem Basistarif entspricht (§ 204 VVG).
- Bei Verträgen, die vor dem 01.01.2009 begonnen haben, wird grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen.
- Maßstab für den Vergleich ist nicht Ihr heutiger Tarif, sondern der beste Tarif, in den Sie bei Ihrem Versicherer nach § 204 VVG wechseln könnten.
Ja, Sie können als Privatversicherter zu einem anderen PKV-Versicherer wechseln. Von Ihren Alterungsrückstellungen nehmen Sie aber nur den Übertragungswert mit: bei Verträgen ab dem 01.01.2009 den Teil, der dem Basistarif entspricht, bei älteren Verträgen grundsätzlich nichts (§ 204 VVG). Weil zusätzlich eine neue Gesundheitsprüfung und Ihr heutiges Eintrittsalter zählen, lohnt sich der Wechsel vor allem bei jungen Verträgen; alle anderen sollten zuerst den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer prüfen (Stand: Oktober 2026).
„PKV wechseln“ kann vieles bedeuten: von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, zurück in die gesetzliche oder innerhalb der PKV. Dieser Ratgeber behandelt den Wechsel von einem privaten Versicherer zu einem anderen. Er erklärt, was mit Ihrem angesparten Geld passiert, wo die Hürden liegen und wie Sie ehrlich rechnen, ohne sich von einem günstigen Einstiegsbeitrag blenden zu lassen.
PKV-Versicherer wechseln: Welche Wege gibt es?
Nicht jeder Wechsel hat die gleichen Folgen. Entscheidend sind zwei Fragen: Was passiert mit Ihrer Alterungsrückstellung, und wird Ihre Gesundheit neu geprüft?
| Wechselweg | Alterungsrückstellung | Gesundheitsprüfung | Typischer Anlass |
|---|---|---|---|
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG) | wird angerechnet | nur für Mehrleistungen | Beitrag senken, Leistungen anpassen |
| Wechsel zu einem anderen Versicherer | nur Übertragungswert (Verträge ab 2009), sonst grundsätzlich nichts | ja, vollständig | bessere Bedingungen bei kurzer Vertragsdauer |
| Wechsel in den Basistarif | beim eigenen Versicherer angerechnet | keine Ablehnung und keine Risikozuschläge (Annahmepflicht) | finanzielle Notlage |
| Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung | wird nicht mitgenommen | nein | nur bei neuer Versicherungspflicht; ab 55 meist ausgeschlossen |
Was passiert mit den Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel?
Ein Teil jedes PKV-Beitrags fließt in die Alterungsrückstellung. Sie soll verhindern, dass Ihr Beitrag allein deshalb steigt, weil Sie älter werden und mehr Leistungen brauchen. Ende 2025 hatten die privaten Krankenversicherer insgesamt 355,4 Mrd. € zurückgelegt (PKV-Verband). Gegen allgemeine Kostensteigerungen in der Medizin schützt dieses Polster allerdings nicht.
Verträge ab dem 01.01.2009: der Übertragungswert
Seit der Reform von 2009 können Privatversicherte einen Teil ihrer Rückstellung zum neuen Versicherer mitnehmen. Dieser Teil heißt Übertragungswert. Er entspricht dem Anteil, der auf die Leistungen des Basistarifs entfällt (§ 204 VVG). Der Basistarif bietet Leistungen etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Haben Sie einen Tarif mit deutlich mehr Leistung, bleibt der darüber hinausgehende Teil beim alten Versicherer. Für Sie ist er verloren.
Verträge vor dem 01.01.2009: grundsätzlich kein Übertragungswert
Bei älteren Verträgen wird beim Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich nichts übertragen. Wer seit vielen Jahren versichert ist, gibt dann die gesamte angesparte Rückstellung auf. Der neue Versicherer muss sie aus Ihren künftigen Beiträgen neu aufbauen. Das treibt den neuen Beitrag nach oben.
Tipp: Übertragungswert erfragenBitten Sie Ihren Versicherer schriftlich um die aktuelle Höhe des Übertragungswerts. Ohne diese Zahl können Sie einen Wechsel nicht seriös bewerten.
Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter: die zwei großen Hürden
Die neue Gesundheitsprüfung
Ein neuer Versicherer prüft Ihren heutigen Gesundheitszustand. Er darf einen Risikozuschlag verlangen, einzelne Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen. Was beim Abschluss Ihres jetzigen Vertrags noch keine Rolle spielte, kann heute ins Gewicht fallen. Nur im Basistarif gilt eine Annahmepflicht. Die Angaben im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sonst kann der Versicherer später unter Umständen vom Vertrag zurücktreten.
Das neue Eintrittsalter
Der neue Beitrag wird mit Ihrem Alter zum Wechselzeitpunkt kalkuliert. Je älter Sie sind, desto höher ist der Grundbeitrag. Der Übertragungswert senkt ihn, gleicht den Altersnachteil aber meist nur teilweise aus.
Weitere Punkte im Kleingedruckten
Neue Verträge sind Unisex-Tarife. Wartezeiten werden bei einem lückenlosen Wechsel aus einer anderen Krankheitskostenversicherung in der Regel angerechnet (§ 197 VVG). Prüfen Sie außerdem Zahnstaffeln, also Höchstbeträge für Zahnleistungen in den ersten Vertragsjahren.
Rechenlogik: Wann rechnet sich ein Versichererwechsel?
Viele vergleichen den neuen Beitrag mit dem alten. Das ist der häufigste Denkfehler. Der richtige Maßstab ist der beste Tarif, in den Sie bei Ihrem jetzigen Versicherer nach § 204 VVG wechseln könnten. Denn dieser Weg kostet Sie keine Rückstellung und keine Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen.
| Baustein | Woher Sie den Wert bekommen | Was er bewirkt |
|---|---|---|
| A: Beitrag im besten internen Tarif | Anfrage bei Ihrem Versicherer nach § 204 VVG | Ihr Vergleichsmaßstab |
| B: Beitrag beim neuen Versicherer | verbindliches Angebot nach der Gesundheitsprüfung, inklusive Zuschlägen | was Sie künftig tatsächlich zahlen |
| Übertragungswert | Auskunft Ihres Versicherers | ist in B eingerechnet und senkt ihn |
| Selbstbehalt beider Tarife | Tarifbedingungen | effektiver Beitrag = Monatsbeitrag + Selbstbehalt ÷ 12 |
| Leistungsunterschied | Vergleich der Bedingungen | mehr Leistung kann einen höheren Beitrag rechtfertigen |
| Arbeitgeberzuschuss | Gehaltsabrechnung | Angestellte spüren Differenzen oft nur zur Hälfte |
Daraus ergibt sich eine einfache Grundformel: Monatlicher Vorteil = effektiver Beitrag A − effektiver Beitrag B. Ein Wechsel kommt nur infrage, wenn dieser Wert deutlich positiv ist und die Leistungen beim neuen Versicherer mindestens gleichwertig sind. Zahlen aus Online-Rechnern sind dafür ungeeignet. Der echte Beitrag steht erst fest, wenn der neue Versicherer Ihren Antrag geprüft hat.
Für Angestellte gilt: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Eine Beitragsdifferenz wirkt sich deshalb im Berufsleben oft nur zur Hälfte aus, im Ruhestand dann voll. Und noch etwas gehört zur Ehrlichkeit: Auch der neue Tarif wird angepasst, wenn die Kosten steigen. Kein Versicherer kann stabile Beiträge versprechen.
Zwei typische Denkfehler
Der Einstiegsbeitrag zählt nicht allein. Ein neuer Tarif wirkt am Anfang oft günstig. Entscheidend ist aber, wie er sich über die nächsten Jahrzehnte entwickelt und was er leistet. Laut Stiftung Warentest erfüllten 2025 nur 384 von 1.245 geprüften Tarifkombinationen deren Mindestkriterien für einen Rundum-Schutz (Finanztest 3/2025). Ein niedriger Beitrag kann also mit Lücken erkauft sein.
Der Verlust der Rückstellung ist nicht sichtbar. Im Angebot des neuen Versicherers taucht er nirgends als Posten auf. Er steckt im höheren Beitrag, den Sie ab dem neuen Eintrittsalter zahlen. Deshalb gehört der beste interne Tarif immer mit auf den Tisch.
Wie viel der beste interne Tarif bringen könnte, können Sie mit dem Tarifwechsel-Rechner durchspielen.
PKV wechseln mit 50 oder später: Lohnt sich das?
„PKV wechseln mit 50“ ist eine häufige Suchanfrage. Verboten ist ein Wechsel in diesem Alter nicht. Er lohnt sich aber selten, aus drei Gründen. Erstens ist die angesparte Rückstellung größer, von der nur ein Teil mitgeht. Zweitens steigt der Beitrag mit dem Eintrittsalter. Drittens wächst mit den Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesundheitsprüfung Zuschläge oder Ausschlüsse ergibt.
Hinzu kommt: Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V). Umso wichtiger ist es, innerhalb der PKV gut aufgestellt zu sein. Ab 60 muss Ihr Versicherer Sie bei einer Beitragserhöhung auf Tarifwechselmöglichkeiten hinweisen. Die Tarifwechsel-Leitlinien der Branche sehen solche Hinweise schon ab 55 vor (Verbandsangabe).
Für wen sich der Wechsel lohnen kann und für wen eher nicht
Kann sinnvoll sein
- Vertrag nach 2008 geschlossen und erst wenige Jahre alt
- Noch junges Eintrittsalter
- Gesundheitsprüfung ohne Zuschläge zu erwarten
- Tarif mit Lücken, die der eigene Versicherer nicht schließen kann
Eher nicht sinnvoll
- Vertrag vor 2009 begonnen
- Lange Vertragslaufzeit mit hoher Rückstellung
- Gesundheitliche Veränderungen seit Vertragsbeginn
- Ein gleichwertiger interner Tarif ist kaum teurer
Eine Faustregel ersetzt keine Rechnung. Sie zeigt aber, warum Fachleute in den meisten Fällen zuerst den Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen. Wie das ohne neue Gesundheitsprüfung geht, erklärt der Ratgeber Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung.
So läuft der Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer ab
Bevor Sie Angebote einholen, sollten diese Unterlagen vor Ihnen liegen:
- Versicherungsschein mit allen Nachträgen und aktuellen Tarifbedingungen
- Aufteilung Ihres Beitrags: Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld, gesetzlicher Zuschlag
- Bestehende Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aus Ihrem jetzigen Vertrag
- Schriftliche Auskunft zum Übertragungswert
- Liste der Tarife, in die Sie bei Ihrem Versicherer nach § 204 VVG wechseln könnten
Interne Alternativen kennen
Fragen Sie Ihren Versicherer nach allen Tarifen, in die Sie nach § 204 VVG wechseln können. Das ist Ihr Vergleichsmaßstab.
Übertragungswert erfragen
Lassen Sie sich die aktuelle Höhe schriftlich bestätigen, zusammen mit Vertragsbeginn und Tarifdaten.
Antrag beim neuen Versicherer stellen
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Ein unverbindlicher Online-Beitrag ist noch kein Angebot.
Annahme schriftlich abwarten
Prüfen Sie Beitrag, Zuschläge, Ausschlüsse und Leistungen. Erst jetzt rechnen Sie den Vorteil endgültig durch.
Alten Vertrag kündigen
Ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres oder nach einer Beitragserhöhung mit dem Sonderkündigungsrecht. Weisen Sie die Anschlussversicherung fristgerecht nach.
Lückenlos wechseln
Der neue Vertrag muss genau dann beginnen, wenn der alte endet. Eine Lücke ist bei der Vollversicherung nicht zulässig.
Wenn Sie Unterstützung suchen, achten Sie auf Kosten und Interessen. Der Ratgeber Wer hilft beim Tarifwechsel? vergleicht Versicherer, Makler, Versicherungsberater und Dienstleister mit Erfolgshonorar. Steht der Beitrag in keinem Verhältnis mehr zu Ihrem Einkommen, kann auch der Basistarif eine Rückfalloption sein.
Häufige Fragen
Kann man von PKV zu PKV wechseln?
Ja. Sie schließen bei einem neuen Versicherer einen Vertrag ab und kündigen den alten, entweder ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres oder nach einer Beitragserhöhung mit dem Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie lückenlos neu versichert sind. Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit und kalkuliert mit Ihrem heutigen Alter.
Was ist der Übertragungswert in der PKV?
Der Übertragungswert ist der Teil Ihrer Alterungsrückstellung, den Sie beim Wechsel zu einem anderen Versicherer mitnehmen. Seit 2009 entspricht er dem Anteil, der auf die Leistungen des Basistarifs entfällt (§ 204 VVG). Bei Verträgen von vor 2009 gibt es grundsätzlich keinen Übertragungswert.
Lohnt sich ein PKV-Wechsel mit 50?
Das ist selten der Fall, aber nicht ausgeschlossen. Mit dem Alter steigen der neue Eintrittsbeitrag und die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesundheitsprüfung Zuschläge ergibt. Gleichzeitig ist die Rückstellung größer, von der nur ein Teil mitgeht. Prüfen Sie zuerst den Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer.
Kann ich die PKV ohne Gesundheitsprüfung wechseln?
Zu einem anderen Versicherer in einen normalen Tarif nicht. Ohne Ablehnungsrisiko und ohne Risikozuschlag geht es nur in den Basistarif, für den eine Annahmepflicht besteht. Innerhalb Ihres Versicherers ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ohne Gesundheitsprüfung möglich, solange der neue Tarif nicht mehr leistet.
Was passiert mit dem Rest der Alterungsrückstellung?
Der Teil, der über den Übertragungswert hinausgeht, bleibt beim bisherigen Versicherer und kommt der dortigen Versichertengemeinschaft zugute. Für Sie ist er verloren. Genau deshalb ist ein Versichererwechsel bei langen Vertragslaufzeiten meist teuer.
Quellen
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 09.10.2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen – Stand Herbst 2025
- PKV-Verband: Branchenzahlen 2025 – 04.02.2026
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – 3/2025
- Finanztip: PKV-Beitrag senken – abgerufen 09.10.2026
- Verbraucherzentrale Hamburg: Tarifoptimierer – Stand 05.12.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.