Inhalt (7 Abschnitte)
- DKV Tarifwechsel: Was der Versicherer dazu veröffentlicht
- Zwei Wege zum niedrigeren Beitrag: intern oder anderer Versicherer
- Vertrag ab 2009: Warum der Blick zu anderen Versicherern oft mehr bringt
- Vertrag vor 2009: den internen Wechsel bei DKV richtig nutzen
- DKV-Tarifwechsel und Beitragsrückerstattung
- Beispielrechnung: interner Tarifwechsel oder anderer Versicherer
- So gehen Sie vor
- Den Tarifwechsel bei der DKV regelt § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG: Wechsel in Tarife mit gleichartigem Schutz, die Alterungsrückstellung wird angerechnet, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.
- Bei Verträgen ab dem 01.01.2009 nehmen Sie zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) – der Vergleich mit dessen neueren Tarifen bringt oft mehr als der interne Wechsel.
- Bei Verträgen von vor 2009 wird die Alterungsrückstellung grundsätzlich nicht übertragen; dort ist der Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer der Weg.
- Der Wechsel aus einem Bisex- in einen Unisex-Tarif ist endgültig und beendet laut PKV-Verband den Zugang zum Standardtarif.
- Ab 60 muss der Versicherer bei jeder Erhöhung bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
Als DKV-Bestandskunde haben Sie nach § 204 VVG das Recht, in einen anderen DKV-Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. Die DKV weist selbst darauf hin, dass Ersparnis meist mit weniger Leistung einhergeht. Hat Ihr Vertrag 2009 oder später begonnen, lohnt der Vergleich mit anderen Versicherern oft mehr (Stand: 24.10.2026).
Einordnung, keine Seite der DKVDiese Seite erklärt mit Quellen, wie der Tarifwechsel bei der DKV funktioniert und welche Alternative es gibt. Sie ist kein Angebot und keine Seite des Versicherers. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler.
DKV Tarifwechsel: Was der Versicherer dazu veröffentlicht
Auf ihrer Kundenseite zur Beitragsanpassung nennt die DKV das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG ausdrücklich und ordnet es ein: Ein Wechsel lohne sich oft nur auf den ersten Blick, eine Beitragsersparnis gehe in der Regel mit Leistungseinbußen einher; eine spätere Erweiterung des Schutzes erfordere eine neue Gesundheitsprüfung, auch im neuen Tarif seien Erhöhungen möglich, und eine Beitragsrückerstattung könne sich verringern oder entfallen. Diese Punkte sind sachlich richtig – sie gelten für jeden internen Tarifwechsel und sind ein guter Prüfkatalog.
Zur Sonderkündigung schreibt die DKV, die Kündigung müsse innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Informationsschreibens erfolgen; bei einer Vollversicherung sei eine Bescheinigung über den lückenlosen Schutz beim neuen Versicherer nötig. Die Mitnahme der Alterungsrückstellung ist auf den Übertragungswert begrenzt – das betrifft Verträge ab 2009. Bekannte DKV-Tarife im Neugeschäft sind etwa BestMed Komfort und BestMed Premium.
| Thema | Angabe | Quelle |
|---|---|---|
| Tarifwechselrecht | § 204 VVG ausdrücklich genannt, mit Hinweisen zu Leistung, Gesundheitsprüfung und Beitragsrückerstattung | dkv.com Kundenseite Beitragsanpassung |
| Anpassungstermin | Beitragsänderung ab 1.7.2026 (2016 belegt: 1. April) | dkv.com; cash-online 03.03.2016 |
| Sonderkündigung | zwei Monate nach Zugang des Informationsschreibens, Nachweis des neuen Schutzes | dkv.com |
| Beitragsanpassung 2027 | bis 24.10.2026 nicht veröffentlicht | DKV, Fachpresse |
Zwei Wege zum niedrigeren Beitrag: intern oder anderer Versicherer
Das Gesetz kennt zwei Wechselwege, beide stehen in § 204 VVG. Welcher für Sie passt, entscheidet vor allem das Datum Ihres Vertragsbeginns.
| Merkmal | Tarifwechsel bei DKV | Wechsel zu einem anderen Versicherer |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG | § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG, Kündigung nach § 205 VVG |
| Alterungsrückstellung | wird vollständig angerechnet | Übertragungswert (Basistarif-Anteil) bei Vertragsbeginn ab 01.01.2009 |
| Gesundheitsprüfung | nur für Mehrleistungen | ja – vorab anonym klärbar, gekündigt wird erst nach Zusage |
| Auswahl | nur Tarife der DKV | Tarife vieler Versicherer, auch neuere Tarifgenerationen |
| Passt meist zu | Verträgen von vor 2009 | Verträgen ab 2009 |
Vertrag ab 2009: Warum der Blick zu anderen Versicherern oft mehr bringt
Hat Ihr Vertrag bei der DKV am 01.01.2009 oder später begonnen, nehmen Sie beim Wechsel zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit – den Teil, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt. Damit stehen Ihnen nicht nur die Tarife der DKV offen, sondern der Markt. Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als die interne Alternative. Das neue Eintrittsalter und der Übertragungswert fließen in deren Beitrag ein – genau das rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk konkret durch.
Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit. Ihr Partner-Experte klärt die Annahme deshalb vorab anonym per Risikovoranfrage. Gekündigt wird erst, wenn die Zusage vorliegt; die Kündigung wird ohnehin erst wirksam, wenn Sie die lückenlose Anschlussversicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG). Den besten Zeitpunkt bietet der nächste Beitragsbrief: Ab Zugang haben Sie zwei Monate für die Sonderkündigung. Ihr Fristende berechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Wie die Kündigung bei der DKV abläuft, mit Muster und Kontaktwegen, steht unter DKV Krankenversicherung kündigen.
Vertrag vor 2009: den internen Wechsel bei DKV richtig nutzen
Bei Verträgen von vor dem 01.01.2009 wird die Alterungsrückstellung beim Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich nicht übertragen. Ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ihr Weg ist der Tarifwechsel bei der DKV – und den sollten Sie gut vorbereiten:
- Tarifliste anfordern: Bitten Sie schriftlich um alle Tarife mit gleichartigem Schutz und den Beitrag nach dem Wechsel. Den Brief erstellt der Kündigungsfrist-Rechner mit dem Anlass „Anfrage Tarifwechsel“.
- Mehrleistungen erkennen: Leistet der Zieltarif in einem Bereich mehr, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen. Einen Zuschlag vermeiden Sie mit einem Leistungsausschluss für die Mehrleistung.
- Bisex oder Unisex: Der Wechsel in einen Unisex-Tarif ist endgültig und beendet laut PKV-Verband den Zugang zum Standardtarif (Höchstbeitrag 2026: 848,62 €). Mehr dazu unter Bisex- in Unisex-Tarif wechseln.
- Ab 60 automatisch informiert: Bei jeder Erhöhung muss der Versicherer Ihnen bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen und auf Standard- und Basistarif hinweisen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
Auch beim internen Wechsel helfen die Partner-Experten: Sie ordnen die Angebote ein, prüfen Leistungen und Selbstbehalt und achten darauf, dass Sie sich keine Option für später verbauen.
DKV-Tarifwechsel und Beitragsrückerstattung
Viele DKV-Tarife zahlen bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung. Wechseln Sie intern, kann sich der Anspruch verringern oder entfallen – darauf weist die DKV selbst hin. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer geht ein etwaiger Anspruch ebenfalls verloren. Rechnen Sie deshalb die Rückerstattung des laufenden Jahres in Ihren Vergleich ein und wählen Sie den Wechseltermin bewusst. Wie Sie Rückerstattung und Rechnungen gegeneinander abwägen, zeigt der Rechner Rechnung einreichen oder selbst zahlen?.
Beispielrechnung: interner Tarifwechsel oder anderer Versicherer
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Beiträgen (keine echten Tarifwerte der DKV): Angestellte, 41 Jahre, Vertragsbeginn 2016, Monatsbeitrag 760 €, Arbeitgeberzuschuss die Hälfte.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Interner Tarifwechsel bei DKV (Annahme, gleichartiger Schutz) | 760 € → 715 € | 45 € weniger Beitrag |
| 2. Tarif eines anderen Versicherers mit Übertragungswert (Annahme) | 760 € → 630 € | 130 € weniger Beitrag |
| 3. Ihre Ersparnis pro Monat | intern / anderer Versicherer (Eigenanteil) | 22 € / 65 € |
| 4. Ihre Ersparnis pro Jahr | × 12 | 270 € / 780 € |
| 5. Ersparnis über 26 Jahre bei 3,4 % jährlicher Steigerung | Summe der wachsenden Jahresersparnis | rund 11.000 € / rund 31.800 € |
Mit Arbeitgeberzuschuss (die Hälfte, 2026 höchstens 613,22 €) kommt bei Ihnen bis zur Rente nur die Veränderung Ihres Eigenanteils an. Das Beispiel zeigt die Logik, nicht Ihr Ergebnis: Entscheidend sind die echten Beiträge mit Alterungsrückstellung bzw. Übertragungswert, das Leistungsniveau und die Annahme durch den neuen Versicherer. Eigene Zahlen rechnen Sie mit dem Wechsel-Rechner nach.
So gehen Sie vor
Vertrag prüfen
Vertragsbeginn, Tarif, Selbstbehalt, Bisex oder Unisex – alles steht im Versicherungsschein.
Interne Alternativen anfordern
Die Tarifliste der DKV mit Beiträgen ist der Maßstab für jeden Vergleich.
Markt vergleichen lassen
Bei Verträgen ab 2009 stellt ein Partner-Experte Tarife vieler Versicherer gegenüber und rechnet den Übertragungswert ein.
Entscheiden und umsetzen
Internen Antrag stellen oder – nach Zusage des neuen Versicherers – kündigen und den Nachweis einreichen.
Alles Grundsätzliche zum Tarifwechsel erklärt der Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG. Was zur Beitragsanpassung 2027 bei der DKV bekannt ist, steht auf der Seite DKV Beitragserhöhung 2027. Ob sich für Sie ein anderer Versicherer lohnen kann, zeigt der kostenlose Beitrags-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Wie wechsle ich als Bestandskunde bei der DKV den Tarif?
Mit einem Antrag nach § 204 VVG bei der DKV. Fordern Sie vorher alle Tarife mit gleichartigem Schutz und den jeweiligen Beitrag unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung an. Prüfen Sie dabei Leistungen, Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung.
Was sagt die DKV selbst zum Tarifwechsel?
Laut Kundenseite lohnt sich ein Wechsel oft nur auf den ersten Blick, weil Ersparnis in der Regel mit Leistungseinbußen einhergeht; eine spätere Erweiterung erfordere eine Gesundheitsprüfung, und die Beitragsrückerstattung könne sinken oder entfallen. Diese Prüfpunkte sollten Sie bei jedem Tarifwechsel beachten.
Wann passt die DKV die Beiträge an?
Nicht nur zum 1. Januar: Auf ihrer Kundenseite informiert die DKV über eine Beitragsänderung ab 1.7.2026; für 2016 ist der 1. April belegt. Maßgeblich ist Ihr Schreiben – ab seinem Zugang laufen zwei Monate für die Sonderkündigung.
Nehme ich von der DKV meine Alterungsrückstellung mit?
Bei einem Vertragsbeginn ab dem 01.01.2009 nehmen Sie den Übertragungswert mit, also den Anteil auf Basistarif-Niveau (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Bei älteren Verträgen wird grundsätzlich nichts übertragen; dann ist der interne Wechsel der Weg.
Ist der interne Tarifwechsel bei DKV immer der beste Weg?
Nein. Bei Verträgen ab dem 01.01.2009 nehmen Sie zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG); dessen neuere Tarife können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau günstiger sein. Bei Verträgen von vor 2009 ist der interne Wechsel dagegen meist der richtige Weg.
Kann ich nach dem Tarifwechsel bei DKV noch kündigen?
Ja. Nach jeder Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate ab Zugang des Schreibens für eine Sonderkündigung (§ 205 Abs. 4 VVG), sonst gilt die ordentliche Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung der Vollversicherung wird erst mit Nachweis der neuen Versicherung wirksam (§ 205 Abs. 6 VVG).
Quellen
- DKV: Informationen zur Beitragsänderung ab 1.7.2026 (Sonderkündigung, Tarifwechsel) – abgerufen 24.10.2026
- DKV: Geschäftsbericht 2024 – 20.02.2025
- DKV: Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2025 – 2026
- cash-online: PKV-Beitragssprung bei der DKV (Anpassung 1.4.2016) – 03.03.2016
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 24.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 24.10.2026
- § 6 VVG-InfoV – Tarifhinweise bei Prämienerhöhung ab 60 – abgerufen 24.10.2026
- PKV-Verband: Leitlinien für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel – abgerufen 24.10.2026
- PKV-Verband: Standardtarif (Zugang, Höchstbeitrag 2026, kein Zugang nach Unisex-Wechsel) – abgerufen 22.10.2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (Beitragsanpassung 1.1.2027) – Stand 15.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.