Versicherer · Württembergische

Württembergische Beitragserhöhung 2027: Stand, Zahlen, Wechsel-Check

Die Württembergische Krankenversicherung AG aus Kornwestheim gehört zur Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) und ist vor allem als Zusatzversicherer bekannt – rund 22.700 Menschen sind bei ihr vollversichert. Hier lesen Sie, was zur Beitragsrunde 2027 feststeht, was der Geschäftsbericht 2025 über frühere Anpassungen sagt und welche Wege Sie nach einem Erhöhungsbrief haben.

Redaktion PKV-Beitragsbrief.de Aktualisiert am 24. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Württembergische Beitragserhöhung 2027 (Beitragsanpassung/BAP): der aktuelle Stand
  2. Bisherige Beitragsanpassungen der Württembergischen
  3. Wie die Württembergische Erhöhungen begrenzt
  4. Warum Beiträge steigen
  5. Erhöhung erhalten? Ihre Wege
  6. Den Brief prüfen
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Beitragserhöhung 2027 der Württembergischen Krankenversicherung ist bis zum 24.10.2026 nicht veröffentlicht; Briefe für den 1.1.2027 müssen spätestens Ende November 2026 ankommen.
  • Zur Milderung der Beitragsanpassungen 2025 setzte die Württembergische laut Geschäftsbericht 15,3 Mio. € aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ein (Vorjahr: 10,1 Mio. €).
  • Ende 2025 hatte die Württembergische 22.686 Vollversicherte und eine RfB-Quote von 40,6 %; die Beitragseinnahmen stiegen um 5,8 % auf 345,8 Mio. €.
  • Die Vollversicherung wird weiter für Neukunden angeboten (Kompakt, Komfort, Premium); 2025 war laut Geschäftsbericht das stärkste Neugeschäftsjahr in der Vollversicherung seit 2013.
  • Erhöhung erhalten und Vertrag ab 2009? Dann nehmen Sie beim Wechsel zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert mit; die Sonderkündigung ist zwei Monate nach Zugang des Briefs möglich (§ 205 Abs. 4 VVG).
  • Bei Vertragsbeginn vor 2009 ist ein Versichererwechsel in der Regel ein Warnsignal; dann geht es um Optimierung bei der Württembergischen, etwa über Selbstbehalt oder Leistungsumfang.

Eine Württembergische Beitragserhöhung 2027 ist bis zum 24.10.2026 nicht veröffentlicht – weder als Durchschnittswert noch als Tarifliste. Belegt ist eine Anpassung zu Beginn des Jahres 2025, die die Württembergische Krankenversicherung mit 15,3 Mio. € aus Überschüssen abgefedert hat. Briefe für den 1. Januar 2027 kommen bis Ende November, spätere im Dezember gelten erst ab Februar. Bei Vertragsbeginn ab 2009 lohnt nach dem Brief oft der Vergleich mit anderen Versicherern.

Einordnung, keine Seite der WürttembergischenHier stehen nur Angaben, die sich mit Quelle und Datum nachprüfen lassen. Die Seite ist kein Angebot und kein Auftritt der Württembergischen Krankenversicherung AG oder der W&W-Gruppe. Geschätzte Prozentwerte und Kundenstimmen veröffentlichen wir nicht. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler.

offen
Anpassung zum 1.1.2027 – keine Veröffentlichung der Württembergischen
Recherche vom 24.10.2026
15,3 Mio. €
aus der RfB zur Milderung der Anpassungen 2025 (2024: 10,1 Mio. €)
Geschäftsbericht 2025
40,6 %
RfB-Quote Ende 2025 (2024: 40,4 %)
Geschäftsbericht 2025
22.686
Vollversicherte Ende 2025 (2024: 22.480)
Geschäftsbericht 2025

Erhöhung bei der Württembergischen erhalten?Hat Ihr Vertrag am 01.01.2009 oder später begonnen, ist der Brief ein guter Anlass für einen Marktvergleich: Sie nehmen den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung zu einem neuen Versicherer mit, und dessen neuere Tarife können bei gleichem oder besserem Schutz günstiger sein. Für die Sonderkündigung haben Sie ab Zugang des Schreibens zwei Monate Zeit (§ 205 Abs. 4 VVG). Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk rechnet das kostenlos für Sie durch – Ablauf des Wechsels.

Kompakt-Rechner: neuer Beitrag und letzter Tag der Sonderkündigung

–
neuer Monatsbeitrag
–
Mehrkosten pro Jahr
–
letzter Tag für die Sonderkündigung

So rechnet der Rechner: neuer Beitrag = Beitrag × (1 + Erhöhung in %) bzw. Beitrag + Erhöhung in €; Mehrkosten pro Jahr = Differenz × 12. Fristende = gleicher Kalendertag zwei Monate nach Zugang des Briefs (§ 205 Abs. 4 VVG, §§ 187, 188 BGB). Beispiel: 600 € plus 13,4 % ergeben 680,40 € im Monat, also 964,80 € mehr im Jahr; Brief am 20.11.2026 erhalten, Sonderkündigung bis 20.01.2027. Die Berechnung läuft im Browser. Orientierungshilfe ohne Rechtsberatung – maßgeblich sind Ihr Brief und Ihre Vertragsbedingungen.

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Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft vor Ablauf Ihrer Frist, ob ein anderer Versicherer Ihnen nach der Erhöhung bei gleichem oder besserem Schutz mehr bietet – inklusive Übertragungswert und anonymer Risikovoranfrage. Gekündigt wird erst nach der Zusage des neuen Versicherers.

  • Ihr neuer Beitrag, die Mehrkosten und Ihr Fristende gehen mit der Anfrage mit
  • Vergleich von Tarifen vieler Versicherer und der Optionen bei Ihrem bisherigen Versicherer

Württembergische Beitragserhöhung 2027 (Beitragsanpassung/BAP): der aktuelle Stand

Stand 24.10.2026: noch keine Angabe der Württembergischen – wir tragen sie mit Quelle nach, sobald sie vorliegt. Geprüft haben wir den Geschäftsbericht 2025 der Württembergischen Krankenversicherung AG, die Produktseiten zur privaten Krankenversicherung und die Fachpresse. Eine Aussage zur Beitragsanpassung (BAP) zum 1. Januar 2027 fanden wir nirgends, auch keine Liste betroffener Tarife. Im Netz kursieren erste Durchschnittswerte in Branchenübersichten; eine Veröffentlichung des Versicherers dazu haben wir nicht gefunden. Solche Zahlen übernehmen wir deshalb nicht.

Den Rahmen setzt der Branchenwert: Der PKV-Verband rechnet zum 1.1.2027 mit Erhöhungen für rund 53 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt voraussichtlich um 13,4 % (Stand 15.10.2026). Beihilfetarife sollen im Mittel um 11,4 % steigen, die übrigen Tarife um 15,3 %. Ob die Württembergische darüber oder darunter liegt, ist offen. Jede Neuberechnung muss ein unabhängiger Treuhänder freigeben, also ein externer Prüfer, der die Rechnungsgrundlagen kontrolliert. Erst danach verschickt der Versicherer die Schreiben.

Ein Satz aus dem Risikobericht 2025 gibt immerhin eine Richtung vor: Marktweit beobachte man überdurchschnittliche Steigerungen der Ausgaben, insbesondere bei Heil- und Arzneimitteln, die kurz- bis mittelfristig zu höheren Prämien führen könnten. Das ist eine allgemeine Einschätzung des Versicherers, keine Ankündigung für einen bestimmten Tarif.

Briefzeitpunkt: bis wann das Schreiben kommen muss

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) legt fest: Ein höherer Beitrag gilt frühestens ab dem Beginn des zweiten Monats, der auf die Mitteilung samt maßgeblicher Gründe folgt (§ 203 Abs. 5 VVG). Für eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 muss Ihr Brief deshalb spätestens Ende November 2026 im Briefkasten liegen. Geht er erst im Dezember zu, darf die Württembergische den neuen Beitrag frühestens ab 1. Februar 2027 verlangen. Einen festen Versandtermin nennt die Württembergische nicht. Halten Sie das Eingangsdatum schriftlich fest – davon hängen Wirksamkeit und Kündigungsfrist ab.

Änderungslog dieser Seite

  • 24.10.2026: Seite veröffentlicht. Keine Angabe der Württembergischen zur Runde 2027 gefunden; Kennzahlen aus dem Geschäftsbericht 2025 und Verbandswerte für den 1.1.2027 (Stand 15.10.2026) aufgenommen.
  • Nächste Prüfung: laufend bis Ende November 2026; Eintrag mit Datum und Quelle, sobald die Württembergische Zahlen oder betroffene Tarife nennt.

Bisherige Beitragsanpassungen der Württembergischen

Prozentwerte zu ihren Anpassungen hat die Württembergische nicht veröffentlicht. Der Geschäftsbericht zeigt aber, wann angepasst wurde und wie viel Geld sie zur Abfederung eingesetzt hat. Mehr nehmen wir nicht in die Tabelle auf.

Beitragsanpassungen der Württembergischen Krankenversicherung AG, nur belegte Angaben. Stand/Quelle: Geschäftsbericht 2025 (Lagebericht vom 02.03.2026); Recherche vom 24.10.2026.
StichtagWas belegt istHöheLimitierung aus der RfBQuelle
1.1.2027nicht veröffentlichtnicht veröffentlichtnicht veröffentlichtRecherche 24.10.2026
1.1.2026keine Angabe der Württembergischen gefundennicht veröffentlichtnicht veröffentlichtGeschäftsbericht 2025
Jahresbeginn 2025Anpassung belegt; laut Bericht ein Grund für das Beitragswachstumnicht veröffentlicht15,3 Mio. €Geschäftsbericht 2025
2024Anpassung belegt (Vorjahreswert im Bericht 2025)nicht veröffentlicht10,1 Mio. €Geschäftsbericht 2025

Zur Einordnung helfen die Branchenwerte: Zum 1.1.2025 stiegen die Beiträge laut PKV-Verband für rund zwei Drittel der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 18 %; zum 1.1.2026 traf es rund 60 % mit durchschnittlich etwa 13 %. Bei der Württembergischen stiegen die gebuchten Beiträge in der Krankheitskosten-Vollversicherung 2025 von 114,7 auf 122,2 Mio. €. Darin stecken Neugeschäft und Anpassung zugleich – ein Anpassungssatz lässt sich daraus nicht ablesen. Was Ihre Erhöhung in Euro bedeutet, zeigt der Beitragserhöhung-Rechner.

Ihr Tarif ist kein DurchschnittDie Württembergische kalkuliert jeden Tarif und jeden Baustein getrennt. Ambulant, stationär, Zahn und Krankentagegeld können ganz unterschiedlich betroffen sein, ältere Tarifgenerationen anders als die heutigen Pakete. Verbindlich ist allein der Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.

Wie die Württembergische Erhöhungen begrenzt

Überschüsse eines Krankenversicherers fließen zum großen Teil in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Dieses Geld steht den Versicherten zu. Es dient zwei Zwecken: Rückerstattungen an Kundinnen und Kunden, die keine Rechnungen eingereicht haben, und Limitierung, also das Abmildern von Beitragserhöhungen. Für die Limitierung braucht der Versicherer die Zustimmung des Treuhänders (§ 155 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz, kurz VAG).

Stand/Quelle: Württembergische Krankenversicherung AG, Geschäftsbericht 2025 (Werte 2025 und Vorjahr). RfB gesamt = erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB.
Kennzahl20242025
Entnahme aus der RfB insgesamt21,0 Mio. €25,9 Mio. €
davon zur Milderung von Beitragsanpassungen10,1 Mio. €15,3 Mio. €
davon Beitragsrückerstattung an Leistungsfreie10,9 Mio. €10,6 Mio. €
Zuführung zur erfolgsabhängigen RfB26,3 Mio. €33,7 Mio. €
RfB gesamt zum Jahresende132,2 Mio. €140,0 Mio. €
RfB-Quote40,4 %40,6 %

Die Mittel zur Limitierung wuchsen 2025 um rund die Hälfte. Gleichzeitig führte die Württembergische der RfB mehr zu, als sie entnahm, sodass der Topf zum Jahresende größer war als zuvor. Im Lagebericht heißt es, die Zuführung ermögliche es „weiterhin, für unsere Kunden mehr Mittel zur Beitragsentlastung einzusetzen“. Wie viel davon in die Runde 2027 fließt, entscheidet sich erst mit der Neuberechnung und steht dann im Anpassungsschreiben. Weitere Kennzahlen zum Unternehmen bündelt das Württembergische-Profil auf PKV-Tarifprofil.de.

Warum Beiträge steigen

Ein Versicherer darf einen Tarif nur neu kalkulieren, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben um mehr als 10 % (laut Bedingungen oft schon ab 5 %) oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % von der Rechnung abweichen (§ 155 VAG, § 203 VVG). Dann werden alle Rechnungsgrundlagen überprüft, auch der Rechnungszins. Bei der Württembergischen lagen die Aufwendungen für Versicherungsfälle 2025 brutto bei 183,4 Mio. €, nach 171,8 Mio. € im Vorjahr – ein Plus von rund 6,8 % (eigene Berechnung aus dem Geschäftsbericht). Gleichzeitig wuchs der Bestand. Wie Schwellenwerte, Treuhänder und Rechnungszins zusammenspielen, erklärt der Ratgeber PKV-Beitragsanpassung erklärt.

Erhöhung erhalten? Ihre Wege

Ein Erhöhungsbrief ist kein Schicksal. Welche Möglichkeiten Sie haben, entscheidet vor allem das Beginndatum Ihres Vertrags – es steht auf dem Versicherungsschein. Daran hängt, ob ein Teil Ihrer Alterungsrückstellung mit zu einem neuen Versicherer geht.

Vertrag ab 2009: anderen Versicherer mit Übertragungswert prüfen

Für Verträge, die ab dem 01.01.2009 begonnen haben, schreibt das Gesetz die Mitgabe eines Übertragungswerts vor (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Er entspricht dem Teil der Alterungsrückstellung, der auf die Leistungen des Basistarifs entfällt. Wie real dieser Weg ist, zeigt der Geschäftsbericht selbst: Für Verträge mit Anrecht auf einen Übertragungswert, die zum 1. Januar 2026 gekündigt wurden, hielt die Württembergische rund 1,2 Mio. € in der Deckungsrückstellung bereit. Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau spürbar günstiger sein. Ob das auf Sie zutrifft, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Schutz und Ihrer Gesundheit ab. Ausführlich erklärt das der Ratgeber PKV-Versicherer wechseln.

Fristende notieren

Ab Zugang des Briefs laufen zwei Monate für die Sonderkündigung des erhöhten Tarifs, wirksam zum Erhöhungszeitpunkt (§ 205 Abs. 4 VVG). Beispiel: Zugang am 20. November 2026, Fristende am 20. Januar 2027. Details unter Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung.

Angebote vergleichen

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Risikovoranfrage stellen

Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit. Ihr Partner-Experte holt dazu vorab eine anonyme Risikovoranfrage ein – so wissen Sie vor der Kündigung, zu welchen Bedingungen Sie angenommen werden.

Ohne Lücke wechseln

Die Kündigung der Vollversicherung wird erst wirksam, wenn Sie die Anschlussversicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG). Wie Sie sauber kündigen, steht unter PKV kündigen.

Vertrag vor 2009: bei der Württembergischen optimieren

Hat Ihr Vertrag vor dem 01.01.2009 begonnen, wird beim Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen. Ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ihre Stellschrauben liegen bei der Württembergischen selbst: Die heutigen Pakete Kompakt, Komfort und Premium arbeiten mit ambulanten Selbstbehalten von 0, 480, 960 oder 1.440 € im Jahr, und einzelne Leistungen lassen sich abwählen. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, erhöht aber Ihren Eigenanteil; mehr dazu unter Selbstbehalt erhöhen. Daneben steht der Tarifwechsel innerhalb der Württembergischen nach § 204 VVG offen, bei dem Ihre Alterungsrückstellung angerechnet wird und eine Gesundheitsprüfung nur für Mehrleistungen zulässig ist. Für stabilere Beiträge im Alter nennt die Württembergische auf ihrer Website eine optionale Beitragsentlastungskomponente.

Ihr Partner-Experte – ein spezialisierter Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO – vergleicht beide Richtungen: den Wechsel zu einem anderen Versicherer und die Möglichkeiten innerhalb der Württembergischen. Er stimmt Antrag und Kündigung aufeinander ab, für Sie kostenlos.

Den Brief prüfen

Ein Anpassungsschreiben muss erkennen lassen, welche Rechnungsgrundlage die Neuberechnung ausgelöst hat: die Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt (BGH, 16.12.2020, IV ZR 294/19). Ein pauschaler Verweis auf gestiegene Gesundheitskosten genügt nicht; die genaue Höhe der Abweichung muss dagegen nicht genannt werden.

  • Datum festhalten: Der Zugang des Briefs bestimmt Wirksamkeit (§ 203 Abs. 5 VVG) und Kündigungsfrist.
  • Bausteine einzeln lesen: Steigt der ambulante, der stationäre oder der Zahnteil – oder das Krankentagegeld und die Pflegepflichtversicherung?
  • Auslöser suchen: Nennt die Württembergische die maßgebliche Rechnungsgrundlage?
  • Limitierung nachsehen: Steht im Schreiben, ob Mittel aus der RfB die Erhöhung abgemildert haben?
  • Vertragsbeginn prüfen: Beginn ab 2009 heißt: Übertragungswert beim Wechsel zu einem anderen Versicherer.
  • Unterlagen aufheben: Ansprüche auf Rückzahlung aus unwirksamen Erhöhungen verjähren nach drei Jahren (BGH, 17.11.2021, IV ZR 113/20).

Ob eine Erhöhung rechtlich angreifbar ist, kann im Einzelfall nur eine anwaltliche Prüfung klären; wir leisten keine Rechtsberatung. Die Linie der Rechtsprechung fasst der Ratgeber Beitragserhöhung unwirksam? zusammen. Wie andere Versicherer in der laufenden Runde dastehen, zeigt unser BAP-Tracker 2027.

Häufige Fragen

Erhöht die Württembergische Krankenversicherung 2027 die Beiträge?

Das ist noch nicht veröffentlicht (Stand 24.10.2026). Weder eine Pressemitteilung noch eine Tarifliste der Württembergischen zur Runde 2027 liegt vor. Branchenweit erwartet der PKV-Verband zum 1.1.2027 Erhöhungen für rund 53 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt voraussichtlich um 13,4 % (Stand 15.10.2026). Ob Ihr Tarif dazugehört, steht in Ihrem Anpassungsschreiben.

Wann kommt der Brief zur Beitragsanpassung der Württembergischen?

Für eine Anpassung zum 1. Januar 2027 spätestens Ende November 2026. Eine Erhöhung gilt frühestens ab dem Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung mit Begründung (§ 203 Abs. 5 VVG). Kommt das Schreiben erst im Dezember, wird der neue Beitrag frühestens zum 1. Februar fällig.

Wie stark hat die Württembergische zuletzt erhöht?

Prozentwerte hat die Württembergische nicht veröffentlicht. Der Geschäftsbericht 2025 bestätigt eine Beitragsanpassung zu Beginn des Jahres 2025 und nennt 15,3 Mio. €, die zur Milderung dieser Anpassungen aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung flossen (2024: 10,1 Mio. €). Zur Anpassung zum 1.1.2026 haben wir keine Angabe der Württembergischen gefunden.

Kann ich von der Württembergischen zu einem anderen Versicherer wechseln?

Ja. Bei Vertragsbeginn ab dem 01.01.2009 nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Nach einer Erhöhung können Sie den betroffenen Tarif binnen zwei Monaten nach Zugang des Briefs kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG); wirksam wird die Kündigung der Vollversicherung erst mit Nachweis der Anschlussversicherung (§ 205 Abs. 6 VVG). Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk vergleicht Angebote vieler Versicherer und klärt die Annahme vorab per anonymer Risikovoranfrage.

Bietet die Württembergische noch eine private Vollversicherung an?

Ja. Auf ihrer Website nennt die Württembergische die Leistungspakete Kompakt, Komfort und Premium mit ambulanten Selbstbehalten von 0, 480, 960 oder 1.440 € pro Jahr (abgerufen 24.10.2026). Laut Geschäftsbericht 2025 war das Neugeschäft in der Vollversicherung 2025 das erfolgreichste seit 2013.

Mein Vertrag bei der Württembergischen begann vor 2009 – was kann ich tun?

Dann wird beim Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen; ein Versichererwechsel ist in diesem Fall in der Regel ein Warnsignal. Sinnvoller ist die Optimierung bei der Württembergischen: ein höherer ambulanter Selbstbehalt, ein angepasster Leistungsumfang oder ein Tarifwechsel nach § 204 VVG unter Anrechnung der Alterungsrückstellung. Ein Partner-Experte vergleicht diese Optionen mit Ihnen.

Quellen

  1. Württembergische Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2025 – Lagebericht vom 02.03.2026, abgerufen 24.10.2026
  2. Württembergische: Private Krankenversicherung (Leistungspakete, Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung) – abgerufen 24.10.2026
  3. AssCompact: PKV-Verband erwartet weitere Beitragserhöhungen für 2027 – 08.10.2026
  4. PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen – Werte für 1.1.2027: Stand 15.10.2026
  5. § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung – abgerufen 24.10.2026
  6. § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 24.10.2026
  7. § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Sonderkündigungsrecht, Anschlussversicherung) – abgerufen 24.10.2026
  8. § 155 VAG – Prämienanpassung – abgerufen 24.10.2026
  9. BGH, Urteil vom 16.12.2020 – IV ZR 294/19 (Begründung der Prämienanpassung) – Rechtsprechung
  10. BGH, Urteil vom 17.11.2021 – IV ZR 113/20 (Verjährung von Rückforderungen) – Rechtsprechung
Redaktion PKV-Beitragsbrief.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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