Inhalt (7 Abschnitte)
- Zusatzversicherung für Privatversicherte: die kurze Antwort
- Mehr Leistung über den Tarifwechsel nach § 204 VVG
- Ergänzungsbausteine beim eigenen Versicherer
- Echte Zusätze für Privatversicherte: Pflege und Krankentagegeld
- Sonderfälle: Beamte, Basistarif und Reisen
- Lohnt sich das Upgrade? Beitrag gegen Leistung rechnen
- Was Sie jetzt tun können
- Eine Zahnzusatzversicherung wie für gesetzlich Versicherte können privat Vollversicherte praktisch nicht abschließen; Versicherer verweisen auf den eigenen Tarif.
- Der Weg zu mehr Leistung ist meist ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG – eine Gesundheitsprüfung darf nur für die Mehrleistung verlangt werden.
- Manche Versicherer bieten Bestandskunden eigene Ergänzungsbausteine an; ein Versichererwechsel kostet dagegen meist Alterungsrückstellung.
- Echte Zusätze für Privatversicherte sind vor allem Pflegezusatz und Krankentagegeld: Im Pflegeheim lag die Eigenbeteiligung im ersten Jahr zum 01.07.2026 im Schnitt bei 3.364 € im Monat.
Eine Zusatzversicherung für Privatversicherte, wie sie gesetzlich Versicherte für Zahn oder Krankenhaus abschließen, gibt es für Vollversicherte praktisch nicht – Versicherer wie die Württembergische und die Allianz verneinen das ausdrücklich. Der Weg zu mehr Leistung ist ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG, bei dem nur für die Mehrleistung eine Gesundheitsprüfung zulässig ist, oder ein Ergänzungsbaustein für Bestandskunden. Echte Zusätze sind vor allem Pflegezusatz und Krankentagegeld (Stand: Oktober 2026).
Die Suche nach einer Zusatzversicherung führt Privatversicherte schnell auf Vergleichsportale. Dort stehen aber fast nur Tarife, die als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse gebaut sind. Das passt nicht zu Ihrer Vollversicherung, die Zahn, Krankenhaus und ambulante Leistungen schon in einem Tarif regelt. Was dort fehlt, holen Sie meist im eigenen Vertrag nach.
Zusatzversicherung für Privatversicherte: die kurze Antwort
Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz, Krankenhauszusatz oder ambulante Zusatztarife schließen Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre private Vollversicherung deckt diese Bereiche bereits ab – nur eben in dem Umfang, den Ihr Tarif vorsieht. Die Württembergische formuliert es so: Mitglieder einer privaten Krankenvollversicherung können keine private Zahnzusatzversicherung abschließen, weil diese Leistungen bereits in der Vollversicherung enthalten sind (Stand 17.09.2026). Die Allianz schreibt ebenso, eine Zahnzusatzversicherung für privat Krankenversicherte gebe es nicht.
Das heißt nicht, dass Sie mit Ihrem Leistungsumfang leben müssen. Es heißt nur: Der Hebel liegt in Ihrem Vertrag, nicht in einem zweiten Vertrag daneben.
| Wunsch | Zusatzversicherung wie in der GKV? | Üblicher Weg für Privatversicherte |
|---|---|---|
| Mehr Zahnersatz, höhere Zahnquote | praktisch nicht | Tarifwechsel mit Mehrleistung oder Ergänzungsbaustein des eigenen Versicherers |
| Einbettzimmer, Chefarzt | in der Regel nicht nötig | im Tarif enthalten oder per Tarifwechsel |
| Heilpraktiker, Sehhilfen | praktisch nicht | Tarif oder Baustein beim eigenen Versicherer |
| Pflegekosten absichern | ja | Pflegezusatzversicherung, auch staatlich gefördert |
| Einkommen bei langer Krankheit | ja | Krankentagegeld als eigener Baustein |
| Versichert im Basistarif | eingeschränkt | laut Allianz sogenannte Aufbautarife |
Mehr Leistung über den Tarifwechsel nach § 204 VVG
§ 204 VVG gibt Ihnen das Recht, in jeden Tarif Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Ihre Alterungsrückstellung – das Geld, das für Ihre höheren Kosten im Alter zurückgelegt wurde – wird angerechnet. Wechseln Sie in einen Tarif, der in einem Bereich mehr leistet, ist das eine Mehrleistung. Nur dafür darf der Versicherer Gesundheitsfragen stellen und einen angemessenen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder insoweit eine Wartezeit verlangen.
- Prüfung nur für das „Mehr“: Für alles, was der neue Tarif ebenso leistet wie der alte, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung.
- Zuschlag abwendbar: Sie können statt des Zuschlags für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 204 Abs. 1 VVG).
- Wartezeit begrenzt: Für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie darf die besondere Wartezeit höchstens acht Monate betragen (§ 197 VVG).
- Timing zählt: Ist eine Behandlung bereits angeraten oder begonnen, ist ein Tarif mit Zahnleistungen laut Allianz bei den meisten Versicherern nicht mehr abschließbar.
Viele Privatversicherte kennen den Tarifwechsel nur als Sparweg. Er funktioniert aber in beide Richtungen. Wie der Ablauf aussieht und was als Mehrleistung zählt, lesen Sie unter PKV-Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung und im Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Lücke benennen
Welche Leistung fehlt Ihnen konkret: Zahnersatz, Einbettzimmer, Heilpraktiker? Schauen Sie in Ihre Leistungsübersicht.
Tarife und Bausteine anfragen
Fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich nach Tarifen mit dieser Leistung und nach Ergänzungsbausteinen für Bestandskunden.
Mehrleistung bewerten
Lassen Sie sich zeigen, wofür Gesundheitsfragen gestellt werden und welche Wartezeit gilt.
Beitrag gegen Nutzen rechnen
Mehrbeitrag über mehrere Jahre gegen die erwartete Mehrerstattung stellen – erst dann entscheiden.
Ergänzungsbausteine beim eigenen Versicherer
Neben dem Wechsel in einen anderen Volltarif gibt es einen zweiten Weg: Manche privaten Krankenversicherer bieten ihren eigenen Bestandskunden spezielle Ergänzungsbausteine an, etwa für Zahn (Württembergische). Ob Ihr Versicherer so etwas hat und unter welchen Bedingungen, erfahren Sie nur dort. Auch hier gilt: Für eine zusätzliche Leistung darf der Versicherer nach Ihrer Gesundheit fragen.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist für die meisten Bestandskunden keine gute Idee, nur um eine Zusatzleistung zu bekommen. Sie müssten erneut eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen, und von Ihrer Alterungsrückstellung wird höchstens der Teil übertragen, der dem Basistarif entspricht. Was dabei verloren geht, erklärt PKV-Versicherer wechseln: Übertragungswert und Alterungsrückstellung.
Echte Zusätze für Privatversicherte: Pflege und Krankentagegeld
Zwei Bereiche sind auch für privat Vollversicherte echte Ergänzungen, weil die Vollversicherung sie nicht oder nur teilweise abdeckt.
Pflegezusatzversicherung
Ihre private Pflegepflichtversicherung leistet – wie die soziale Pflegeversicherung – nur einen Teil der Kosten. Im Pflegeheim lag die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr zum 01.07.2026 bei 3.364 € im Monat, 256 € mehr als ein Jahr zuvor (vdek). Eine Pflegezusatzversicherung, etwa ein Pflegetagegeld, kann diese Lücke verkleinern. Was die Pflichtversicherung selbst kostet, zeigt Private Pflegepflichtversicherung: Kosten und Höchstbeitrag.
Krankentagegeld
Privat versicherte Angestellte erhalten nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung kein gesetzliches Krankengeld. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke. Im Modellfall von Stiftung Warentest kosteten 20 € pro Tag ab dem 43. Tag 7 bis 23 € im Monat (Test vom 15.06.2026).
Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung: Auch privat Pflegepflichtversicherte ab 18 Jahren, die noch keine Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben, können eine geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen (§ 126 SGB XI). Bei einem Eigenbeitrag von mindestens 10 € im Monat gibt es 5 € Zulage im Monat (§ 127 SGB XI). Ob eine geförderte oder eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung besser zu Ihnen passt, hängt vom Leistungsumfang ab – lassen Sie sich beide Varianten zeigen.
Krankentagegeld richtig bemessen: Das Krankentagegeld soll Ihr Nettoeinkommen absichern, nicht mehr. Ist es zu hoch, zahlen Sie für Geld, das Sie im Ernstfall nicht bekommen; ist es zu niedrig, fehlt bei langer Krankheit das Einkommen. Wie Sie Höhe und Beginn anpassen, lesen Sie unter PKV-Leistungen anpassen.
Sonderfälle: Beamte, Basistarif und Reisen
Nicht alle Privatversicherten sind gleich aufgestellt. Drei Gruppen sollten genauer hinschauen:
- Beamtinnen und Beamte: Sie versichern privat nur die Restkosten neben der Beihilfe. Wo die Beihilfe Lücken lässt, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus in manchen Ländern, kann ein Ergänzungstarif zur Beihilfe sinnvoll sein. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
- Versicherte im Basistarif: Der Basistarif leistet ungefähr auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse. Für mehr Leistung nennt die Allianz sogenannte Aufbautarife. Was im Basistarif sonst gilt, steht unter Basistarif und Notlagentarif.
- Häufig Reisende: Ob und wie lange Ihr Tarif im Ausland leistet und ob ein Rücktransport versichert ist, regeln Ihre Bedingungen. Prüfen Sie das vor längeren Reisen, statt pauschal eine zweite Versicherung abzuschließen.
Für alle gilt: Bevor Sie einen zusätzlichen Vertrag unterschreiben, klären Sie, was Ihr bestehender Tarif schon leistet. Doppelt versichert ist nicht besser versichert – Sie zahlen nur zweimal.
Lohnt sich das Upgrade? Beitrag gegen Leistung rechnen
Ob ein Tarifwechsel mit Mehrleistung sinnvoll ist, zeigt eine einfache Rechnung: Wie viel zahlen Sie mehr, und wie viel bekommen Sie voraussichtlich zusätzlich erstattet? Rechnen Sie dabei über mehrere Jahre, nicht nur für die nächste Behandlung.
- Mehrbeitrag: Beitragsdifferenz pro Monat × 12 × Anzahl der Jahre, in denen Sie die Leistung voraussichtlich brauchen.
- Arbeitgeberzuschuss: Angestellte zahlen vom Mehrbeitrag oft nur die Hälfte, solange ihr Zuschuss den Höchstbetrag (2026: 613,22 € im Monat) noch nicht erreicht.
- Beitragsanpassungen: Auch der neue Tarif kann steigen. Komfortleistungen wirken bei jeder Anpassung mit.
- Steuer: Beiträge zur Basisabsicherung sind unbegrenzt absetzbar; Komfortleistungen nur im Höchstbetrag, der meist schon ausgeschöpft ist (§ 10 EStG). Mehrleistungen kosten Sie deshalb netto fast voll – Details im Ratgeber PKV steuerlich absetzbar. Für Ihren Einzelfall ist die Steuerberatung zuständig.
Eher nicht sinnvoll
- Sie brauchen die Leistung nur einmal, und die Behandlung ist schon angeraten.
- Der Mehrbeitrag frisst die erwartete Erstattung über die Jahre auf.
- Sie würden dafür den Versicherer wechseln und Rückstellungen verlieren.
Eher sinnvoll
- Ihnen fehlt dauerhaft eine Leistung, die Sie regelmäßig nutzen würden.
- Sie sind jünger und gesund – die Mehrleistung wird ohne Zuschlag angeboten.
- Ihr Versicherer bietet einen passenden Baustein für Bestandskunden.
Den Effekt eines Tarifwechsels auf Ihren Beitrag – in beide Richtungen – rechnen Sie mit dem Tarifwechsel-Rechner durch. Wollen Sie umgekehrt Leistungen kürzen, um Beitrag zu sparen, bedenken Sie: Der Rückweg ist dann wieder eine Mehrleistung mit Gesundheitsprüfung.
Was Sie jetzt tun können
- Leistungsübersicht lesen: Was zahlt Ihr Tarif heute bei Zahn, Krankenhaus und Heilpraktiker?
- Beim Versicherer anfragen: Tarife mit der gewünschten Mehrleistung und Ergänzungsbausteine für Bestandskunden, jeweils mit Beitrag und Wartezeit.
- Pflege und Krankentagegeld prüfen: Hier liegen für Privatversicherte die echten Zusatz-Lücken.
- Gesamtbild prüfen lassen: Welche Hebel in Ihrem Vertrag stecken – nach oben wie nach unten –, zeigt der kostenlose Beitrags-Check.
Häufige Fragen
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte?
Für privat Vollversicherte praktisch nicht. Zahnzusatztarife sind als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung gebaut. Die Württembergische schreibt etwa, Mitglieder einer privaten Krankenvollversicherung könnten keine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Mehr Zahnleistung erreichen Sie über einen Tarifwechsel oder einen Ergänzungsbaustein Ihres eigenen Versicherers.
Wie bekomme ich als Privatversicherter bessere Zahnleistungen?
Fragen Sie Ihren Versicherer nach Tarifen mit höherer Zahnerstattung oder nach Ergänzungsbausteinen für Bestandskunden. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG darf der Versicherer nur für die Mehrleistung Gesundheitsfragen stellen und einen Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit von höchstens acht Monaten verlangen. Ist eine Behandlung bereits angeraten, ist es dafür meist zu spät.
Brauche ich als Privatversicherter eine Pflegezusatzversicherung?
Das sollten Sie prüfen. Die private Pflegepflichtversicherung leistet wie die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Laut vdek lag die Eigenbeteiligung im Pflegeheim im ersten Jahr zum 01.07.2026 im Schnitt bei 3.364 € im Monat. Eine Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke verkleinern; staatlich geförderte Tarife bekommen 5 € Zulage im Monat.
Lohnt sich ein Tarif-Upgrade in der PKV?
Das hängt davon ab, wie oft Sie die zusätzliche Leistung voraussichtlich nutzen. Stellen Sie den Mehrbeitrag über mehrere Jahre den erwarteten Mehrerstattungen gegenüber. Angestellte zahlen vom Mehrbeitrag oft nur die Hälfte, solange der Arbeitgeberzuschuss den Höchstbetrag noch nicht erreicht.
Kann ich als Privatversicherter eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
In der Regel brauchen Sie keine: Ob Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt versichert sind, regelt Ihr PKV-Tarif. Fehlt Ihnen diese Leistung, ist ein Tarifwechsel mit Mehrleistung der übliche Weg. Fragen Sie Ihren Versicherer, welche Tarife oder Bausteine er dafür anbietet.
Quellen
- § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 10.10.2026
- § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 10.10.2026
- Württembergische: Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte – Versichererangabe, Stand 17.09.2026
- Allianz: Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte – Versichererangabe, abgerufen 10.10.2026
- vdek: Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut gestiegen – 14.07.2026
- § 127 SGB XI – Pflegevorsorgezulage – abgerufen 10.10.2026
- § 126 SGB XI – Zulageberechtigte – abgerufen 10.10.2026
- Stiftung Warentest: Krankentagegeldversicherung im Vergleich – Test vom 15.06.2026
- PKV-Serviceportal: Tarifwechsel-Leitlinien – Verbandsangabe, Stand 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.