Inhalt (7 Abschnitte)
- So nutzen Sie den Kündigungsfrist-Rechner
- Beispielrechnung Schritt für Schritt
- Kündigungsfristen der PKV im Überblick
- Wann kommen die Erhöhungsbriefe? Termine je Versicherer
- Erst die Zusage, dann der Brief: der Nachweis nach § 205 Abs. 6 VVG
- Musterbrief für die Anfrage zum Tarifwechsel nach § 204 VVG
- Was der Rechner nicht prüft
- Nach einer Beitragserhöhung können Sie den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Schreibens kündigen, mit Wirkung zum Erhöhungstermin (§ 205 Abs. 4 VVG).
- Ordentlich kündigen Sie mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 Abs. 1 VVG); ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr, muss die Kündigung bis zum 30. September beim Versicherer sein.
- Bei gesetzlicher Versicherungspflicht oder Familienversicherung kündigen Sie binnen drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflicht (§ 205 Abs. 2 VVG).
- Die Kündigung der Vollversicherung wird erst wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten die lückenlose neue Versicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG) – deshalb erst die Zusage, dann der Brief.
- Der Brieftext ist eine Vorlage ohne Rechtsberatung; Die Berechnung läuft im Browser, nichts wird von uns versendet.
Die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung hängt vom Anlass ab: Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate ab Zugang des Schreibens (§ 205 Abs. 4 VVG), ordentlich gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, bei neuer gesetzlicher Versicherungspflicht drei Monate rückwirkend. Der Rechner zeigt Ihren letzten Tag, das Vertragsende und erstellt den Brieftext (Stand: 24.10.2026).
Angaben für den Brief (optional, bleiben in Ihrem Browser)
Ihr Brieftext (Vorlage ohne Rechtsberatung – Fristen im eigenen Vertrag prüfen)
So rechnet der Rechner: Sonderkündigung = gleicher Kalendertag zwei Monate nach Zugang des Schreibens (§ 205 Abs. 4 VVG, §§ 187, 188 BGB; fehlt der Tag, gilt der Monatsletzte). Ordentlich = drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres (§ 205 Abs. 1 VVG). Versicherungspflicht = drei Monate ab Beginn der Pflicht, rückwirkend (§ 205 Abs. 2 VVG). Nachweis = zwei Monate nach Ihrer Kündigungserklärung oder bis zum späteren Kündigungstermin (§ 205 Abs. 6 VVG). Wochenenden und Feiertage verschieben das Fristende hier nicht – das angezeigte Datum ist der sichere Termin. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nichts wird von uns versendet. Vorlage ohne Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihr Schreiben und Ihre Vertragsbedingungen.
Neuen Versicherungsschutz vorab prüfen lassen
Ihre PKV-Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie die lückenlose neue Versicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG). Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk vergleicht vorab Tarife vieler Versicherer, rechnet den Übertragungswert durch und klärt die Annahme anonym – damit die Zusage vorliegt, bevor Sie Ihren Brief abschicken.
- Mit der Anfrage gehen nur Anlass, Datum und Fristende mit – nicht Ihr Brieftext, Ihr Name aus dem Brief oder Ihre Versicherungsnummer
- Vergleich anderer Versicherer und der Tarifoptionen bei Ihrem bisherigen Versicherer
Geschafft! Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich. Schicken Sie Ihre Kündigung erst ab, wenn die Zusage des neuen Versicherers vorliegt.
So nutzen Sie den Kündigungsfrist-Rechner
Der Rechner kennt die vier Situationen, in denen Privatversicherte am häufigsten ein Schreiben an ihren Versicherer brauchen. Wählen Sie oben den Anlass. Die Felder passen sich an:
Beitragserhöhung
Sie brauchen das Datum, an dem das Erhöhungsschreiben bei Ihnen angekommen ist, und den Termin, ab dem der neue Beitrag gilt. Beides steht im Brief bzw. ergibt sich aus dem Eingang.
Ordentliche Kündigung
Sie brauchen den Versicherungsbeginn aus dem Versicherungsschein und die Angabe, ob Ihr Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Eine Mindestvertragsdauer steht in Ihren Bedingungen.
Versicherungspflicht
Sie brauchen das Datum, ab dem Sie gesetzlich versicherungspflichtig oder familienversichert sind – etwa durch eine Anstellung mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze.
Anfrage Tarifwechsel
Sie kündigen nichts, sondern bitten Ihren Versicherer um eine Liste gleichartiger Tarife mit Beitrag – eine gute Grundlage für den Vergleich mit anderen Versicherern.
Mit dem Feld „Ihr Schreiben geht beim Versicherer ein am“ legen Sie fest, wann Ihr Brief ankommen soll. Entscheidend ist immer der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Wer per Einschreiben oder per E-Mail mit Eingangsbestätigung kündigt, kann den Zugang später beweisen. Nach den Musterbedingungen der Branche genügt die Textform (MB/KK § 16).
Beispielrechnung Schritt für Schritt
Vier typische Fälle mit konkreten Daten. Alle Ergebnisse liefert auch der Rechner, wenn Sie die Werte oben eintragen.
| Fall | Eingaben | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 · Sonderkündigung | Brief erhalten am 18.11.2026, Erhöhung ab 01.01.2027, Kündigung geht am 05.01.2027 ein | 18.11.2026 + 2 Monate = 18.01.2027; Nachweis: 05.01.2027 + 2 Monate = 05.03.2027 (später als der Erhöhungstermin) | Kündigung bis Montag, 18.01.2027; Vertrag endet zum 01.01.2027; Nachweis bis 05.03.2027 |
| 2 · Brief kurz vor Silvester | Brief erhalten am 30.12.2026, Erhöhung ab 01.02.2027 | 30.12.2026 + 2 Monate = „30.02.2027“ → gibt es nicht → Monatsletzter 28.02.2027 (§ 188 Abs. 3 BGB) | Kündigung bis 28.02.2027 – ein Sonntag, also sicherheitshalber bis Freitag, 26.02.2027 zustellen |
| 3 · Ordentlich | Versicherungsbeginn 01.04.2015, heute 24.10.2026 | Kalenderjahr: 30.09.2026 verpasst → nächstes Ende 31.12.2027, Zugang bis 30.09.2027. Versicherungsjahr ab Beginn: Ende 31.03.2027, Zugang bis 31.12.2026 | Je nach Versicherungsjahr 31.12.2027 oder 31.03.2027 – deshalb den Versicherungsschein prüfen |
| 4 · Versicherungspflicht | Versicherungspflichtig ab 01.01.2027 (z. B. weil das Gehalt unter der neuen Versicherungspflichtgrenze von 84.150 € liegt) | Fristbeginn mit dem Eintrittstag → drei Monate bis 31.03.2027 | Kündigung bis 31.03.2027, rückwirkend zum 01.01.2027; Bescheinigung der Krankenkasse beilegen |
Fall 1 zeigt den wichtigsten Punkt: Sie müssen nicht sofort kündigen. Die zwei Monate reichen, um Angebote anderer Versicherer zu vergleichen und die Annahme vorab klären zu lassen. Gekündigt wird erst mit der Zusage – und wirksam wird die Kündigung trotzdem rückwirkend zum Erhöhungstermin. Bei Fall 4 gilt: Die Versicherungspflichtgrenze 2027 beruht auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, die Zustimmung des Bundesrats steht aus.
Kündigungsfristen der PKV im Überblick
| Anlass | Frist | Wirkung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Beitragserhöhung oder Leistungsminderung | zwei Monate ab Zugang des Schreibens | zum Erhöhungstermin, für die betroffene versicherte Person | § 205 Abs. 4 VVG |
| Erhöhung wegen Erreichens eines Lebensalters | zwei Monate ab der Änderung | zum Zeitpunkt der Änderung | § 205 Abs. 3 VVG |
| Ordentliche Kündigung | drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres | Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach Mindestvertragsdauer (bis zu zwei Jahre) | § 205 Abs. 1 VVG, MB/KK § 13 |
| Gesetzliche Versicherungspflicht, Familienversicherung, Heilfürsorge | drei Monate ab Beginn | rückwirkend zum Beginn; später zum Ende des Nachweismonats | § 205 Abs. 2 VVG |
| Nachweis der neuen Versicherung | zwei Monate nach der Kündigungserklärung oder bis zum späteren Kündigungstermin | ohne Nachweis keine wirksame Kündigung | § 205 Abs. 6 VVG |
Den vollständigen Ratgeber mit allen Varianten finden Sie unter PKV kündigen: Fristen, Wechsel ohne Lücke und Vorlage. Wie Sie die Zeit nach einem Erhöhungsbrief am besten nutzen, erklärt das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung.
Wann kommen die Erhöhungsbriefe? Termine je Versicherer
Die Zwei-Monats-Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens. Eine Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam (§ 203 Abs. 5 VVG). Für den 1. Januar kommen die Briefe deshalb meist im November. Nicht alle Versicherer passen zum 1. Januar an:
| Versicherer | Belegter Anpassungstermin | Quelle |
|---|---|---|
| Allianz | die meisten Tarife zum 1. Januar, Tarife für Beihilfeberechtigte zum 1. Mai | allianz.de, Service Beitragsanpassung |
| DKV | Kundeninformation „Beitragsänderung ab 1.7.2026“ | dkv.com, Kundenseite Beitragsanpassung |
| HUK-COBURG | voller Anpassungsbedarf ab 01.03.2026 nach Auslaufen einer befristeten Begrenzung | huk.de, FAQ private Krankenversicherung |
| Übrige Versicherer | überwiegend zum 1. Januar | Versicherer-Seiten auf PKV-Beitragsbrief.de |
Was zu Ihrem Versicherer für 2027 bekannt ist, steht auf den Seiten unter PKV-Beitragserhöhung 2027 nach Versicherer. Dort finden Sie auch einen Kompakt-Rechner für den neuen Beitrag.
Erst die Zusage, dann der Brief: der Nachweis nach § 205 Abs. 6 VVG
In Deutschland gilt die Pflicht zur Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG). Deshalb kann eine private Vollversicherung nur gekündigt werden, wenn Sie bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag abschließen, der diese Pflicht erfüllt. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie die lückenlose Anschlussversicherung nachweisen. Diese Regel arbeitet für Sie: Fehlt der Nachweis, läuft Ihr Vertrag einfach weiter.
- Reihenfolge: Angebote vergleichen, Annahme klären, Antrag stellen, Zusage abwarten – dann kündigen und den Nachweis einreichen.
- Gleicher Stichtag: Der neue Vertrag beginnt an dem Tag, an dem der alte endet. Bei der Sonderkündigung ist das der Erhöhungstermin.
- Übertragungswert: Hat Ihr Vertrag am 01.01.2009 oder später begonnen, nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Der Brief enthält dann den passenden Satz.
- Vertrag vor 2009: Hier wird die Alterungsrückstellung grundsätzlich nicht übertragen; ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ihr Weg ist die Optimierung beim bisherigen Versicherer – dafür gibt es im Rechner den Anlass „Anfrage Tarifwechsel“.
Den ganzen Ablauf mit Übertragungswert und neuem Eintrittsalter beschreibt PKV-Versicherer wechseln. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk koordiniert die Schritte, vergleicht Tarife vieler Versicherer und klärt die Annahme vorab anonym.
Musterbrief für die Anfrage zum Tarifwechsel nach § 204 VVG
Den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer regelt § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG: Sie können in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln, Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. Für Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. Der Brief im Rechner fragt die Tarife samt Beitrag ab, ohne schon einen Antrag zu stellen. Versicherer, die den Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands beigetreten sind, antworten innerhalb von 15 Arbeitstagen. Ab 60 muss Ihr Versicherer Ihnen bei jeder Erhöhung ohnehin bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
Bei Verträgen ab 2009 ist die Antwort Ihres Versicherers vor allem ein Vergleichsmaßstab: Legen Sie sie neben die Angebote anderer Versicherer. Mehr dazu im Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG; Besonderheiten beim Wechsel aus einem alten, nach Geschlecht kalkulierten Tarif erklärt Bisex- in Unisex-Tarif wechseln.
Was der Rechner nicht prüft
Der Rechner wendet die gesetzlichen Fristen auf Ihre Daten an. Er kennt nicht Ihre Vertragsbedingungen. Prüfen Sie deshalb:
- ob in Ihrem Versicherungsschein ein anderes Versicherungsjahr oder eine Mindestvertragsdauer steht,
- welche Personen und Tarife von der Erhöhung betroffen sind – die Sonderkündigung gilt für die betroffene versicherte Person,
- ob Zusatzversicherungen bestehen bleiben sollen – sie können Sie ohne Nachweis getrennt kündigen oder behalten,
- bei Versicherungspflicht, ob eine Anwartschaftsversicherung für einen späteren Rückweg sinnvoll ist.
Ob sich für Sie ein anderer Versicherer lohnen kann, zeigt der kostenlose Beitrags-Check in 60 Sekunden. Was ein konkretes Angebot pro Monat und bis 85 bringt, rechnet der Wechsel-Rechner aus.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist hat die private Krankenversicherung?
Das hängt vom Anlass ab: Ordentlich drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach einer vereinbarten Mindestvertragsdauer von bis zu zwei Jahren (§ 205 Abs. 1 VVG, MB/KK § 13). Nach einer Beitragserhöhung zwei Monate ab Zugang des Schreibens (§ 205 Abs. 4 VVG). Bei gesetzlicher Versicherungspflicht drei Monate ab deren Beginn, rückwirkend (§ 205 Abs. 2 VVG).
Wie berechne ich die Frist für die Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung?
Maßgeblich ist der Tag, an dem das Erhöhungsschreiben bei Ihnen eingegangen ist. Die Frist endet zwei Monate später am Tag mit derselben Zahl (§§ 187, 188 BGB): Brief am 18.11.2026 erhalten, Kündigung bis 18.01.2027 beim Versicherer. Gibt es den Tag im Zielmonat nicht, endet die Frist am Monatsletzten. Die Kündigung wirkt zum Erhöhungstermin.
Bis wann muss ich die PKV zum 31.12. kündigen?
Wenn Ihr Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, muss die ordentliche Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer eingehen. Für den 31.12.2026 ist dieser Termin verstrichen. Nach einem Erhöhungsbrief gilt aber zusätzlich die Zwei-Monats-Frist der Sonderkündigung – sie ist im Herbst und Winter meist der passende Weg.
Was passiert, wenn ich die PKV kündige, aber keinen Nachweis einreiche?
Dann wird die Kündigung der Vollversicherung nicht wirksam, und Ihr Vertrag läuft weiter (§ 205 Abs. 6 VVG). Eine Versicherungslücke entsteht so nicht. Den Nachweis müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung erbringen; liegt der Kündigungstermin später, genügt der Nachweis bis zu diesem Termin.
Gilt die Kündigungsfrist auch, wenn ich in die gesetzliche Krankenversicherung wechsle?
Bei neuer Versicherungspflicht gilt eine eigene Frist: Sie kündigen binnen drei Monaten nach Eintritt der Pflicht rückwirkend zu deren Beginn. Danach geht es nur noch zum Ende des Monats, in dem Sie die Versicherungspflicht nachweisen (§ 205 Abs. 2 VVG). Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel ausgeschlossen.
Ist der Musterbrief rechtlich geprüft?
Der Brieftext ist eine allgemeine Vorlage nach dem Wortlaut von § 205 und § 204 VVG und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Prüfen Sie die Fristen und Bedingungen in Ihrem eigenen Vertrag. Ob eine Beitragserhöhung rechtlich angreifbar ist, kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beurteilen.
Quellen
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 24.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 24.10.2026
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung (Abs. 5: Wirksamwerden) – abgerufen 24.10.2026
- § 6 VVG-InfoV – Informationspflichten bei der Krankenversicherung (Abs. 2: Tarifhinweise ab 60) – abgerufen 24.10.2026
- § 188 BGB – Fristende – abgerufen 24.10.2026
- § 193 BGB – Sonn- und Feiertag; Sonnabend – abgerufen 24.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§§ 8, 13, 16) – abgerufen 24.10.2026
- PKV-Verband: Leitlinien für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel (Antwort binnen 15 Arbeitstagen) – abgerufen 24.10.2026
- DKV: Informationen zur Beitragsänderung ab 1.7.2026 – abgerufen 24.10.2026
- HUK-COBURG: FAQ private Krankenversicherung (Beitragsanpassung ab 01.03.2026) – abgerufen 24.10.2026
- Allianz: Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung (Termine 1. Januar und 1. Mai) – abgerufen 11.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.