Inhalt (6 Abschnitte)
- Eine Beitragsanpassung der Mecklenburgischen zum 1.1.2027 ist bis zum 24.10.2026 nicht veröffentlicht; Briefe für den 1. Januar kommen in der Regel im November.
- Für 2026 konnten die Beitragsanpassungen laut Vorstand „deutlich begrenzt“ werden (Pressemitteilung vom 28.04.2026); eine Prozentzahl nannte die Mecklenburgische nicht.
- Zum 1.1.2025 passte sie Beiträge an und senkte dabei laut Geschäftsbericht 2025 auch Rechnungszinsen ab.
- Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung stieg Ende 2025 auf 36,2 Mio. €, die RfB-Quote lag bei 86,5 %; 2025 flossen rund 2,1 Mio. € daraus in Beiträge.
- Erhöhung erhalten? Bei Vertragsbeginn ab 2009 lohnt der Vergleich mit anderen Versicherern oft: Sie nehmen den Übertragungswert mit und haben nach dem Brief zwei Monate Zeit für die Sonderkündigung (§ 205 Abs. 4 VVG).
- Bei Verträgen vor 2009 ist ein Versichererwechsel in der Regel ein Warnsignal; dann geht es um die Optimierung bei der Mecklenburgischen.
Eine Mecklenburgische PKV Beitragserhöhung 2027 ist bis zum 24.10.2026 nicht veröffentlicht. Für 2026 konnten die Anpassungen laut Vorstand „deutlich begrenzt“ werden, eine Prozentzahl nannte die Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG nicht. Briefe zu Erhöhungen zum 1. Januar kommen in der Regel im November; ein Brief im Dezember wirkt frühestens ab Februar. Begann Ihr Vertrag ab 2009, lohnt danach oft der Vergleich mit anderen Versicherern – Sie nehmen den Übertragungswert mit.
Einordnung, keine Seite der MecklenburgischenDiese Seite fasst überprüfbare Angaben zur Beitragsentwicklung zusammen. Sie ist kein Angebot und keine Seite der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe. Wir veröffentlichen keine Kundenstimmen und keine geschätzten Prozentwerte. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler.
Erhöhung bei der Mecklenburgischen erhalten?Bei Vertragsbeginn ab 2009 lohnt sich der Vergleich mit anderen Versicherern oft: Sie nehmen den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit, und neuere Tarife anderer Anbieter können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau günstiger sein. Nach Zugang des Briefs haben Sie zwei Monate Zeit für die Sonderkündigung (§ 205 Abs. 4 VVG). Ein spezialisierter Partner-Experte vergleicht den Markt und rechnet es für Sie konkret durch – so läuft der Wechsel.
Kompakt-Rechner: neuer Beitrag und letzter Tag der Sonderkündigung
So rechnet der Rechner: neuer Beitrag = Beitrag × (1 + Erhöhung in %) bzw. Beitrag + Erhöhung in €; Mehrkosten pro Jahr = Differenz × 12. Fristende = gleicher Kalendertag zwei Monate nach Zugang des Briefs (§ 205 Abs. 4 VVG, §§ 187, 188 BGB). Beispiel: 600 € plus 13,4 % ergeben 680,40 € im Monat, also 964,80 € mehr im Jahr; Brief am 20.11.2026 erhalten, Sonderkündigung bis 20.01.2027. Die Berechnung läuft im Browser. Orientierungshilfe ohne Rechtsberatung – maßgeblich sind Ihr Brief und Ihre Vertragsbedingungen.
Wechsel-Potenzial prüfen lassen
Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft vor Ablauf Ihrer Frist, ob ein anderer Versicherer Ihnen nach der Erhöhung bei gleichem oder besserem Schutz mehr bietet – inklusive Übertragungswert und anonymer Risikovoranfrage. Gekündigt wird erst nach der Zusage des neuen Versicherers.
- Ihr neuer Beitrag, die Mehrkosten und Ihr Fristende gehen mit der Anfrage mit
- Vergleich von Tarifen vieler Versicherer und der Optionen bei Ihrem bisherigen Versicherer
Geschafft! Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich.
Mecklenburgische PKV Beitragserhöhung 2027 (Beitragsanpassung/BAP): der aktuelle Stand
Stand 24.10.2026 noch nicht veröffentlicht – wir ergänzen nach Eingang. Die Mecklenburgische hat keine öffentliche Seite zur Beitragsanpassung. Geprüft haben wir am 24. Oktober 2026 die Pressemitteilungen, den Geschäftsbericht 2025, die Solvenzberichte der Krankenversicherungs-AG für 2024 und 2025 sowie die Fachpresse. Eine Angabe zur Beitragsanpassung (kurz BAP) zum 1. Januar 2027 haben wir nicht gefunden, eine Liste betroffener Tarife ebenso wenig.
Für die ganze Branche gilt: Der PKV-Verband erwartet zum 1.1.2027 erneut Erhöhungen für rund 53 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt voraussichtlich um 13,4 % (Stand 15.10.2026). Beihilfetarife sollen im Schnitt um 11,4 % steigen, übrige Tarife um 15,3 %. Ob und wie stark die Mecklenburgische betroffen ist, lässt sich daraus nicht ablesen. Erste Durchschnittswerte für einzelne Tarife kursieren in Branchenübersichten; eine Veröffentlichung des Versicherers dazu haben wir nicht gefunden (Stand 24.10.2026). Wir übernehmen solche Zahlen deshalb nicht.
Zum Unternehmen: Die Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG mit Sitz in Hannover ist eine hundertprozentige Tochter der Mecklenburgischen Versicherungs-Gesellschaft a.G. Sie hat keine eigenen Mitarbeiter; Verwaltung und Vertrieb übernimmt die Muttergesellschaft, vor allem über ihre Agenturen. 2025 nahm sie 41,9 Mio. € Beiträge ein, davon 14,1 Mio. € in der Krankheitskostenvollversicherung. Insgesamt waren 163.080 Personen bei ihr versichert, die meisten mit Zusatz- oder Reiseversicherungen.
Wann die Briefe der Mecklenburgischen üblicherweise kommen
Eine Beitragserhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung samt Begründung folgt (§ 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG). Soll der neue Beitrag ab dem 1. Januar 2027 gelten, muss Ihr Brief spätestens Ende November 2026 bei Ihnen sein. Kommt er erst im Dezember, gilt die Erhöhung frühestens ab 1. Februar. Einen eigenen Versandtermin der Mecklenburgischen haben wir nicht gefunden. Notieren Sie das Eingangsdatum – davon hängen Ihre Fristen ab.
Änderungslog dieser Seite
- 24.10.2026: Seite veröffentlicht. Keine Veröffentlichung zum 1.1.2027 gefunden; Angaben aus Geschäftsbericht 2025, Solvenzberichten 2024 und 2025 sowie der Pressemitteilung vom 28.04.2026 aufgenommen.
- Nächste Prüfung: laufend bis Ende Dezember 2026; Eintrag mit Datum und Quelle, sobald die Mecklenburgische Angaben zur Runde 2027 veröffentlicht.
Bisherige Beitragsanpassungen der Mecklenburgischen
Die Tabelle zeigt nur, was mit Quelle und Datum belegt ist. Prozentwerte zu ihren Anpassungen hat die Mecklenburgische nicht veröffentlicht. Ihre Berichte zeigen aber, dass es in den letzten Jahren Anpassungen gab, und für 2026 ordnet sie den Umfang selbst ein.
| Stichtag | Was belegt ist | Höhe | Quelle (Datum) | Art der Quelle |
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2027 | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | Recherche 24.10.2026 | – |
| 2026 | Anpassungen laut Vorstand „deutlich begrenzt“, Tarife nicht genannt | nicht veröffentlicht | Presseinformation (28.04.2026) | Versicherer |
| 1.1.2025 | Anpassung mit Absenkung von Rechnungszinsen; 2025 laut SFCR „umfangreiche Beitragsanpassungen“ | nicht veröffentlicht | Geschäftsbericht 2025; SFCR 2025 (2026) | Versicherer |
| 2024 | „umfangreiche Beitragsanpassungen“ als Grund für höhere Beiträge genannt | nicht veröffentlicht | SFCR 2024 (2025) | Versicherer |
Zur Einordnung helfen nur Branchenwerte: Zum 1.1.2025 stiegen die Beiträge laut PKV-Verband für rund zwei Drittel der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 18 %; zum 1.1.2026 für rund 60 % mit durchschnittlich etwa 13 %. Ob die Mecklenburgische darüber oder darunter lag, ist nicht veröffentlicht. Im Geschäftsbericht 2025 schreibt sie lediglich, marktweit seien in der Vollversicherung Anpassungen zu beobachten gewesen, die über denen der Vorjahre lagen.
Ihr Tarif ist nicht der DurchschnittJeder Tarif wird für sich kalkuliert, oft getrennt nach Alter und Geschlecht bzw. Tarifgeneration. Ein Einsteigertarif kann ganz anders betroffen sein als ein Spitzentarif, die Pflegepflichtversicherung anders als die Krankheitskosten. Maßgeblich ist allein der Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein.
Was die Mecklenburgische zur Begrenzung einsetzt
Überschüsse fließen zum großen Teil in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Daraus zahlt der Versicherer Rückerstattungen an Versicherte ohne Rechnungen oder setzt Einmalbeiträge ein, um Erhöhungen abzufedern. Fachleute sprechen von Limitierung; der Treuhänder muss zustimmen (§ 155 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz, kurz VAG).
| Kennzahl | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|
| RfB zum Jahresende | 30,4 Mio. € | 34,5 Mio. € | 36,2 Mio. € |
| RfB-Quote | 86,1 % | 89,8 % | 86,5 % |
| Beiträge aus der RfB (GuV) | 5,3 Mio. € | 1,0 Mio. € | 2,1 Mio. € |
| Anteil Einmalbeiträge an den RfB-Entnahmen | 83,1 % | 43,5 % | 62,5 % |
| Vollversicherte Personen | 2.828 | 3.095 | 3.331 |
Laut Geschäftsbericht 2025 wurde die RfB weiter gestärkt, sodass „ausreichende Mittel für zukünftige Beitragslimitierungen“ vorhanden seien. Was das konkret für die Runde 2027 bedeutet, lässt sich daraus nicht ableiten. Für Versicherte in der Vollversicherung ohne Leistungen zahlte die Mecklenburgische 2025 außerdem bis zu drei Monatsbeiträge zurück, gestaffelt nach leistungsfreien Jahren; für 2026 hat sie dieselbe Staffel festgelegt.
Warum Beiträge steigen
Eine Anpassung ist nur erlaubt, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs um mehr als 10 % – oder um einen niedrigeren Wert laut Bedingungen, oft 5 % – bzw. die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % von der Kalkulation abweichen (§ 155 VAG). Ein Treuhänder, also ein externer Prüfer, muss zustimmen (§ 203 Abs. 2 VVG).
Bei der Mecklenburgischen stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle 2025 auf 18,8 Mio. €, nach 15,9 Mio. € im Vorjahr; die Schadenquote lag bei 64,6 % (2024: 63,3 %). Zweiter Faktor ist der Rechnungszins: Ist eine Absenkung nötig, setzt die Gesellschaft sie laut Geschäftsbericht „im Rahmen zukünftiger Beitragsanpassungen“ um – so geschehen zum 1. Januar 2025. Ein niedrigerer Rechnungszins erhöht für sich genommen den Beitrag.
Erhöhung bei der Mecklenburgischen erhalten? Ihre Wege
Eine Erhöhung müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Welcher Weg sich lohnt, entscheidet vor allem ein Datum: der Beginn Ihres Vertrags. Davon hängt ab, ob Sie beim Wechsel zu einem anderen Versicherer einen Teil Ihrer Alterungsrückstellung mitnehmen.
Vertrag ab 2009: andere Versicherer vergleichen
Wurde Ihr Vertrag bei der Mecklenburgischen ab dem 01.01.2009 abgeschlossen, lohnt sich der Blick zu anderen Versicherern oft. Sie nehmen den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit – den Teil, der den Leistungen des Basistarifs entspricht (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif. Ob das für Sie zutrifft, hängt von Alter, Gesundheit und Tarif ab – genau das rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk konkret durch. Hintergründe erklärt der Ratgeber PKV-Versicherer wechseln.
Fristende notieren
Nach Zugang des Erhöhungsbriefs können Sie den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten kündigen, mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt (§ 205 Abs. 4 VVG). Rechnen Sie das Fristende vom Eingangsdatum aus – mehr unter Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung.
Markt vergleichen
Ihr Partner-Experte stellt Ihren bisherigen Schutz Tarifen vieler anderer Versicherer gegenüber – Leistung für Leistung – und rechnet Übertragungswert, neues Eintrittsalter und Beitrag konkret durch.
Annahme vorab klären
Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit. Ihr Partner-Experte klärt die Annahme vorab über eine anonyme Risikovoranfrage – gekündigt wird erst nach der Zusage.
Lückenlos wechseln
Die Kündigung bei der Mecklenburgischen wird erst wirksam, wenn Sie die neue Versicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG). So entsteht keine Lücke im Versicherungsschutz; wie die Kündigung abläuft, steht unter PKV kündigen.
Vertrag vor 2009: bei der Mecklenburgischen optimieren
Begann Ihr Vertrag vor dem 01.01.2009, wird beim Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen. Ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ihr Weg ist die Optimierung bei der Mecklenburgischen: Nach § 204 VVG können Sie in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Die Gesellschaft hat sich laut Geschäftsbericht den Leitlinien der PKV für einen transparenten Tarifwechsel angeschlossen. Weitere Stellschrauben sind ein höherer Selbstbehalt oder weniger Leistung – weniger Schutz heißt aber auch: Der Weg zurück kostet eine Gesundheitsprüfung. Den internen Wechsel erklärt der Ratgeber Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Für Neukunden bietet die Mecklenburgische auf ihrer Website drei Vollversicherungsstufen an – Einsteiger-, Komfort- und Spitzentarif – sowie eine Beitragsrückerstattung von bis zu drei Monatsbeiträgen. Kennzahlen zur Gesellschaft stehen im Mecklenburgische-Profil auf PKV-Tarifprofil.de.
Ihr Partner-Experte – ein spezialisierter Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO aus unserem Partnernetzwerk – vergleicht beide Wege: den Wechsel zu einem anderen Versicherer und die Optionen innerhalb der Mecklenburgischen. Er rechnet konkret durch und stimmt Antrag und Kündigung aufeinander ab – für Sie kostenlos.
Den Brief prüfen
Wenn das Anpassungsschreiben der Mecklenburgischen kommt, lohnt ein genauer Blick. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Versicherer muss angeben, welche Rechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat – gestiegene Leistungsausgaben oder veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten (BGH, 16.12.2020, IV ZR 294/19). Allgemeine Hinweise auf steigende Kosten reichen nicht.
- Eingangsdatum notieren: Davon hängen Wirksamkeit (§ 203 Abs. 5 VVG) und Kündigungsfrist ab.
- Tarife einzeln lesen: Welcher Teil steigt – Krankheitskosten, Krankentagegeld oder Pflegepflichtversicherung?
- Rechnungszins beachten: Wird er gesenkt, steht das oft in der Begründung. Das ist zulässig, wenn eine Anpassung ausgelöst wurde.
- Selbstbehalt kontrollieren: Er darf mit angepasst werden, wenn der Vertrag das vorsieht (§ 203 Abs. 2 VVG).
- Vertragsbeginn nachsehen: Steht im Versicherungsschein ein Beginn ab 2009, nehmen Sie bei einem Wechsel den Übertragungswert mit.
- Unterlagen aufbewahren: Rückforderungen aus unwirksamen Erhöhungen verjähren nach drei Jahren (BGH, 17.11.2021, IV ZR 113/20).
Ob eine Erhöhung rechtlich angreifbar ist, kann nur eine anwaltliche Prüfung klären – wir leisten keine Rechtsberatung. Die BGH-Linie fasst der Ratgeber Beitragserhöhung unwirksam? zusammen; was jeder Teil des Schreibens bedeutet, erklärt der Brief-Decoder zur Beitragserhöhung. Nach Zugang des Briefs haben Sie zwei Monate Zeit für eine Sonderkündigung des betroffenen Tarifs (§ 205 Abs. 4 VVG); bei einer Vollversicherung wird sie wirksam, sobald Sie die Anschlussversicherung nachweisen. Den Stand der Beitragsrunde bei weiteren Versicherern sammelt der BAP-Tracker 2027.
Häufige Fragen
Erhöht die Mecklenburgische 2027 die PKV-Beiträge?
Das ist noch nicht veröffentlicht (Stand 24.10.2026). In Pressemitteilungen, Unternehmensberichten und Fachpresse haben wir keine Angabe zur Runde 2027 gefunden. Der PKV-Verband erwartet branchenweit Erhöhungen für rund 53 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt voraussichtlich um 13,4 % (Stand 15.10.2026). Ob Ihr Tarif betroffen ist, steht im Anpassungsschreiben.
Wie stark hat die Mecklenburgische die Beiträge 2026 erhöht?
Eine Höhe hat die Mecklenburgische nicht veröffentlicht. Ihr Vorstandsvorsitzender sagte am 28.04.2026, die Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung für 2026 hätten „deutlich begrenzt“ werden können. Branchenweit stiegen die Beiträge zum 1.1.2026 für rund 60 % der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 13 %. Wie stark Ihr Tarif stieg, zeigt Ihr Nachtrag zum Versicherungsschein.
Kann ich von der Mecklenburgischen zu einem anderen Versicherer wechseln?
Ja. Wurde Ihr Vertrag ab dem 01.01.2009 abgeschlossen, nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau günstiger sein. Nach einer Erhöhung können Sie den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Briefs kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG); wirksam wird die Kündigung erst mit Nachweis der Anschlussversicherung. Ein spezialisierter Partner-Experte vergleicht den Markt, klärt die Annahme vorab anonym und rechnet den Wechsel konkret durch.
Wann kommt der Brief zur Beitragsanpassung der Mecklenburgischen?
Für eine Anpassung zum 1. Januar 2027 spätestens Ende November 2026. Eine Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung samt Gründen wirksam (§ 203 Abs. 5 VVG). Kommt der Brief erst im Dezember, gilt der neue Beitrag frühestens ab Februar.
Wie viel Geld hat die Mecklenburgische zur Begrenzung von Erhöhungen?
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) lag Ende 2025 bei 36,2 Mio. €, nach 34,5 Mio. € Ende 2024. Die RfB-Quote betrug 86,5 %. Laut Geschäftsbericht 2025 sind damit weiterhin ausreichende Mittel für künftige Beitragslimitierungen vorhanden. Wie viel davon in die Runde 2027 fließt, ist nicht veröffentlicht.
Mein Vertrag bei der Mecklenburgischen begann vor 2009 – was dann?
Dann wird beim Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen; ein Versichererwechsel ist in diesem Fall in der Regel ein Warnsignal. Der Weg ist die Optimierung bei der Mecklenburgischen, etwa ein Tarifwechsel nach § 204 VVG mit Anrechnung der Alterungsrückstellung, ein höherer Selbstbehalt oder angepasste Leistungen. Auch diese Optionen vergleicht ein Partner-Experte für Sie.
Quellen
- Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG: Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) zum 31.12.2025 – 2026, abgerufen 24.10.2026
- Mecklenburgische Versicherungsgruppe: Geschäftsbericht 2025 (mit Lagebericht und Anhang der Krankenversicherungs-AG) – 2026, abgerufen 24.10.2026
- Mecklenburgische Versicherungsgruppe: Presseinformation zum Geschäftsjahr 2025 – 28.04.2026
- Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG: SFCR zum 31.12.2024 – 2025, abgerufen 24.10.2026
- Mecklenburgische Versicherungsgruppe: Geschäftsbericht 2024 – 2025, abgerufen 24.10.2026
- Mecklenburgische: Private Krankenversicherung (Einsteiger-, Komfort- und Spitzentarif) – abgerufen 24.10.2026
- AssCompact: PKV-Verband erwartet weitere Beitragserhöhungen für 2027 – 08.10.2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen – Werte für 1.1.2027: Stand 15.10.2026
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung – abgerufen 24.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 24.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Sonderkündigungsrecht, Anschlussversicherung) – abgerufen 24.10.2026
- § 155 VAG – Prämienanpassung – abgerufen 24.10.2026
- BGH, Urteil vom 16.12.2020 – IV ZR 294/19 (Begründung der Prämienanpassung) – Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 17.11.2021 – IV ZR 113/20 (Verjährung von Rückforderungen) – Rechtsprechung
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.