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DKV Tarifwechsel: intern wechseln oder anderer Versicherer?

Die DKV gehört zur ERGO-Gruppe und hat rund 666.000 Vollversicherte. Anders als viele Versicherer passt sie die Beiträge nicht nur zum 1. Januar an – auf ihrer Kundenseite informiert sie über eine Beitragsänderung ab 1.7.2026. Wer danach wechseln will, findet hier den internen und den externen Weg.

Redaktion PKV-Beitragsbrief.de Aktualisiert am 24. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. DKV Tarifwechsel: Was der Versicherer dazu veröffentlicht
  2. Zwei Wege zum niedrigeren Beitrag: intern oder anderer Versicherer
  3. Vertrag ab 2009: Warum der Blick zu anderen Versicherern oft mehr bringt
  4. Vertrag vor 2009: den internen Wechsel bei DKV richtig nutzen
  5. DKV-Tarifwechsel und Beitragsrückerstattung
  6. Beispielrechnung: interner Tarifwechsel oder anderer Versicherer
  7. So gehen Sie vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Den Tarifwechsel bei der DKV regelt § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG: Wechsel in Tarife mit gleichartigem Schutz, die Alterungsrückstellung wird angerechnet, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.
  • Bei Verträgen ab dem 01.01.2009 nehmen Sie zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) – der Vergleich mit dessen neueren Tarifen bringt oft mehr als der interne Wechsel.
  • Bei Verträgen von vor 2009 wird die Alterungsrückstellung grundsätzlich nicht übertragen; dort ist der Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer der Weg.
  • Der Wechsel aus einem Bisex- in einen Unisex-Tarif ist endgültig und beendet laut PKV-Verband den Zugang zum Standardtarif.
  • Ab 60 muss der Versicherer bei jeder Erhöhung bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).

Als DKV-Bestandskunde haben Sie nach § 204 VVG das Recht, in einen anderen DKV-Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet. Die DKV weist selbst darauf hin, dass Ersparnis meist mit weniger Leistung einhergeht. Hat Ihr Vertrag 2009 oder später begonnen, lohnt der Vergleich mit anderen Versicherern oft mehr (Stand: 24.10.2026).

Einordnung, keine Seite der DKVDiese Seite erklärt mit Quellen, wie der Tarifwechsel bei der DKV funktioniert und welche Alternative es gibt. Sie ist kein Angebot und keine Seite des Versicherers. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler.

666.346
Vollversicherte der DKV 2024
DKV Geschäftsbericht 2024
1.7.2026
Beitragsänderung laut DKV-Kundenseite
dkv.com, abgerufen 24.10.2026
287,8 Mio. €
Limitierungsmittel 2025
DKV SFCR 2025

DKV Tarifwechsel: Was der Versicherer dazu veröffentlicht

Auf ihrer Kundenseite zur Beitragsanpassung nennt die DKV das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG ausdrücklich und ordnet es ein: Ein Wechsel lohne sich oft nur auf den ersten Blick, eine Beitragsersparnis gehe in der Regel mit Leistungseinbußen einher; eine spätere Erweiterung des Schutzes erfordere eine neue Gesundheitsprüfung, auch im neuen Tarif seien Erhöhungen möglich, und eine Beitragsrückerstattung könne sich verringern oder entfallen. Diese Punkte sind sachlich richtig – sie gelten für jeden internen Tarifwechsel und sind ein guter Prüfkatalog.

Zur Sonderkündigung schreibt die DKV, die Kündigung müsse innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Informationsschreibens erfolgen; bei einer Vollversicherung sei eine Bescheinigung über den lückenlosen Schutz beim neuen Versicherer nötig. Die Mitnahme der Alterungsrückstellung ist auf den Übertragungswert begrenzt – das betrifft Verträge ab 2009. Bekannte DKV-Tarife im Neugeschäft sind etwa BestMed Komfort und BestMed Premium.

Belegte Angaben zum Tarifwechsel bei der DKV (Quellen in der Tabelle und unter „Quellen“). Stand: 24.10.2026. Maßgeblich sind Ihre Vertragsunterlagen und das Schreiben des Versicherers.
ThemaAngabeQuelle
Tarifwechselrecht§ 204 VVG ausdrücklich genannt, mit Hinweisen zu Leistung, Gesundheitsprüfung und Beitragsrückerstattungdkv.com Kundenseite Beitragsanpassung
AnpassungsterminBeitragsänderung ab 1.7.2026 (2016 belegt: 1. April)dkv.com; cash-online 03.03.2016
Sonderkündigungzwei Monate nach Zugang des Informationsschreibens, Nachweis des neuen Schutzesdkv.com
Beitragsanpassung 2027bis 24.10.2026 nicht veröffentlichtDKV, Fachpresse

Zwei Wege zum niedrigeren Beitrag: intern oder anderer Versicherer

Das Gesetz kennt zwei Wechselwege, beide stehen in § 204 VVG. Welcher für Sie passt, entscheidet vor allem das Datum Ihres Vertragsbeginns.

Interner Tarifwechsel und Versichererwechsel im Vergleich. Quellen: § 204 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VVG, § 205 Abs. 4 und 6 VVG. Stand: 24.10.2026.
MerkmalTarifwechsel bei DKVWechsel zu einem anderen Versicherer
Rechtsgrundlage§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG, Kündigung nach § 205 VVG
Alterungsrückstellungwird vollständig angerechnetÜbertragungswert (Basistarif-Anteil) bei Vertragsbeginn ab 01.01.2009
Gesundheitsprüfungnur für Mehrleistungenja – vorab anonym klärbar, gekündigt wird erst nach Zusage
Auswahlnur Tarife der DKVTarife vieler Versicherer, auch neuere Tarifgenerationen
Passt meist zuVerträgen von vor 2009Verträgen ab 2009

Vertrag ab 2009: Warum der Blick zu anderen Versicherern oft mehr bringt

Hat Ihr Vertrag bei der DKV am 01.01.2009 oder später begonnen, nehmen Sie beim Wechsel zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit – den Teil, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt. Damit stehen Ihnen nicht nur die Tarife der DKV offen, sondern der Markt. Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als die interne Alternative. Das neue Eintrittsalter und der Übertragungswert fließen in deren Beitrag ein – genau das rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk konkret durch.

Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit. Ihr Partner-Experte klärt die Annahme deshalb vorab anonym per Risikovoranfrage. Gekündigt wird erst, wenn die Zusage vorliegt; die Kündigung wird ohnehin erst wirksam, wenn Sie die lückenlose Anschlussversicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG). Den besten Zeitpunkt bietet der nächste Beitragsbrief: Ab Zugang haben Sie zwei Monate für die Sonderkündigung. Ihr Fristende berechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Wie die Kündigung bei der DKV abläuft, mit Muster und Kontaktwegen, steht unter DKV Krankenversicherung kündigen.

Vertrag vor 2009: den internen Wechsel bei DKV richtig nutzen

Bei Verträgen von vor dem 01.01.2009 wird die Alterungsrückstellung beim Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich nicht übertragen. Ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ihr Weg ist der Tarifwechsel bei der DKV – und den sollten Sie gut vorbereiten:

  • Tarifliste anfordern: Bitten Sie schriftlich um alle Tarife mit gleichartigem Schutz und den Beitrag nach dem Wechsel. Den Brief erstellt der Kündigungsfrist-Rechner mit dem Anlass „Anfrage Tarifwechsel“.
  • Mehrleistungen erkennen: Leistet der Zieltarif in einem Bereich mehr, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen. Einen Zuschlag vermeiden Sie mit einem Leistungsausschluss für die Mehrleistung.
  • Bisex oder Unisex: Der Wechsel in einen Unisex-Tarif ist endgültig und beendet laut PKV-Verband den Zugang zum Standardtarif (Höchstbeitrag 2026: 848,62 €). Mehr dazu unter Bisex- in Unisex-Tarif wechseln.
  • Ab 60 automatisch informiert: Bei jeder Erhöhung muss der Versicherer Ihnen bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen und auf Standard- und Basistarif hinweisen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).

Auch beim internen Wechsel helfen die Partner-Experten: Sie ordnen die Angebote ein, prüfen Leistungen und Selbstbehalt und achten darauf, dass Sie sich keine Option für später verbauen.

DKV-Tarifwechsel und Beitragsrückerstattung

Viele DKV-Tarife zahlen bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung. Wechseln Sie intern, kann sich der Anspruch verringern oder entfallen – darauf weist die DKV selbst hin. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer geht ein etwaiger Anspruch ebenfalls verloren. Rechnen Sie deshalb die Rückerstattung des laufenden Jahres in Ihren Vergleich ein und wählen Sie den Wechseltermin bewusst. Wie Sie Rückerstattung und Rechnungen gegeneinander abwägen, zeigt der Rechner Rechnung einreichen oder selbst zahlen?.

Beispielrechnung: interner Tarifwechsel oder anderer Versicherer

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Beiträgen (keine echten Tarifwerte der DKV): Angestellte, 41 Jahre, Vertragsbeginn 2016, Monatsbeitrag 760 €, Arbeitgeberzuschuss die Hälfte.

Beispiel mit angenommenen Beiträgen, kein Angebot und keine Prognose; 3,4 % = Ø jährlicher Anstieg der PKV-Beitragseinnahmen je Versicherten 2006–2026 (WIP). Eigene Berechnung, Stand: 24.10.2026.
SchrittRechnungErgebnis
1. Interner Tarifwechsel bei DKV (Annahme, gleichartiger Schutz)760 € → 715 €45 € weniger Beitrag
2. Tarif eines anderen Versicherers mit Übertragungswert (Annahme)760 € → 630 €130 € weniger Beitrag
3. Ihre Ersparnis pro Monatintern / anderer Versicherer (Eigenanteil)22 € / 65 €
4. Ihre Ersparnis pro Jahr× 12270 € / 780 €
5. Ersparnis über 26 Jahre bei 3,4 % jährlicher SteigerungSumme der wachsenden Jahresersparnisrund 11.000 € / rund 31.800 €

Mit Arbeitgeberzuschuss (die Hälfte, 2026 höchstens 613,22 €) kommt bei Ihnen bis zur Rente nur die Veränderung Ihres Eigenanteils an. Das Beispiel zeigt die Logik, nicht Ihr Ergebnis: Entscheidend sind die echten Beiträge mit Alterungsrückstellung bzw. Übertragungswert, das Leistungsniveau und die Annahme durch den neuen Versicherer. Eigene Zahlen rechnen Sie mit dem Wechsel-Rechner nach.

So gehen Sie vor

Vertrag prüfen

Vertragsbeginn, Tarif, Selbstbehalt, Bisex oder Unisex – alles steht im Versicherungsschein.

Interne Alternativen anfordern

Die Tarifliste der DKV mit Beiträgen ist der Maßstab für jeden Vergleich.

Markt vergleichen lassen

Bei Verträgen ab 2009 stellt ein Partner-Experte Tarife vieler Versicherer gegenüber und rechnet den Übertragungswert ein.

Entscheiden und umsetzen

Internen Antrag stellen oder – nach Zusage des neuen Versicherers – kündigen und den Nachweis einreichen.

Alles Grundsätzliche zum Tarifwechsel erklärt der Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG. Was zur Beitragsanpassung 2027 bei der DKV bekannt ist, steht auf der Seite DKV Beitragserhöhung 2027. Ob sich für Sie ein anderer Versicherer lohnen kann, zeigt der kostenlose Beitrags-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Wie wechsle ich als Bestandskunde bei der DKV den Tarif?

Mit einem Antrag nach § 204 VVG bei der DKV. Fordern Sie vorher alle Tarife mit gleichartigem Schutz und den jeweiligen Beitrag unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung an. Prüfen Sie dabei Leistungen, Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung.

Was sagt die DKV selbst zum Tarifwechsel?

Laut Kundenseite lohnt sich ein Wechsel oft nur auf den ersten Blick, weil Ersparnis in der Regel mit Leistungseinbußen einhergeht; eine spätere Erweiterung erfordere eine Gesundheitsprüfung, und die Beitragsrückerstattung könne sinken oder entfallen. Diese Prüfpunkte sollten Sie bei jedem Tarifwechsel beachten.

Wann passt die DKV die Beiträge an?

Nicht nur zum 1. Januar: Auf ihrer Kundenseite informiert die DKV über eine Beitragsänderung ab 1.7.2026; für 2016 ist der 1. April belegt. Maßgeblich ist Ihr Schreiben – ab seinem Zugang laufen zwei Monate für die Sonderkündigung.

Nehme ich von der DKV meine Alterungsrückstellung mit?

Bei einem Vertragsbeginn ab dem 01.01.2009 nehmen Sie den Übertragungswert mit, also den Anteil auf Basistarif-Niveau (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Bei älteren Verträgen wird grundsätzlich nichts übertragen; dann ist der interne Wechsel der Weg.

Ist der interne Tarifwechsel bei DKV immer der beste Weg?

Nein. Bei Verträgen ab dem 01.01.2009 nehmen Sie zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG); dessen neuere Tarife können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau günstiger sein. Bei Verträgen von vor 2009 ist der interne Wechsel dagegen meist der richtige Weg.

Kann ich nach dem Tarifwechsel bei DKV noch kündigen?

Ja. Nach jeder Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate ab Zugang des Schreibens für eine Sonderkündigung (§ 205 Abs. 4 VVG), sonst gilt die ordentliche Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung der Vollversicherung wird erst mit Nachweis der neuen Versicherung wirksam (§ 205 Abs. 6 VVG).

Quellen

  1. DKV: Informationen zur Beitragsänderung ab 1.7.2026 (Sonderkündigung, Tarifwechsel) – abgerufen 24.10.2026
  2. DKV: Geschäftsbericht 2024 – 20.02.2025
  3. DKV: Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2025 – 2026
  4. cash-online: PKV-Beitragssprung bei der DKV (Anpassung 1.4.2016) – 03.03.2016
  5. § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 24.10.2026
  6. § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 24.10.2026
  7. § 6 VVG-InfoV – Tarifhinweise bei Prämienerhöhung ab 60 – abgerufen 24.10.2026
  8. PKV-Verband: Leitlinien für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel – abgerufen 24.10.2026
  9. PKV-Verband: Standardtarif (Zugang, Höchstbeitrag 2026, kein Zugang nach Unisex-Wechsel) – abgerufen 22.10.2026
  10. PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (Beitragsanpassung 1.1.2027) – Stand 15.10.2026
Redaktion PKV-Beitragsbrief.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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