Inhalt (7 Abschnitte)
- AXA Tarifwechsel: Was der Versicherer dazu veröffentlicht
- Zwei Wege zum niedrigeren Beitrag: intern oder anderer Versicherer
- Vertrag ab 2009: Warum der Blick zu anderen Versicherern oft mehr bringt
- Vertrag vor 2009: den internen Wechsel bei AXA richtig nutzen
- AXA und DBV: Tarifwechsel im öffentlichen Dienst
- Beispielrechnung: interner Tarifwechsel oder anderer Versicherer
- So gehen Sie vor
- Den Tarifwechsel bei der AXA regelt § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG: Wechsel in Tarife mit gleichartigem Schutz, die Alterungsrückstellung wird angerechnet, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.
- Bei Verträgen ab dem 01.01.2009 nehmen Sie zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) – der Vergleich mit dessen neueren Tarifen bringt oft mehr als der interne Wechsel.
- Bei Verträgen von vor 2009 wird die Alterungsrückstellung grundsätzlich nicht übertragen; dort ist der Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer der Weg.
- Der Wechsel aus einem Bisex- in einen Unisex-Tarif ist endgültig und beendet laut PKV-Verband den Zugang zum Standardtarif.
- Ab 60 muss der Versicherer bei jeder Erhöhung bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
Einen AXA Tarifwechsel beantragen Sie nach § 204 VVG direkt bei der AXA; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Kundinnen und Kunden ab 55 erhalten laut AXA mit dem Beitragsbrief Zugang zu Umstellungsmöglichkeiten. Bei Verträgen ab 2009 lohnt zusätzlich der Vergleich mit anderen Versicherern (Stand: 24.10.2026).
Einordnung, keine Seite der AXADiese Seite erklärt mit Quellen, wie der Tarifwechsel bei der AXA funktioniert und welche Alternative es gibt. Sie ist kein Angebot und keine Seite des Versicherers. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler.
AXA Tarifwechsel: Was der Versicherer dazu veröffentlicht
Die AXA hat in ihrer Vertriebsinformation zur Beitragsanpassung 01.2026 beschrieben, wie sie Kundinnen und Kunden über Tarifalternativen informiert: Versicherte zwischen 55 und 59 erhielten im Anpassungsschreiben einen Code für eine Seite mit Umstellungsmöglichkeiten; ab 60 standen die Beiträge der Alternativen direkt im Schreiben. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Hinweis auf bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag ab 60 (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Laut Geschäftsbericht 2025 bietet die AXA Kunden ab 55 mit Erhöhung ein Beratungsangebot zu Wechseloptionen.
Bei der AXA laufen Bisex- und Unisex-Tarife nebeneinander. Im Neugeschäft (Unisex) heißen sie etwa ActiveMe-U, EL Bonus-U oder Vital-U, für Beihilfeberechtigte Vision B-U oder BSG-U. Im Bestand finden sich Bisex-Tarife wie EL Bonus, Vital 250 bis 900 oder ECO/ECORA. Zum 1.1.2026 wurden Tarife beider Welten angepasst, teils auch gesenkt; einen Gesamtdurchschnitt hat die AXA nicht veröffentlicht.
| Thema | Angabe | Quelle |
|---|---|---|
| Information ab 55 | 55–59: Code im BAP-Schreiben für Umstellungsmöglichkeiten; ab 60: Beiträge der Alternativen im Schreiben | AXA-Vertriebsinformation „Alles zur BAP 01.2026“ |
| Beratung | Beratungsangebot zu Wechseloptionen für Kunden ab 55 mit Erhöhung | AXA KV Geschäftsbericht 2025 |
| Tarifwelten | Unisex u. a. ActiveMe-U, EL Bonus-U, Vital-U, Vision B-U; Bisex u. a. EL Bonus, Vital, ECO/ECORA | AXA-Vertriebsinformation 01.2026 |
| Beitragsanpassung 2027 | bis 24.10.2026 nicht veröffentlicht | AXA, Fachpresse |
Zwei Wege zum niedrigeren Beitrag: intern oder anderer Versicherer
Das Gesetz kennt zwei Wechselwege, beide stehen in § 204 VVG. Welcher für Sie passt, entscheidet vor allem das Datum Ihres Vertragsbeginns.
| Merkmal | Tarifwechsel bei AXA | Wechsel zu einem anderen Versicherer |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG | § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG, Kündigung nach § 205 VVG |
| Alterungsrückstellung | wird vollständig angerechnet | Übertragungswert (Basistarif-Anteil) bei Vertragsbeginn ab 01.01.2009 |
| Gesundheitsprüfung | nur für Mehrleistungen | ja – vorab anonym klärbar, gekündigt wird erst nach Zusage |
| Auswahl | nur Tarife der AXA | Tarife vieler Versicherer, auch neuere Tarifgenerationen |
| Passt meist zu | Verträgen von vor 2009 | Verträgen ab 2009 |
Vertrag ab 2009: Warum der Blick zu anderen Versicherern oft mehr bringt
Hat Ihr Vertrag bei der AXA am 01.01.2009 oder später begonnen, nehmen Sie beim Wechsel zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit – den Teil, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt. Damit stehen Ihnen nicht nur die Tarife der AXA offen, sondern der Markt. Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als die interne Alternative. Das neue Eintrittsalter und der Übertragungswert fließen in deren Beitrag ein – genau das rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk konkret durch.
Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit. Ihr Partner-Experte klärt die Annahme deshalb vorab anonym per Risikovoranfrage. Gekündigt wird erst, wenn die Zusage vorliegt; die Kündigung wird ohnehin erst wirksam, wenn Sie die lückenlose Anschlussversicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG). Den besten Zeitpunkt bietet der nächste Beitragsbrief: Ab Zugang haben Sie zwei Monate für die Sonderkündigung. Ihr Fristende berechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Wie die Kündigung bei der AXA abläuft, mit Muster und Kontaktwegen, steht unter AXA Krankenversicherung kündigen.
Vertrag vor 2009: den internen Wechsel bei AXA richtig nutzen
Bei Verträgen von vor dem 01.01.2009 wird die Alterungsrückstellung beim Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich nicht übertragen. Ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ihr Weg ist der Tarifwechsel bei der AXA – und den sollten Sie gut vorbereiten:
- Tarifliste anfordern: Bitten Sie schriftlich um alle Tarife mit gleichartigem Schutz und den Beitrag nach dem Wechsel. Den Brief erstellt der Kündigungsfrist-Rechner mit dem Anlass „Anfrage Tarifwechsel“.
- Mehrleistungen erkennen: Leistet der Zieltarif in einem Bereich mehr, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen. Einen Zuschlag vermeiden Sie mit einem Leistungsausschluss für die Mehrleistung.
- Bisex oder Unisex: Der Wechsel in einen Unisex-Tarif ist endgültig und beendet laut PKV-Verband den Zugang zum Standardtarif (Höchstbeitrag 2026: 848,62 €). Mehr dazu unter Bisex- in Unisex-Tarif wechseln.
- Ab 60 automatisch informiert: Bei jeder Erhöhung muss der Versicherer Ihnen bis zu zehn günstigere Tarife mit Beitrag nennen und auf Standard- und Basistarif hinweisen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
Auch beim internen Wechsel helfen die Partner-Experten: Sie ordnen die Angebote ein, prüfen Leistungen und Selbstbehalt und achten darauf, dass Sie sich keine Option für später verbauen.
AXA und DBV: Tarifwechsel im öffentlichen Dienst
Für Beamtinnen und Beamte führt die AXA Beihilfetarife unter der Marke DBV. Ändert sich der Beihilfesatz, etwa mit Kindern oder der Pensionierung, wird der Restkostentarif angepasst. Ein geringerer Prozentsatz ist keine Mehrleistung. Steigt dagegen der abzusichernde Anteil, etwa weil Kinder aus der Beihilfe herausfallen, kann für die Erhöhung eine Gesundheitsprüfung kommen – hier gelten oft besondere Fristen in den Bedingungen. Auch andere Versicherer bieten Beihilfetarife; bei Vertragsbeginn ab 2009 nehmen Sie den Übertragungswert mit.
Beispielrechnung: interner Tarifwechsel oder anderer Versicherer
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Beiträgen (keine echten Tarifwerte der AXA): Selbstständige, 56 Jahre, Vertragsbeginn 2010 (Bisex-Tarif), Monatsbeitrag 780 €.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Interner Tarifwechsel bei AXA (Annahme, gleichartiger Schutz) | 780 € → 700 € | 80 € weniger Beitrag |
| 2. Tarif eines anderen Versicherers mit Übertragungswert (Annahme) | 780 € → 640 € | 140 € weniger Beitrag |
| 3. Ihre Ersparnis pro Monat | intern / anderer Versicherer | 80 € / 140 € |
| 4. Ihre Ersparnis pro Jahr | × 12 | 960 € / 1.680 € |
| 5. Ersparnis über 11 Jahre bei 3,4 % jährlicher Steigerung | Summe der wachsenden Jahresersparnis | rund 12.600 € / rund 22.000 € |
Ohne Arbeitgeberzuschuss kommt die volle Differenz bei Ihnen an. Das Beispiel zeigt die Logik, nicht Ihr Ergebnis: Entscheidend sind die echten Beiträge mit Alterungsrückstellung bzw. Übertragungswert, das Leistungsniveau und die Annahme durch den neuen Versicherer. Eigene Zahlen rechnen Sie mit dem Wechsel-Rechner nach.
So gehen Sie vor
Vertrag prüfen
Vertragsbeginn, Tarif, Selbstbehalt, Bisex oder Unisex – alles steht im Versicherungsschein.
Interne Alternativen anfordern
Die Tarifliste der AXA mit Beiträgen ist der Maßstab für jeden Vergleich.
Markt vergleichen lassen
Bei Verträgen ab 2009 stellt ein Partner-Experte Tarife vieler Versicherer gegenüber und rechnet den Übertragungswert ein.
Entscheiden und umsetzen
Internen Antrag stellen oder – nach Zusage des neuen Versicherers – kündigen und den Nachweis einreichen.
Alles Grundsätzliche zum Tarifwechsel erklärt der Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG. Was zur Beitragsanpassung 2027 bei der AXA bekannt ist, steht auf der Seite AXA Beitragserhöhung 2027. Ob sich für Sie ein anderer Versicherer lohnen kann, zeigt der kostenlose Beitrags-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Wie wechsle ich bei der AXA den PKV-Tarif?
Mit einem Antrag nach § 204 VVG bei der AXA. Sind Sie 55 oder älter, prüfen Sie Ihr Beitragsschreiben: Die AXA hat dort zuletzt einen Zugang zu Umstellungsmöglichkeiten bzw. ab 60 die Beiträge von Alternativen genannt. Sie können die Liste gleichartiger Tarife auch schriftlich anfordern.
Bekomme ich bei der AXA ab 55 automatisch Tarifalternativen?
Laut AXA-Vertriebsinformation zur Anpassung 01.2026 erhielten Kunden von 55 bis 59 einen Code für eine Seite mit Umstellungsmöglichkeiten, ab 60 standen die Beiträge im Schreiben. Gesetzlich ist der Hinweis auf günstigere Tarife ab 60 Pflicht (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
Geht der AXA-Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung?
Ja, wenn der neue Tarif keine Mehrleistungen enthält. Für Mehrleistungen darf die AXA eine Gesundheitsprüfung verlangen; einen Risikozuschlag können Sie durch einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung vermeiden (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG).
Wann lohnt bei der AXA eher ein anderer Versicherer?
Wenn Ihr Vertrag am 01.01.2009 oder später begonnen hat und die internen Alternativen wenig sparen oder Leistung kosten. Dann nehmen Sie den Übertragungswert mit, und neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem Schutz günstiger sein. Ein Partner-Experte vergleicht beide Wege.
Ist der interne Tarifwechsel bei AXA immer der beste Weg?
Nein. Bei Verträgen ab dem 01.01.2009 nehmen Sie zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG); dessen neuere Tarife können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau günstiger sein. Bei Verträgen von vor 2009 ist der interne Wechsel dagegen meist der richtige Weg.
Kann ich nach dem Tarifwechsel bei AXA noch kündigen?
Ja. Nach jeder Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate ab Zugang des Schreibens für eine Sonderkündigung (§ 205 Abs. 4 VVG), sonst gilt die ordentliche Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung der Vollversicherung wird erst mit Nachweis der neuen Versicherung wirksam (§ 205 Abs. 6 VVG).
Quellen
- AXA: Information für den Vertrieb – Alles zur BAP 01.2026 (Druckstück 71009788) – 2025/26, abgerufen 11.10.2026
- AXA Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2025 – 2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 24.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 24.10.2026
- § 6 VVG-InfoV – Tarifhinweise bei Prämienerhöhung ab 60 – abgerufen 24.10.2026
- PKV-Verband: Leitlinien für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel – abgerufen 24.10.2026
- PKV-Verband: Standardtarif (Zugang, Höchstbeitrag 2026, kein Zugang nach Unisex-Wechsel) – abgerufen 22.10.2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (Beitragsanpassung 1.1.2027) – Stand 15.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.