Inhalt (8 Abschnitte)
- Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Sie bei Ihrem Versicherer und behalten Ihre Alterungsrückstellungen.
- Eine Gesundheitsprüfung ist nur für Mehrleistungen erlaubt.
- Angestellte spüren nur etwa die Hälfte der Ersparnis, weil der Arbeitgeber den halben Beitrag zahlt – im Ruhestand die volle.
- Ein günstigerer Tarif ist nur dann eine echte Ersparnis, wenn die Leistungen zu Ihnen passen.
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist Ihr stärkstes Recht gegen hohe PKV-Beiträge: Sie wechseln in einen anderen Tarif Ihres Versicherers und behalten Ihre Alterungsrückstellungen. Der Rechner zeigt, was die Beitragsdifferenz für Sie persönlich bedeutet – pro Monat, pro Jahr und bis zum 85. Lebensjahr.
Unverbindliche Modellrechnung. Die Ersparnis bis 85 unterstellt, dass beide Tarife im Schnitt um 3,4 % pro Jahr steigen (WIP-Durchschnitt 2006–2026). Leistungsunterschiede zwischen den Tarifen sind nicht bewertet.
Ersparnis sichern & Tarifoptionen prüfen lassen
Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch vergleicht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk Beitrag und Leistung der Tarife Ihres Versicherers – inklusive der Frage, ob eine Mehrleistung eine Gesundheitsprüfung auslöst.
- Ihre Ersparnis pro Monat, pro Jahr und bis 85 als Zusammenfassung
- Der PKV-Beitrags-Report 2027 mit dem Tarifwechsel Schritt für Schritt
- Auf Wunsch: Rückruf eines Partner-Experten mit Leistungsvergleich
Geschafft! Vielen Dank! Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis per E-Mail. In der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk bei Ihnen.
PKV-Beitrags-Report 2027 herunterladen (PDF)So rechnet der Tarifwechsel-Rechner
- Ersparnis pro Monat = heutiger Beitrag − Beitrag im neuen Tarif (ist der neue teurer, zeigt der Rechner 0 €). Bei „Ja (angestellt)“ zählt bis zum Rentenbeginn (angenommen mit 67) nur die Veränderung Ihres eigenen Anteils: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Ab Rentenbeginn rechnet der Rechner mit der vollen Differenz, weil der Zuschuss dann wegfällt.
- Ersparnis pro Jahr = Ersparnis pro Monat × 12.
- Bis zum 85. Lebensjahr = Summe der Jahresersparnisse von Ihrem heutigen Alter bis zum 85. Geburtstag. Die Ersparnis wächst dabei jedes Jahr um 3,4 % – dem Ø-Anstieg der PKV-Beitragseinnahmen je Versicherten 2006–2026 (WIP).
Nicht berücksichtigt sind Leistungsunterschiede, Risikozuschläge für Mehrleistungen, Selbstbehalte, Steuereffekte und der Rentenzuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Modellrechnung mit den Standardwerten: 54 Jahre, heute 720 € Monatsbeitrag, im neuen Tarif 560 €. Ob ein solcher Tarif für Sie infrage kommt und gleich viel leistet, sagt das Beispiel nicht.
| Schritt | Ohne Arbeitgeberzuschuss | Angestellt |
|---|---|---|
| Ihre Ersparnis pro Monat | 160 € | 80 € |
| Ihre Ersparnis pro Jahr (× 12) | 1.920 € | 960 € |
| Zum Vergleich: 31 Jahre ohne Steigerung (angestellt: 13 Jahre × 960 € + 18 Jahre × 1.920 €) | 59.520 € | 47.040 € |
| Bis zum 85. Lebensjahr, +3,4 % pro Jahr (Szenario) | rund 102.735 € | rund 87.363 € |
Den Unterschied zwischen 59.520 € und rund 102.735 € macht allein die angenommene Steigerung: Steigen beide Tarife um denselben Prozentsatz, wächst auch der Abstand in Euro. Als Angestellte/r sparen Sie bis 67 nur Ihren Anteil (80 € statt 160 € im Monat); ab Rentenbeginn zahlen Sie den Beitrag allein, und die volle Differenz kommt bei Ihnen an.
So funktioniert der Tarifwechsel nach § 204 VVG
Jeder Privatversicherte hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, in einen anderen Tarif seines Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dabei werden Ihre erworbenen Rechte und Ihre Alterungsrückstellung angerechnet – das Geld, das Sie über Jahre für das Alter angespart haben, geht also nicht verloren. Genau das unterscheidet den Tarifwechsel vom Wechsel zu einem anderen Versicherer. Der Wechsel ist an keine Frist gebunden; Ablauf, Fristen und Rechte im Detail erklärt der Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Optionen ermitteln
Welche Tarife Ihres Versicherers kommen infrage? Ihr Versicherer muss Ihnen auf Nachfrage Alternativen nennen.
Leistung vergleichen
Erstattungssätze, Selbstbehalt, Zahn, Psychotherapie, Hilfsmittel, Krankenhaus – Punkt für Punkt.
Wechsel beantragen
Schriftlich, mit Wunschtermin. Für Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung nötig sein.
Warum Angestellte nur die Hälfte sparen
Als Angestellte/r zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres Beitrags – bis zu einem Höchstbetrag (2026: 613,22 € für Kranken- und Pflegeversicherung; 2027 im Szenario rund 667 bis 673 €, Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Sinkt Ihr Beitrag, sinkt auch der Zuschuss. Ihre persönliche Ersparnis ist daher ungefähr halb so groß wie die Beitragsdifferenz. Ausnahme: Zahlt Ihr Arbeitgeber bereits den Höchstzuschuss, kann eine Senkung ganz oder teilweise ungeschmälert bei Ihnen ankommen. Spätestens im Ruhestand ändert sich das: Dann zahlen Sie den Beitrag allein, und jeder gesparte Euro kommt voll bei Ihnen an.
Worauf Sie beim Tarifwechsel achten sollten
| Prüfpunkt | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz (GOÄ/GOZ) | Tarife, die nur bis zum 2,3-fachen Satz erstatten, können bei vielen Rechnungen Eigenanteile verursachen. |
| Psychotherapie | Manche Tarife begrenzen die Zahl der Sitzungen pro Jahr. |
| Hilfsmittel | „Geschlossene“ Hilfsmittelkataloge können teure Hilfsmittel ausschließen. |
| Primärarzt-Prinzip | Wer ohne Überweisung zum Facharzt geht, bekommt in manchen Tarifen weniger erstattet. |
| Zahnleistungen | Erstattungsquoten und Zahnstaffeln unterscheiden sich stark. |
| Selbstbehalt | Ein günstiger Tarif mit hohem Selbstbehalt ist nicht automatisch günstiger. |
| Bisex → Unisex | Der Wechsel in einen Unisex-Tarif (ab 2013) ist endgültig. |
Ergebnis richtig einordnen
Die Summe bis 85 ist ein Szenario, keine Zusage. Eine repräsentative Durchschnittsersparnis für Tarifwechsel gibt es nicht. Entscheidend ist, was Sie für den niedrigeren Beitrag aufgeben: Weniger Beitrag bei weniger Leistung ist keine reine Ersparnis. Laut Finanztest 3/2025 erfüllten nur 384 von 1.245 geprüften Tarifkombinationen die Mindestkriterien für einen Rundum-Schutz. Hat der neue Tarif einen höheren Selbstbehalt, rechnen Sie ihn nach der Faustregel der Verbraucherzentrale Hamburg ein: Monatsbeitrag + Selbstbehalt ÷ 12. Und: 3,4 % pro Jahr ist ein Durchschnitt – einzelne Tarife können deutlich stärker steigen, auch der neue.
Tarifwechsel allein oder mit Unterstützung?
Sie können den Tarifwechsel direkt bei Ihrem Versicherer beantragen. Viele Versicherte holen sich Unterstützung, weil die Tarifwelten unübersichtlich sind. Achten Sie dabei auf transparente Kosten: Kostenpflichtige „Tarifoptimierer“ verlangen laut Verbraucherzentrale Hamburg oft das 8- bis 12-Fache der monatlichen Ersparnis. Lassen Sie sich jedes Honorar immer vorher schriftlich nennen.
So arbeiten wirPKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler. Auf Wunsch prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) Ihre Tarifoptionen. Der Service ist für Sie kostenlos.
Was Sie jetzt tun können
- Grundlagen klären: Ablauf, Rechte und Fallstricke erklärt der Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG.
- Mehrleistung prüfen: Wann doch eine Gesundheitsprüfung nötig ist, lesen Sie unter Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung.
- Selbstbehalt gegenrechnen: Hat der neue Tarif mehr Selbstbehalt, hilft der Selbstbehalt-Rechner.
- Unterstützung wählen: Wer beim Wechsel hilft und was das kostet, zeigt der Vergleich der Tarifwechsel-Berater.
Häufige Fragen
Wie viel kann man mit einem PKV-Tarifwechsel sparen?
Das hängt stark vom bisherigen Tarif und den gewünschten Leistungen ab. Eine repräsentative Durchschnittszahl gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt als Beispiel eine Rentnerin, deren Beitrag von 960 € auf 550 € sank – ein Einzelfall. Günstigere Tarife haben oft andere Leistungen oder höhere Selbstbehalte.
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellungen?
Nein. Beim Wechsel innerhalb Ihres Versicherers nach § 204 VVG werden Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet. Anders ist es beim Wechsel zu einem anderen Versicherer: Dann wird seit 2009 nur der Teil übertragen, der dem Basistarif entspricht.
Muss ich beim Tarifwechsel Gesundheitsfragen beantworten?
Nur, wenn der neue Tarif mehr leistet als der alte. Für die Mehrleistung darf der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Sie können die Mehrleistung auch per Leistungsausschluss abwählen.
Welche Angaben brauche ich für den Tarifwechsel-Rechner?
Nur vier Werte: Ihren heutigen Monatsbeitrag, den Beitrag im Zieltarif (aus der Tarifübersicht, die Ihr Versicherer Ihnen nach § 204 VVG nennen muss), Ihr Alter und ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Gesundheitsangaben sind nicht nötig. Tipp: Lassen Sie sich den Beitrag des Zieltarifs ab dem nächsten Anpassungstermin nennen, damit Sie beide Tarife auf demselben Stand vergleichen.
Wie berechne ich die Ersparnis eines PKV-Tarifwechsels?
Ziehen Sie den neuen vom bisherigen Monatsbeitrag ab und multiplizieren Sie mit 12. Angestellte rechnen mit etwa der Hälfte, weil der Arbeitgeber den halben Beitrag zahlt (2026 höchstens 613,22 € im Monat). Beispiel: 560 € statt 720 € ergeben 160 € im Monat und 1.920 € im Jahr; bis zum 85. Geburtstag eines 54-Jährigen sind das bei 3,4 % Steigerung pro Jahr rund 102.735 € (Modellrechnung, Stand Oktober 2026).
Was berücksichtigt der Tarifwechsel-Rechner nicht?
Leistungsunterschiede zwischen den Tarifen, Risikozuschläge für Mehrleistungen, Selbstbehalte, Steuereffekte und den Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung. Hat der Zieltarif einen höheren Selbstbehalt, rechnen Sie ihn nach der Faustregel der Verbraucherzentrale Hamburg ein: Monatsbeitrag + Selbstbehalt ÷ 12. Die Summe bis 85 ist ein Szenario mit 3,4 % Steigerung pro Jahr, keine Zusage.
Quellen
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- Verbraucherzentrale Hamburg: Beitragserhöhung in der PKV – Stand 05.12.2025
- § 257 SGB V – Arbeitgeberzuschuss
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (inkl. WIP-Vergleich 2006–2026) – Ø 3,4 % pro Jahr
- PKV-Serviceportal: Tarifwechsel-Leitlinien – 2026
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.