Inhalt (7 Abschnitte)
- DKV Krankenversicherung kündigen: Das sagt die DKV selbst
- Anpassung zum 1. April? Ihr Kündigungsfenster bei der DKV
- Bevor Sie kündigen: den DKV-Brief richtig lesen
- Bescheinigung über die Folgeversicherung: der Schlüssel zur wirksamen Kündigung
- Übertragungswert: Was Sie zum neuen Versicherer mitnehmen
- Vorlage: DKV kündigen – Muster mit allen Pflichtangaben
- Wechsel-Fahrplan: von der DKV zu einem neuen Versicherer
- Die DKV Krankenversicherung kündigen Sie ordentlich so, dass die Kündigung drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres bei der DKV ist; nach einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung (§ 205 Abs. 1 und 4 VVG).
- Die DKV nimmt Kündigungen in Textform an, per Brief an die DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln, oder per E-Mail an service@dkv.com.
- Für eine wirksame Kündigung der Vollversicherung verlangt die DKV eine Bescheinigung über die Folgeversicherung – das setzt § 205 Abs. 6 VVG um und schützt vor einer Versicherungslücke.
- Frühere Anpassungen der DKV galten zum 1. April (belegt für 2016); dann kommen die Briefe bis Ende Februar, und das Kündigungsfenster reicht ins Frühjahr.
- Bei Vertragsbeginn ab 2009 nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG); bei älteren Verträgen ist die Optimierung bei der DKV der Weg.
Die DKV Krankenversicherung kündigen Sie ordentlich so, dass Ihre Kündigung drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres bei der DKV ist. Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate ab Erhalt der Mitteilung, mit Wirkung zum Erhöhungstermin (§ 205 VVG). Die DKV nimmt Kündigungen in Textform an, per Brief oder E-Mail. Wirksam wird die Kündigung der Vollversicherung aber erst mit der Bescheinigung über die Folgeversicherung (§ 205 Abs. 6 VVG) (Stand: 18.10.2026).
Einordnung, keine Seite der DKVDiese Seite ordnet mit Quellen ein, wie Sie eine private Krankenversicherung bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG kündigen. Sie ist kein Angebot und keine Seite der DKV oder der ERGO Group; das Muster ist ein allgemeines Beispiel und keine Rechtsberatung. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler; auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk her.
3 Monate
vor Ende des Versicherungsjahres muss die ordentliche Kündigung bei der DKV sein – bei Kalenderjahr bis zum 30.09.
2 Monate
ab Erhalt des Erhöhungsschreibens bleiben für die Sonderkündigung, mit Wirkung zum Erhöhungstermin.
1 Bescheinigung
über die Folgeversicherung macht die Kündigung der Vollversicherung wirksam – ohne sie läuft der Vertrag weiter.
DKV Krankenversicherung kündigen: Das sagt die DKV selbst
Die DKV erklärt ihre Regeln auf der Seite „Kündigung – einfach und transparent“. Wir haben die Angaben für die private Krankenversicherung am 18.10.2026 abgerufen und den gesetzlichen Grundlagen gegenübergestellt:
| Thema | Angabe der DKV | Grundlage |
|---|---|---|
| Form | Textform, also Brief oder E-Mail; der Absender muss erkennbar sein | MB/KK § 16; strengere Form unwirksam (§ 309 Nr. 13 BGB) |
| Ordentliche Kündigung | muss die DKV drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres erreichen, typisch 30.09. für den 31.12. | § 205 Abs. 1 VVG |
| Nach Beitragserhöhung | muss die DKV innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung erreichen | § 205 Abs. 4 VVG |
| Wechsel in die GKV | muss die DKV innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Pflicht- oder Familienversicherung erreichen | § 205 Abs. 2 VVG |
| Nachweis | Bescheinigung über die Folgeversicherung für lückenlosen Schutz | § 205 Abs. 6 VVG |
| Mitversicherte | volljährige Mitversicherte müssen informiert werden | MB/KK § 13 Abs. 10 |
Kontaktdaten nennt die DKV ebenfalls: per E-Mail an service@dkv.com, per Post an die DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln, telefonisch unter 0800 3746 444 (täglich 7 bis 24 Uhr, gebührenfrei). Maßgeblich bleibt die Anschrift in Ihren Vertragsunterlagen. Schicken Sie Briefe per Einschreiben und lassen Sie sich E-Mails bestätigen.
Die DKV weist auf derselben Seite auf mögliche Nachteile eines Neuabschlusses hin, etwa ein höheres Eintrittsalter und eine neue Gesundheitsprüfung. Genau diese Punkte gehören vor jede Kündigung auf den Tisch: Ein spezialisierter Partner-Experte rechnet das neue Eintrittsalter mit dem Übertragungswert durch und klärt die Annahme vorab anonym.
Anpassung zum 1. April? Ihr Kündigungsfenster bei der DKV
Viele Versicherer passen zum 1. Januar an. Bei der DKV ist für frühere Jahre der 1. April belegt: Für 2016 bestätigte eine DKV-Sprecherin Anfang März die Erhöhung zum 1. April. Eine Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam (§ 203 Abs. 5 VVG). Für den 1. April muss das Schreiben also spätestens Ende Februar zugehen.
Beispiel für den AblaufAngenommen, die DKV passt Ihren Tarif zum 01.04.2027 an, und das Schreiben geht am 22.02.2027 ein. Dann können Sie bis zum 22.04.2027 kündigen, mit Wirkung zum 01.04.2027. Passt die DKV zum 1. Januar an, gilt dasselbe mit einem Brief im November.
Stand 18.10.2026: Auf den Seiten der DKV haben wir keine Angaben zur Beitragsanpassung 2027 gefunden; auch der Termin ist nicht mitgeteilt. Branchenweit erwartet der PKV-Verband zum 1.1.2027 erneut Erhöhungen für rund 53 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt voraussichtlich um 13,4 % (Stand 15.10.2026). Für die Begrenzung von Erhöhungen setzte die DKV laut Solvenzbericht 2025 rund 287,8 Mio. € Limitierungsmittel ein (2024: 349,1 Mio. €). Den laufenden Stand sammelt die Seite DKV Beitragserhöhung 2027.
Egal, zu welchem Termin die DKV anpasst: Starten Sie den Vergleich gleich nach Eingang des Briefs. Dann bleibt genug Zeit für Risikovoranfrage, Antrag und Zusage – und die Bescheinigung über die Folgeversicherung liegt vor, bevor die Frist endet.
Bevor Sie kündigen: den DKV-Brief richtig lesen
Das Anpassungsschreiben enthält alles, was Sie für Frist und Vergleich brauchen. Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit dafür:
- Eingangsdatum: Ab diesem Tag laufen die zwei Monate. Heben Sie den Umschlag auf oder notieren Sie das Datum.
- Termin: Zu welchem Tag gilt der neue Beitrag – 1. Januar, 1. April oder ein anderer Monat?
- Bausteine: Steigt der Haupttarif, das Krankentagegeld oder die Pflegepflichtversicherung? Das beeinflusst, was ein Wechsel bringt.
- Begründung: Der Versicherer muss die Rechnungsgrundlage nennen, die die Anpassung ausgelöst hat (BGH, 16.12.2020, IV ZR 294/19). Ob eine Erhöhung angreifbar ist, kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt prüfen.
Was die einzelnen Teile des Schreibens bedeuten, erklärt der Brief-Decoder zur Beitragserhöhung; die Erhöhung in Prozent und Euro zeigt der Beitragserhöhung-Rechner.
Bescheinigung über die Folgeversicherung: der Schlüssel zur wirksamen Kündigung
Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG). Deshalb wird die Kündigung Ihrer DKV-Vollversicherung erst wirksam, wenn Sie nachweisen, dass Sie bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert sind. Die DKV nennt diesen Nachweis „Bescheinigung über die Folgeversicherung“. Er muss innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Kündigung vorliegen; liegt der Kündigungstermin später, genügt er bis zu diesem Termin (§ 205 Abs. 6 VVG).
- Woher die Bescheinigung kommt: Ihr neuer Versicherer stellt sie aus, sobald er Ihren Antrag angenommen hat.
- Was drinstehen sollte: versicherte Person, Beginn des neuen Vertrags (genau der Tag nach Ende des DKV-Vertrags) und dass der Schutz die Versicherungspflicht erfüllt.
- Pflegepflichtversicherung: Auch sie endet bei fortbestehender Pflicht nur mit Nachweis einer neuen Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 2 SGB XI); meist bestätigt der neue Versicherer beides zusammen.
- Wartezeiten: Bei nahtlosem Wechsel wird Ihre bisherige Versicherungszeit angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).
Die Regel schützt Sie: Fehlt die Bescheinigung, läuft Ihr DKV-Vertrag einfach weiter. Eine Lücke im Schutz kann nicht entstehen.
Übertragungswert: Was Sie zum neuen Versicherer mitnehmen
Ob sich ein Wechsel lohnen kann, hängt vor allem vom Vertragsbeginn ab. Hat Ihr DKV-Vertrag am 01.01.2009 oder später begonnen, nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) – den Teil, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt. Nach den Musterbedingungen können Sie die Übertragung verlangen (MB/KK § 13 Abs. 8). Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif.
Begann Ihr Vertrag vor dem 01.01.2009, wird grundsätzlich nichts übertragen (Ausnahme: Kündigung bis 30.06.2009). Ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ihr Weg ist die Optimierung bei der DKV, etwa ein Tarifwechsel in die Linie BestMed oder eine andere Selbstbehaltsstufe. Laut Tarifbedingungen BestMed Komfort (Fassung 4.17) können Versicherte im Tarif BM4 die Selbstbehaltsvariante jährlich ohne Gesundheitsprüfung wechseln – prüfen Sie Ihre aktuelle Fassung. Auch dabei helfen die Partner-Experten; alle Hebel zeigt PKV-Beitrag senken.
Vorlage: DKV kündigen – Muster mit allen Pflichtangaben
Das Muster passt für den Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer, per Brief oder E-Mail. Es ist ein allgemeines Beispiel und keine Rechtsberatung.
Muster: Kündigung bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG
[Vorname Name] · [Straße, PLZ Ort] · Versicherungsnummer [Nummer]
An: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln [oder Anschrift laut Versicherungsschein] · per E-Mail: service@dkv.com
[Ort, Datum]
Kündigung meiner Krankheitskosten-Vollversicherung und Pflegepflichtversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Krankheitskosten-Vollversicherung und Pflegepflichtversicherung für [versicherte Person(en), Tarife, z. B. BestMed Komfort BM4] zum [Termin]. [Bei Beitragserhöhung: Grundlage ist § 205 Abs. 4 VVG; Ihre Mitteilung vom (Datum) über die Anpassung zum (Datum) habe ich am (Datum) erhalten.]
Die Bescheinigung über die Folgeversicherung bei der [neuer Versicherer] ab dem [Datum] füge ich bei oder reiche sie innerhalb von zwei Monaten nach (§ 205 Abs. 6 VVG). Bitte übertragen Sie den Übertragungswert meiner Alterungsrückstellung (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) an den neuen Versicherer. [Volljährige Mitversicherte sind informiert.]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Vertragsende in Textform.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Pflichtangaben: Name, Anschrift, Versicherungsnummer, betroffene Personen und Tarife, Termin, Datum und Unterschrift, bei Sonderkündigung das Eingangsdatum der Mitteilung. Den Satz zum Übertragungswert streichen Sie bei Verträgen von vor 2009. Weitere Vorlagen, etwa für den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, enthält der Ratgeber PKV kündigen.
Wechsel-Fahrplan: von der DKV zu einem neuen Versicherer
Die spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und auf den PKV-Wechsel spezialisiert. Der Service ist für Sie kostenlos. Die DKV arbeitet laut Geschäftsbericht neben ERGO-Vertrieben und Partnervertrieben auch mit Maklern; für Ihre Kündigung spielt der Vertriebsweg keine Rolle.
Ausgangslage
Anpassungstermin, Eingangsdatum, Vertragsbeginn, Tarif (etwa BestMed oder ein älterer Tarif) und neuer Beitrag.
Vergleich
Ihr Partner-Experte vergleicht Tarife vieler Versicherer mit gleichem oder besserem Leistungsniveau und rechnet Übertragungswert, neues Eintrittsalter und Beitrag konkret durch.
Annahme
Per anonymer Risikovoranfrage klärt er vorab, zu welchen Bedingungen ein neuer Versicherer Sie annimmt.
Zusage und Kündigung
Mit der Zusage und der Bescheinigung über die Folgeversicherung kündigen Sie bei der DKV – fristgerecht und ohne Lücke.
Wie Sie die zwei Monate nach dem Brief nutzen, erklärt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung, den gesamten Ablauf PKV-Versicherer wechseln. Die Leistungen der DKV-Tarife beschreibt das DKV-Profil auf PKV-Tarifprofil.de.
Kurz gesagt: Die DKV Krankenversicherung kündigen Sie in Textform – und erst, wenn die Bescheinigung über die Folgeversicherung bereitliegt. Ob ein anderer Versicherer für Sie günstiger sein kann, zeigt der kostenlose Beitrags-Check.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der DKV Krankenversicherung?
Laut DKV muss die ordentliche Kündigung drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres bei ihr sein; endet es am 31.12., also bis zum 30.09. (§ 205 Abs. 1 VVG). Nach einer Beitragserhöhung muss die Kündigung die DKV innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung erreichen (§ 205 Abs. 4 VVG). Beim Übergang in die gesetzliche Krankenversicherung sind es drei Monate ab Beginn der Pflicht- oder Familienversicherung.
Kann ich die DKV per E-Mail kündigen?
Ja. Die DKV nimmt Kündigungen in Textform an, also per Brief oder E-Mail; der Absender muss erkennbar sein. Als E-Mail-Adresse nennt sie service@dkv.com. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an und heben Sie sie auf.
Was ist die Bescheinigung über die Folgeversicherung?
Das ist der Nachweis Ihres neuen Versicherers, dass Sie ab dem Ende des DKV-Vertrags ohne Unterbrechung versichert sind. Ohne ihn wird die Kündigung einer Vollversicherung nicht wirksam (§ 205 Abs. 6 VVG). Den Nachweis müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung einreichen; Ihr neuer Versicherer stellt ihn mit der Zusage aus.
An welche Adresse schicke ich die Kündigung an die DKV?
Die DKV nennt als Postanschrift: DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln. Maßgeblich ist die Anschrift in Ihrem Versicherungsschein oder Erhöhungsschreiben. Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben, damit der Zugang belegt ist.
Was gilt bei der DKV Krankenversicherung im Todesfall?
Nach den Musterbedingungen endet der Vertrag mit dem Tod des Versicherungsnehmers; mitversicherte Personen können ihn innerhalb von zwei Monaten unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortsetzen (MB/KK § 15 Abs. 1). Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag für sie (MB/KK § 15 Abs. 2). Eine Kündigung ist dafür nicht nötig; Angehörige informieren die DKV, meist mit Sterbeurkunde.
Verliere ich bei einer Kündigung meine Alterungsrückstellungen?
Bei Verträgen ab dem 01.01.2009 nicht vollständig: Sie nehmen den Übertragungswert zum neuen privaten Versicherer mit, also den Teil, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Bei Verträgen von vor 2009 wird grundsätzlich nichts übertragen; dort ist die Optimierung bei der DKV meist der passende Weg.
Quellen
- DKV: Kündigung – einfach und transparent (Private Krankenversicherung) – abgerufen 18.10.2026
- DKV: Anschriften und Kontaktdaten – abgerufen 18.10.2026
- cash-online: PKV-Beitragssprung – 7,8 Prozent mehr im Monat (DKV zum 1. April 2016) – 03.03.2016
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2024 (Vertriebswege) – Lagebericht vom 20.02.2025
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG: SFCR 2025 (Limitierungsmittel) – 2026
- AssCompact: PKV-Verband erwartet weitere Beitragserhöhungen für 2027 – 08.10.2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (Beitragsanpassung 1.1.2027) – Stand 15.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 18.10.2026
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§§ 13, 15, 16) – abgerufen 18.10.2026
- § 197 VVG – Wartezeiten (Anrechnung bei Anschlussversicherung) – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
- BGH, 16.12.2020 – IV ZR 294/19 (Begründung der Prämienanpassung)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.