Ratgeber

Bisex- in Unisex-Tarif wechseln: Lohnt sich der PKV-Tarifwechsel?

Wer vor dem 21.12.2012 privat krankenversichert wurde, steckt meist noch in einem Bisex-Tarif, dessen Beitrag auch vom Geschlecht abhängt. Der Wechsel in einen Unisex-Tarif ist jederzeit möglich – aber nur in eine Richtung. Hier lesen Sie, was das bedeutet, für wen sich der Schritt lohnen kann und welche Alternative Verträge ab 2009 zusätzlich haben.

Redaktion PKV-Beitragsbrief.de Aktualisiert am 24. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Bisex und Unisex: Was ist der Unterschied?
  2. Bisex in Unisex wechseln: Was § 204 VVG regelt
  3. Für wen sich der Wechsel in einen Unisex-Tarif lohnen kann
  4. Was gegen den Wechsel in Unisex sprechen kann
  5. Bisex-Vertrag aus 2009 bis 2012: Der Vergleich mit anderen Versicherern
  6. Bisex-Vertrag von vor 2009: der interne Weg mit Augenmaß
  7. Beispielrechnung: interner Unisex-Wechsel oder anderer Versicherer
  8. So gehen Sie vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Bisex-Tarife wurden bis zum 20.12.2012 verkauft und berücksichtigen das Geschlecht im Beitrag; seit dem 21.12.2012 bieten Versicherer im Neugeschäft nur noch Unisex-Tarife an.
  • Ein Wechsel aus einem Bisex- in einen Unisex-Tarif desselben Versicherers ist nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG möglich, die Alterungsrückstellung wird angerechnet – der Rückweg in einen Bisex-Tarif ist gesetzlich ausgeschlossen.
  • Wer aus Bisex in Unisex wechselt, verliert laut PKV-Verband den Zugang zum Standardtarif (Höchstbeitrag 2026: 848,62 € im Monat) – das ist vor allem für Verträge von vor 2009 ein wichtiger Prüfpunkt.
  • Ohne Gesundheitsprüfung geht der Wechsel nur, wenn der Unisex-Tarif keine Mehrleistungen enthält; für Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen oder Sie vereinbaren einen Leistungsausschluss.
  • Bei Bisex-Verträgen aus den Jahren 2009 bis 2012 lohnt zusätzlich der Vergleich mit Unisex-Tarifen anderer Versicherer: Dorthin nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG).

Ein PKV-Tarifwechsel von Bisex in Unisex ist beim eigenen Versicherer jederzeit möglich, Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Er ist aber endgültig: Zurück in einen Bisex-Tarif geht es nicht, und laut PKV-Verband entfällt der Zugang zum Standardtarif. Bei Verträgen ab 2009 lohnt zusätzlich der Vergleich mit anderen Versicherern (Stand: 24.10.2026).

21.12.2012
seitdem nur noch Unisex-Tarife im Neugeschäft
EuGH C-236/09; Allianz, 01.09.2026
endgültig
Unisex → Bisex ist gesetzlich ausgeschlossen
§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG
848,62 €
Höchstbeitrag Standardtarif 2026 – nach Unisex-Wechsel kein Zugang mehr
PKV-Verband, abgerufen 22.10.2026

Bisex und Unisex: Was ist der Unterschied?

Bis Ende 2012 durften private Krankenversicherer das Geschlecht in den Beitrag einrechnen. Frauen zahlten in diesen Bisex-Tarifen meist mehr, unter anderem wegen Schwangerschaft und höherer Lebenserwartung. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011 (Rechtssache C-236/09, „Test-Achats“) gilt seit dem 21.12.2012: Im Neugeschäft gibt es nur noch Unisex-Tarife mit gleichem Beitrag für Männer und Frauen bei gleichem Eintrittsalter und gleicher Leistung.

Bestehende Bisex-Verträge liefen unverändert weiter. Viele Versicherer haben neue Tarifgenerationen aufgelegt und die Bisex-Tarife für Neukunden geschlossen. In einen geschlossenen Tarif kommen keine neuen Versicherten mehr hinzu. Das sagt für sich nichts über die Qualität aus, kann sich aber langfristig auf die Beitragsentwicklung auswirken, weil der Bestand gemeinsam älter wird.

Bisex- und Unisex-Tarife im Vergleich. Quellen: § 204 VVG; § 155 VAG; PKV-Verband (Standardtarif, abgerufen 22.10.2026); Allianz (Tarif wechseln, 01.09.2026); HUK-COBURG FAQ (abgerufen 24.10.2026). Stand: 24.10.2026.
MerkmalBisex-TarifUnisex-Tarif
Verkauftbis 20.12.2012seit 21.12.2012
Geschlecht im Beitragjanein
Wechsel in die andere WeltBisex → Unisex möglichUnisex → Bisex ausgeschlossen
Zugang zum Standardtarif (Vertrag vor 2009)möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sindnach einem Wechsel aus Bisex: kein Zugang
Auslösender Faktor für Beitragsanpassungen (Beispiel HUK-COBURG)10 % (außer Compact)5 %
Wechsel zu einem anderen Versichererimmer nur in einen Unisex-Tarif; Übertragungswert bei Vertragsbeginn ab 01.01.2009

Der auslösende Faktor ist die Schwelle, ab der ein Versicherer die Beiträge überprüfen und anpassen darf: gesetzlich 10 %, vertraglich oft 5 % (§ 155 VAG). Eine niedrigere Schwelle führt eher zu häufigeren, dafür kleineren Anpassungen. Welche Schwelle in Ihrem Tarif gilt, steht in den Bedingungen.

Bisex in Unisex wechseln: Was § 204 VVG regelt

Das Tarifwechselrecht nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG gilt auch zwischen den beiden Tarifwelten. Sie können verlangen, dass Ihr Versicherer Ihren Antrag auf Wechsel in einen Unisex-Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz annimmt. Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung werden angerechnet. Der letzte Halbsatz der Vorschrift ist entscheidend: Ein Wechsel aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen.

Der Wechsel ist eine EinbahnstraßeWer einmal im Unisex-Tarif ist, kommt nicht mehr in einen Bisex-Tarif zurück – auch nicht in den eigenen alten Tarif. Die Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands verpflichten die beigetretenen Versicherer deshalb, über diese Besonderheit aufzuklären.

Die Gesundheit spielt nur bei Mehrleistungen eine Rolle. Leistet der Unisex-Tarif in einem Bereich mehr als Ihr bisheriger Tarif, darf der Versicherer für diesen Teil eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss vorsehen. Sie können Zuschlag und Wartezeit abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren. Auch ein niedrigerer Selbstbehalt gilt als Mehrleistung. Details erklärt der Ratgeber PKV-Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung.

Für wen sich der Wechsel in einen Unisex-Tarif lohnen kann

Frauen in Bisex-Tarifen

Sie zahlten wegen der geschlechtsabhängigen Kalkulation meist höhere Beiträge. Ein Unisex-Tarif kann bei vergleichbarer Leistung günstiger sein – das zeigt erst die konkrete Rechnung mit Ihrer Alterungsrückstellung.

Wer bessere Leistungen sucht

Neuere Tarifgenerationen bieten teils erweiterte Leistungen, etwa bei Hilfsmitteln oder Psychotherapie. Für echte Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung kommen.

Wer stark steigende Beiträge hat

Steigt Ihr Bisex-Tarif deutlich, lohnt der Blick auf die Unisex-Alternativen – und bei Verträgen ab 2009 auf andere Versicherer.

Versicherte ab 55 oder 60

Ab 60 muss Ihr Versicherer bei jeder Erhöhung bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV); die Leitlinien-Versicherer tun das schon ab 55. Prüfen Sie, ob darunter Unisex-Tarife sind.

Was gegen den Wechsel in Unisex sprechen kann

  • Standardtarif als Rückfalloption: Laut PKV-Verband hat keinen Zugang zum Standardtarif mehr, wer aus Bisex in Unisex gewechselt ist. Der Standardtarif steht nur Versicherten mit Vertrag von vor dem 01.01.2009 offen, deckelt den Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag (2026: 848,62 €) und ist für viele im Alter eine wichtige Sicherheit. Den Vergleich mit dem Basistarif zeigt Unterschied Standardtarif und Basistarif.
  • Männer in Bisex-Tarifen: Sie zahlten wegen der Kalkulation oft weniger als Frauen. Ein Unisex-Tarif ist für sie nicht automatisch günstiger.
  • Leistungsabbau: Ein günstigerer Unisex-Tarif kann weniger leisten. Abgewählte Leistungen bekommen Sie später nur mit Gesundheitsprüfung zurück.
  • Kein Zurück: Gefällt Ihnen der neue Tarif später nicht, bleibt nur ein anderer Unisex-Tarif.

Bisex-Vertrag aus 2009 bis 2012: Der Vergleich mit anderen Versicherern

Eine Gruppe hat einen besonderen Vorteil: Wer seinen Vertrag zwischen dem 01.01.2009 und dem 20.12.2012 abgeschlossen hat, sitzt in einem Bisex-Tarif und nimmt beim Wechsel zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert seiner Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Der Übertragungswert ist der Teil der Rückstellung, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt. Ein anderer Versicherer nimmt Sie zwar nur in einen Unisex-Tarif auf – aber dessen neuere Tarife können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als die interne Unisex-Alternative.

Für Sie heißt das: Holen Sie die interne Unisex-Liste Ihres Versicherers ein und lassen Sie sie neben Angebote anderer Versicherer legen. Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit; ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt die Annahme vorab anonym, gekündigt wird erst nach der Zusage. Die Kündigung wird ohnehin erst wirksam, wenn die Anschlussversicherung nachgewiesen ist (§ 205 Abs. 6 VVG). Wie der Wechsel abläuft, beschreibt PKV-Versicherer wechseln.

Bisex-Vertrag von vor 2009: der interne Weg mit Augenmaß

Bei Verträgen von vor dem 01.01.2009 wird die Alterungsrückstellung bei einem Versichererwechsel grundsätzlich nicht übertragen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ihr Hebel liegt beim eigenen Versicherer: Tarifwechsel nach § 204 VVG, höherer Selbstbehalt oder angepasste Bausteine. Hier gilt es abzuwägen, ob ein Unisex-Tarif heute Beitrag spart – oder ob Sie die Tür zum Standardtarif für später offenhalten wollen. Gerade ab etwa 55 Jahren kann der Standardtarif mit seinem gedeckelten Beitrag eine wertvolle Option sein. Auch bei dieser Abwägung helfen die Partner-Experten.

Beispielrechnung: interner Unisex-Wechsel oder anderer Versicherer

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Beiträgen (keine echten Tarifwerte): Frau, 48 Jahre, Vertragsbeginn 2011, Bisex-Tarif mit 690 € Monatsbeitrag, selbstständig (kein Arbeitgeberzuschuss).

Beispiel mit angenommenen Beiträgen, keine Prognose und kein Angebot; 3,4 % = Ø jährlicher Anstieg der PKV-Beitragseinnahmen je Versicherten 2006–2026 (WIP). Eigene Berechnung, Stand: 24.10.2026.
SchrittRechnungErgebnis
1. Interner Unisex-Tarif, gleiches Leistungsniveau (Annahme)690 € − 620 €70 € pro Monat weniger
2. Ersparnis pro Jahr intern70 € × 12840 €
3. Unisex-Tarif eines anderen Versicherers mit Übertragungswert (Annahme)690 € − 560 €130 € pro Monat weniger
4. Ersparnis pro Jahr beim anderen Versicherer130 € × 121.560 €
5. Ersparnis bis 67 (19 Jahre) bei 3,4 % jährlicher SteigerungSumme der wachsenden Jahresersparnisintern rund 21.900 € · anderer Versicherer rund 40.700 €

Das Beispiel zeigt die Logik, nicht Ihr Ergebnis: Entscheidend sind die echten Beiträge unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung bzw. Ihres Übertragungswerts, das Leistungsniveau und die Annahme durch den neuen Versicherer. Eigene Zahlen rechnen Sie mit dem Wechsel-Rechner nach.

So gehen Sie vor

Vertrag prüfen

Vertragsbeginn und Tarifname im Versicherungsschein: Beginn vor 2009 oder ab 2009, Bisex oder Unisex?

Tarifliste anfordern

Bitten Sie Ihren Versicherer um alle gleichartigen Tarife mit Beitrag. Den Brief dafür erstellt der Kündigungsfrist-Rechner mit dem Anlass „Anfrage Tarifwechsel“.

Mehrleistungen und Standardtarif bewerten

Welche Leistungen kommen dazu, welche fallen weg? Brauchen Sie den Standardtarif als Option im Alter?

Beide Wege vergleichen lassen

Bei Verträgen ab 2009 legt ein Partner-Experte die interne Liste neben Angebote anderer Versicherer – mit Übertragungswert und anonymer Annahmeklärung.

Die Grundlagen des Tarifwechsels finden Sie im Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG. Ob sich für Sie ein anderer Versicherer lohnen kann, zeigt der kostenlose Beitrags-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bisex- und Unisex-Tarifen in der PKV?

In Bisex-Tarifen hängt der Beitrag auch vom Geschlecht ab; sie wurden bis zum 20.12.2012 verkauft. Unisex-Tarife kalkulieren Männer und Frauen gleich: gleicher Beitrag bei gleichem Eintrittsalter und gleicher Leistung. Seit dem 21.12.2012 gibt es im Neugeschäft nur noch Unisex-Tarife, Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011 (C-236/09).

Kann ich von Unisex zurück in einen Bisex-Tarif wechseln?

Nein. § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG schließt den Wechsel aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen geschlechtsabhängigen Tarif ausdrücklich aus. Der Schritt von Bisex zu Unisex ist deshalb endgültig.

Geht der Wechsel von Bisex in Unisex ohne Gesundheitsprüfung?

Ja, soweit der Unisex-Tarif nicht mehr leistet als Ihr bisheriger Tarif. Für Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit vorsehen. Den Zuschlag können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG).

Lohnt sich der Wechsel von Bisex in Unisex für Frauen?

Oft eher als für Männer, weil Frauen in Bisex-Tarifen wegen höherer erwarteter Kosten meist höhere Beiträge zahlten. Ob es sich im Einzelfall lohnt, hängt aber vom konkreten Zieltarif, dessen Leistungen und Ihrem Alter ab. Lassen Sie sich die Beiträge immer unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung nennen.

Verliere ich den Standardtarif, wenn ich in einen Unisex-Tarif wechsle?

Ja. Laut PKV-Verband hat keinen Zugang zum Standardtarif, wer aus einem Bisex- in einen Unisex-Tarif gewechselt ist. Der Standardtarif steht ohnehin nur Versicherten mit einem Vertrag von vor dem 01.01.2009 offen und deckelt den Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag. Wer ihn als Rückfalloption im Alter behalten will, sollte vor einem Unisex-Wechsel genau rechnen.

Was ist besser: interner Unisex-Wechsel oder ein anderer Versicherer?

Bei Verträgen ab dem 01.01.2009 nehmen Sie zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit; dessen neuere Unisex-Tarife können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau günstiger sein. Bei Verträgen vor 2009 wird grundsätzlich keine Rückstellung übertragen, dort ist der interne Weg meist richtig. Ein Partner-Experte vergleicht beide Wege.

Quellen

  1. § 204 VVG – Tarifwechsel (Ausschluss Unisex → Bisex) und Übertragungswert – abgerufen 24.10.2026
  2. EuGH, Urteil vom 01.03.2011, C-236/09 (Test-Achats) – abgerufen 24.10.2026
  3. PKV-Verband: Beitragserhöhung im Standardtarif (Zugang, Höchstbeitrag 2026, kein Zugang nach Unisex-Wechsel) – abgerufen 22.10.2026
  4. PKV-Verband: Leitlinien für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel (Aufklärung Bisex → Unisex) – abgerufen 24.10.2026
  5. Allianz: PKV-Tarif wechseln (Bisex bis 21.12.2012, kein Rückwechsel) – aktualisiert 01.09.2026, abgerufen 24.10.2026
  6. HUK-COBURG: FAQ private Krankenversicherung (auslösender Faktor 10 % Bisex, 5 % Unisex) – abgerufen 24.10.2026
  7. § 155 VAG – Prämienanpassung (Schwellenwerte) – abgerufen 24.10.2026
  8. § 6 VVG-InfoV – Informationspflichten bei Prämienerhöhung (Tarifhinweise ab 60) – abgerufen 24.10.2026
Redaktion PKV-Beitragsbrief.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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