Ratgeber

Private Pflegepflichtversicherung: Kosten, Höchstbeitrag und Zuschuss

Im PKV-Beitrag steckt immer auch die Pflegeversicherung – und die ist zum 1. Januar 2026 kräftig gestiegen. Hier lesen Sie, was die private Pflegepflichtversicherung kostet, welche gesetzlichen Grenzen Sie schützen und wo Sie Geld zurückbekommen.

Redaktion PKV-Beitragsbrief.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was ist die private Pflegepflichtversicherung?
  2. Was kostet die private Pflegepflichtversicherung 2026?
  3. Höchstbeitrag: Wann Ihr PPV-Beitrag gedeckelt ist
  4. Ehepartner und Kinder: Wer beitragsfrei ist
  5. PPV-Beitragserhöhung: Was 2026 passiert ist und was für 2027 bekannt ist
  6. Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung
  7. Pflegeversicherung in der PKV als Rentner
  8. Ist die private Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar?
  9. Checkliste: So behalten Sie Ihre Pflegeversicherung im Griff
Das Wichtigste in Kürze
  • Zum 01.01.2026 stiegen die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung laut PKV-Verband um 16 % (Beihilfeberechtigte im Schnitt 6 %); der Durchschnittsbeitrag liegt bei 122,64 € bzw. 56,50 € im Monat.
  • Nach mindestens fünf Jahren Vorversicherungszeit darf der Beitrag den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen, 2026 laut PKV-Verband 209,26 € (§ 110 Abs. 3 SGB XI).
  • Kinder sind unter denselben Voraussetzungen wie in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert; für Ehepaare aus dem Bestand von 1995 gilt eine Obergrenze von 150 % des Höchstbeitrags.
  • Angestellte erhalten 2026 bis zu 104,63 € Arbeitgeberzuschuss, höchstens die Hälfte des Beitrags; Rentner zahlen die Pflegeversicherung allein.
  • Die Beiträge sind als Basisabsicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar, abzüglich steuerfreier Zuschüsse (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) kostet Angestellte und Selbstständige seit der Erhöhung um 16 % zum 01.01.2026 im Schnitt 122,64 € im Monat, Beihilfeberechtigte 56,50 € (PKV-Verband). Nach mindestens fünf Jahren Vorversicherungszeit ist der Beitrag gesetzlich auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt, 2026 209,26 €; Kinder sind beitragsfrei mitversichert (§ 110 SGB XI). Angestellte erhalten bis zu 104,63 € Arbeitgeberzuschuss, und die Beiträge sind als Basisabsicherung voll als Sonderausgaben absetzbar (Stand: Oktober 2026).

Im Erhöhungsbrief geht die Pflegeversicherung oft unter. Dabei ist sie ein eigener Vertrag mit eigenen Regeln – und mit Schutzmechanismen, die viele nicht kennen. Wer sie versteht, kann seinen Beitrag besser einordnen und typische Fehler vermeiden. Dieser Ratgeber erklärt Kosten, Grenzen, Zuschüsse und Steuer verständlich und mit Quellen.

Was ist die private Pflegepflichtversicherung?

Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 23 Abs. 1 SGB XI). In der Regel läuft sie beim selben Unternehmen wie die Krankenversicherung. Ein anderes Unternehmen können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Pflicht wählen (§ 23 Abs. 2 SGB XI). Die Pflegeversicherung gibt es seit dem 1. Januar 1995 (Bundesgesundheitsministerium).

Die Leistungen müssen nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein. Statt Sachleistungen erhalten Sie eine Kostenerstattung in gleicher Höhe. Wichtig zu wissen: Beide Systeme zahlen nur einen Teil der Pflegekosten. Im Pflegeheim lag die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr zum 01.07.2026 bei 3.364 € im Monat (vdek). Wie Sie diese Lücke schließen können, lesen Sie im Ratgeber Zusatzversicherung für Privatversicherte.

Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab. Er wird wie in der Krankenversicherung mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Deshalb zählt vor allem Ihr Alter beim Eintritt. Nach Geschlecht darf der Beitrag nicht gestaffelt werden (§ 110 SGB XI).

Was kostet die private Pflegepflichtversicherung 2026?

122,64 €
Ø-Beitrag pro Monat seit 01.01.2026, Angestellte und Selbstständige
PKV-Verband
56,50 €
Ø-Beitrag pro Monat für Beihilfeberechtigte
PKV-Verband
209,26 €
Höchstbeitrag 2026 nach fünf Jahren Vorversicherungszeit
PKV-Verband, § 110 SGB XI
104,63 €
höchster Arbeitgeberzuschuss 2026 (höchstens die Hälfte des Beitrags)
§ 61 SGB XI, eigene Berechnung

Im Vergleich zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) gibt es klare Unterschiede. Die SPV berechnet ihren Beitrag als Prozentsatz vom Einkommen, die PPV nach Tarif und Eintrittsalter.

Private und soziale Pflegeversicherung 2026 im Vergleich. Quellen: PKV-Verband (Durchschnitts- und Höchstbeitrag PPV, abgerufen 12.10.2026); §§ 23, 25, 55, 61, 110 SGB XI; SPV-Werte eigene Berechnung mit Bemessungsgrenze 5.812,50 €. Stand: Oktober 2026.
Private PflegepflichtversicherungSoziale Pflegeversicherung
Beitrag richtet sich nachTarif und Alter beim Eintritt, nicht nach dem EinkommenEinkommen bis zur Bemessungsgrenze
Beitrag 2026Ø 122,64 € (ohne Beihilfe); nach fünf Jahren höchstens 209,26 €3,6 % des Einkommens, höchstens 209,25 €; Kinderlose 4,2 %, höchstens 244,13 €
Kinderbeitragsfrei mitversichert, Voraussetzungen wie in der SPVbeitragsfrei familienversichert
Ehepartner ohne eigenes Einkommeneigener Beitrag; im Bestand von 1995 zusammen höchstens 150 % des Höchstbeitragsbeitragsfrei familienversichert
Arbeitgeberzuschuss (Angestellte)höchstens 104,63 €, höchstens die Hälfte des BeitragsArbeitgeber trägt seinen Anteil direkt
Leistungengleichwertig, als KostenerstattungSach- und Geldleistungen nach SGB XI

Höchstbeitrag: Wann Ihr PPV-Beitrag gedeckelt ist

Das Gesetz schützt Privatversicherte vor sehr hohen Pflegebeiträgen. Für Verträge, die nach dem Start der Pflegeversicherung geschlossen wurden, gilt: Wer mindestens fünf Jahre privat pflege- oder krankenversichert ist, zahlt höchstens den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 Abs. 3 Nr. 5 SGB XI). 2026 sind das laut PKV-Verband 209,26 € im Monat.

Für den Bestand von 1995, also Personen, die schon bei Einführung der Pflegeversicherung privat krankenversichert waren, gilt die Grenze ohne Wartezeit (§ 110 Abs. 1 SGB XI). Für Beihilfeberechtigte mit Teilkostentarif gilt eine niedrigere Grenze; laut PKV-Verband liegt ihr Höchstbeitrag 2026 nach fünf Jahren bei 83,70 € im Monat.

Obergrenzen in der privaten Pflegepflichtversicherung. Quelle: § 110 SGB XI; PKV-Verband (Höchstbeitrag 2026); 2027 eigene Berechnung mit 3,6 % und den Bemessungsgrenzen laut Entwurf (Rechengrößen-Entwurf, Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend; Pflegereform-Entwurf vom 30.09.2026). Stand: 12.10.2026.
Situation20262027 (Szenario)
Höchstbeitrag nach fünf Jahren Vorversicherungszeit209,26 €218,70 € bzw. 229,50 €
Ehepaar im Bestand von 1995, ein Partner ohne nennenswertes Einkommen: zusammen höchstens 150 %313,89 €offen
Basistarif mit halbiertem Beitrag wegen Hilfebedürftigkeit: höchstens 50 %104,63 €offen

Der Höchstbeitrag ist eine Obergrenze, kein Regelbeitrag. Viele zahlen weniger, wie der Durchschnitt von 122,64 € zeigt. Für 2027 steht der Wert noch nicht fest: Er hängt an der Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung, über die noch entschieden wird. Die 2027er-Werte oben sind deshalb nur Szenarien.

Ehepartner und Kinder: Wer beitragsfrei ist

Kinder des Versicherungsnehmers sind in der PPV beitragsfrei mitversichert, unter denselben Voraussetzungen wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 SGB XI, § 25 SGB XI). Das gilt bis zum 18. Geburtstag, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit und bis 25 in Schul- oder Berufsausbildung. Ohne Altersgrenze sind Kinder versichert, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen darf 2026 565 € im Monat nicht übersteigen (ein Siebtel der Bezugsgröße).

Ehepartner zahlen in der PPV grundsätzlich einen eigenen Beitrag. Eine Entlastung gibt es nur für den Bestand von 1995: Hat ein Partner kein Einkommen über der genannten Grenze, zahlen beide zusammen höchstens 150 % des Höchstbeitrags, laut PKV-Verband jeder einzeln höchstens 75 % (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g SGB XI). Die Ermäßigung gilt erst ab dem Nachweis. Melden Sie sich also beim Versicherer, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für spätere Verträge sieht § 110 Abs. 3 SGB XI diese Regel nicht vor.

PPV-Beitragserhöhung: Was 2026 passiert ist und was für 2027 bekannt ist

Zum 01.01.2026 stiegen die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung laut PKV-Verband um 16 %, für Beihilfeberechtigte im Schnitt um 6 %. Als Hauptgrund nennt der Verband stark gestiegene Leistungsausgaben: von rund 880 Mio. € auf fast 2,8 Mrd. € zwischen 2014 und 2024. Die Zahl der Leistungsempfänger habe sich von 169.000 auf 379.000 mehr als verdoppelt, dazu kamen Leistungsausweitungen durch die Pflegereformen 2023 und 2024.

Für den 01.01.2027 hat der PKV-Verband bis heute (12.10.2026) keine Zahl zur Pflegepflichtversicherung veröffentlicht. Die Anpassungsschreiben kommen in der Regel im November. Wie Sie ein solches Schreiben lesen, zeigt der Ratgeber Beitragsbrief verstehen. Was eine Erhöhung in Prozent und Euro bedeutet, rechnet der Beitragserhöhung-Rechner aus.

Kündigen bringt hier meist nichtsSolange Sie privat krankenversichert sind, besteht auch die Pflicht zur Pflegeversicherung. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie lückenlos eine neue Pflegepflichtversicherung nachweisen (§ 23 Abs. 2 SGB XI). Mehr dazu im Ratgeber PKV kündigen: Fristen und Nachweis.

Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung

Angestellte erhalten auch zur PPV einen Zuschuss. Er entspricht dem Arbeitgeberanteil, den der Arbeitgeber in der sozialen Pflegeversicherung zahlen würde, höchstens aber der Hälfte Ihres PPV-Beitrags (§ 61 Abs. 2 SGB XI). 2026 sind das höchstens 104,63 € im Monat (1,8 % von 5.812,50 €). In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil niedriger, dort liegt der Höchstzuschuss bei 75,56 €.

  • Beispiel Durchschnittsbeitrag: Bei 122,64 € Beitrag zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, also 61,32 €. Sie tragen ebenfalls 61,32 €.
  • Beispiel Höchstbeitrag: Bei 209,26 € Beitrag erreicht der Zuschuss die Obergrenze von 104,63 €.
  • Bescheinigung: Für den Zuschuss bestätigt der Versicherer, dass er die gesetzlichen Bedingungen erfüllt. Diese Bescheinigung legen Sie dem Arbeitgeber alle drei Jahre vor (§ 61 Abs. 6 SGB XI).
  • Beihilfeberechtigte: Sie erhalten keinen Zuschuss vom Dienstherrn (§ 61 Abs. 7 SGB XI).

Für 2027 hängt der Höchstzuschuss ebenfalls an der Bemessungsgrenze. Bei den Entwurfswerten wären es 109,35 € oder 114,75 € im Monat (eigene Berechnung, Szenario). Zusammen mit der Krankenversicherung lag der Höchstzuschuss 2026 bei 613,22 €.

Pflegeversicherung in der PKV als Rentner

Mit dem Ruhestand ändert sich die Rechnung. Der Arbeitgeberzuschuss endet mit der Beschäftigung. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt privat versicherten Rentnern zwar einen Zuschuss, aber nur zur Krankenversicherung, nicht zur Pflegeversicherung (§ 106 SGB VI). Den PPV-Beitrag tragen Sie im Ruhestand also allein. Auch in der sozialen Pflegeversicherung zahlen Rentner ihren Beitrag selbst.

Zwei Regeln helfen Ihnen im Alter:

  • Höchstbeitrag: Nach fünf Jahren Vorversicherungszeit zahlen Sie nie mehr als den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung. Wer als Rentner noch einen hohen Beitrag zahlt, sollte das prüfen.
  • Halbierung im Basistarif: Wer wegen Hilfebedürftigkeit im Basistarif mit halbiertem Beitrag versichert ist, zahlt auch in der Pflegeversicherung höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags (§ 110 Abs. 2 SGB XI). Mehr dazu im Ratgeber Basistarif und Notlagentarif.

Für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand gelten wegen der Beihilfe eigene Beitragssätze und Tarife. Einen Überblick gibt der Ratgeber PKV für Beamte mit Beihilfe.

Ist die private Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Ja. Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung zählen zur Basisabsicherung und sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG). Steuerfreie Zuschüsse, etwa vom Arbeitgeber, werden davon abgezogen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). In der Steuererklärung 2025 gehören die Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 24. Ihr Versicherer meldet die Beiträge in der Regel elektronisch an das Finanzamt.

Anders bei einer Pflegezusatzversicherung: Sie zählt nicht zur Basisabsicherung, sondern zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von 2.800 € bzw. 1.900 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG). Weil die Basisbeiträge diesen Betrag meist schon übersteigen, bleibt sie oft ohne Steuerwirkung. Alles zur Steuer lesen Sie im Ratgeber PKV steuerlich absetzbar, Ihre Entlastung schätzt der PKV-Steuer-Rechner. Für Ihren Einzelfall ist die Steuerberatung zuständig.

Checkliste: So behalten Sie Ihre Pflegeversicherung im Griff

  • Beitrag prüfen: Wie viel Ihres Gesamtbeitrags entfällt auf die PPV? Das steht im Versicherungsschein und in der jährlichen Beitragsbescheinigung.
  • Höchstbeitrag prüfen: Sind Sie länger als fünf Jahre privat versichert und zahlen mehr als 209,26 €? Dann fragen Sie schriftlich nach.
  • Kinder und Ehepartner: Sind Ihre Kinder beitragsfrei mitversichert? Erfüllen Sie als Paar im Bestand von 1995 die 150-%-Regel und haben das nachgewiesen?
  • Zuschuss: Zahlt Ihr Arbeitgeber den richtigen Zuschuss, und liegt ihm die aktuelle Bescheinigung vor?
  • Weiterzahlen: Stellen Sie die Zahlung nie ein. Ein Rückstand von sechs Monatsprämien ist eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € (§ 121 SGB XI). Kündigen darf der Versicherer die PPV nicht (§ 110 Abs. 4 SGB XI).
  • Gesamtbeitrag senken: Steigt Ihr Gesamtbeitrag stark, liegt der größere Hebel meist in der Krankenversicherung. Einen Überblick gibt PKV-Beitrag senken: alle Hebel.

Die Pflegepflichtversicherung ist für alle Privatversicherten weitgehend gleich geregelt. Spielraum gibt es vor allem bei der Krankenversicherung. Welche Hebel in Ihrem Vertrag stecken, zeigt der kostenlose Beitrags-Check.

Häufige Fragen

Was kostet die private Pflegepflichtversicherung im Monat?

Laut PKV-Verband zahlen Angestellte und Selbstständige seit dem 01.01.2026 im Schnitt 122,64 € im Monat, Beihilfeberechtigte 56,50 €. Ihr eigener Beitrag hängt vor allem vom Alter beim Eintritt ab, nicht vom Einkommen. Den genauen Betrag finden Sie in Ihrem Versicherungsschein oder der Beitragsbescheinigung.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung?

Wer mindestens fünf Jahre privat kranken- oder pflegeversichert ist, zahlt höchstens den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 Abs. 3 Nr. 5 SGB XI). 2026 sind das laut PKV-Verband 209,26 € im Monat. Für 2027 hängt der Wert von der Beitragsbemessungsgrenze ab, die noch nicht endgültig beschlossen ist.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung?

Ja, Angestellte erhalten einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils der sozialen Pflegeversicherung, höchstens aber die Hälfte ihres Beitrags (§ 61 Abs. 2 SGB XI). 2026 sind das höchstens 104,63 € im Monat, in Sachsen wegen der abweichenden Aufteilung weniger. Beihilfeberechtigte erhalten keinen Zuschuss.

Was zahlen Rentner für die Pflegeversicherung in der PKV?

Den vollen Beitrag selbst: Mit der Rente endet der Arbeitgeberzuschuss, und der Zuschuss der Rentenversicherung gilt nur für die Krankenversicherung (§ 106 SGB VI). Schutz bietet die gesetzliche Obergrenze: Nach fünf Jahren Vorversicherungszeit zahlen Sie höchstens den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung.

Ist die private Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Ja. Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung gehören zur Basisabsicherung und sind unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG). Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen. Eine Pflegezusatzversicherung zählt dagegen nur im Rahmen eines Höchstbetrags, der meist schon ausgeschöpft ist.

Sind Kinder in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei?

Ja, Kinder des Versicherungsnehmers sind unter denselben Voraussetzungen wie in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert (§ 110 SGB XI i. V. m. § 25 SGB XI), etwa bis 18, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit oder bis 25 in Ausbildung und mit einem Einkommen von höchstens 565 € im Monat (2026).

Quellen

  1. PKV-Verband: Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung – Stand 2026, abgerufen 12.10.2026
  2. § 110 SGB XI – Regelungen für die private Pflegeversicherung – abgerufen 12.10.2026
  3. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 12.10.2026
  4. § 61 SGB XI – Beitragszuschüsse – abgerufen 12.10.2026
  5. § 25 SGB XI – Familienversicherung – abgerufen 12.10.2026
  6. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 12.10.2026
  7. § 121 SGB XI – Bußgeldvorschrift – abgerufen 12.10.2026
  8. Bundesgesundheitsministerium: Begriffe A–Z – Pflegeversicherung – abgerufen 12.10.2026
Redaktion PKV-Beitragsbrief.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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