Inhalt (7 Abschnitte)
- Allianz Krankenversicherung kündigen: alle Fristen im Überblick
- Zwei Termine, zwei Chancen: Sonderkündigung nach der Allianz-Erhöhung
- Erst der Anschluss, dann die Kündigung: Nachweis nach § 205 Abs. 6 VVG
- Übertragungswert: Was Sie von der Allianz mitnehmen
- So erreichen Sie die Allianz für Ihre Kündigung
- Vorlage: Muster-Kündigung für Ihre Allianz-Krankenversicherung
- Wechsel-Fahrplan: von der Allianz zu einem neuen Versicherer
- Ordentlich kündigen Sie die Allianz Krankenversicherung mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres; läuft es wie das Kalenderjahr, ist der 30. September der letzte Tag (§ 205 Abs. 1 VVG).
- Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate ab Zugang des Briefs Zeit, mit Wirkung zum Erhöhungstermin – bei der Allianz meist der 1. Januar, bei Beihilfetarifen der 1. Mai (§ 205 Abs. 4 VVG).
- Die Kündigung der Vollversicherung wird erst wirksam, wenn Sie die lückenlose Anschlussversicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG); deshalb gilt: erst die Zusage des neuen Versicherers, dann die Kündigung.
- Bei Vertragsbeginn ab 2009 nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG); bei älteren Verträgen ist die Optimierung bei der Allianz der Weg.
- Die Allianz bietet auf ihrer Website ein Online-Formular „Kündigung melden“ an; Textform genügt, wichtig ist ein Zugangsnachweis.
Die Allianz Krankenversicherung kündigen Sie ordentlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres. Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zusätzlich zwei Monate ab Zugang des Briefs, mit Wirkung zum Erhöhungstermin (§ 205 Abs. 1 und 4 VVG). Bei der Allianz ist das meist der 1. Januar, bei Beihilfetarifen der 1. Mai. Wirksam wird die Kündigung der Vollversicherung erst mit Nachweis der Anschlussversicherung (§ 205 Abs. 6 VVG) (Stand: 18.10.2026).
Einordnung, keine Seite der AllianzDiese Seite erklärt die Kündigung einer privaten Krankenversicherung bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG mit Quellen. Sie ist kein Angebot und keine Seite der Allianz. Die Vorlage unten ist ein allgemeines Muster und keine Rechtsberatung. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler; auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk her.
Das kennen viele Allianz-Kunden: Der Beitragsbrief kommt, und der erste Gedanke ist „Jetzt kündige ich“. Das ist möglich – aber nur in der richtigen Reihenfolge. Denn eine private Vollversicherung endet nicht einfach mit Ihrem Schreiben. Sie endet erst, wenn der neue Schutz nahtlos beginnt. Richtig vorbereitet ist die Kündigung deshalb der letzte Schritt eines Wechsels, nicht der erste. Diese Seite zeigt Ihnen, welche Frist für Sie läuft, wie Sie die Allianz erreichen und was in Ihr Schreiben gehört.
Allianz Krankenversicherung kündigen: alle Fristen im Überblick
Welche Frist gilt, hängt vom Anlass ab. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kennt mehrere Kündigungsrechte. Für die Vollversicherung – also den Vertrag, der Ihre Krankenversicherungspflicht erfüllt – kommt immer die Nachweispflicht hinzu.
| Anlass | Frist | Wirkung | Was das bei der Allianz heißt |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung (§ 205 Abs. 1 VVG) | drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres | Ende des Versicherungsjahres | Läuft das Versicherungsjahr wie das Kalenderjahr, ist der 30.09. der letzte Tag. Der Termin 31.12.2026 ist damit verstrichen. |
| Beitragserhöhung zum 1. Januar (§ 205 Abs. 4 VVG) | zwei Monate ab Zugang des Schreibens | zum 1. Januar | gilt für die meisten Krankenversicherungstarife und die Pflegepflichtversicherung |
| Beitragserhöhung zum 1. Mai (§ 205 Abs. 4 VVG) | zwei Monate ab Zugang des Schreibens | zum 1. Mai | gilt laut Allianz für die Krankenversicherungstarife von Beihilfeberechtigten |
| Gesetzliche Versicherungspflicht (§ 205 Abs. 2 VVG) | drei Monate ab Eintritt der Pflicht | rückwirkend | etwa bei einer Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze; Nachweis der Krankenkasse nötig |
| Höherer Beitrag durch neue Altersgruppe (§ 205 Abs. 3 VVG) | zwei Monate nach der Änderung | zum Zeitpunkt der Änderung | nur, wenn Ihr Tarif Altersgruppen vorsieht |
Zwei Begriffe kurz erklärt: Das Versicherungsjahr ist der Zeitraum, nach dem Ihr Vertrag abgerechnet wird. Es steht in Ihren Tarifbedingungen, ebenso eine mögliche Mindestvertragsdauer von bis zu zwei Jahren (MB/KK § 13 Abs. 1). Ohne Beitragserhöhung ist der nächste ordentliche Termin für die meisten Versicherten also der 31.12.2027, mit Kündigung bis zum 30.09.2027.
Zwei Termine, zwei Chancen: Sonderkündigung nach der Allianz-Erhöhung
Die Allianz schreibt auf ihrer Service-Seite: Die meisten Tarife der Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung werden zum 1. Januar angepasst, die Krankenversicherungstarife für Beihilfeberechtigte zum 1. Mai. Eine Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam (§ 203 Abs. 5 VVG). Die Briefe kommen deshalb meist im November beziehungsweise bis Ende März.
Jede Erhöhung öffnet ein eigenes Fenster. Sie können den Vertrag für die betroffene Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang kündigen, mit Wirkung zum Erhöhungstermin (§ 205 Abs. 4 VVG). Die Allianz selbst weist darauf hin: Nach einer Beitragserhöhung haben Sie für die betroffenen Tarife ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Musterbedingungen der Branche erlauben die Kündigung bei einer Beitragserhöhung außerdem bis zum Zeitpunkt, zu dem sie wirksam wird (MB/KK § 13 Abs. 5).
Beispiel für den AblaufIhr Schreiben zur Erhöhung zum 01.01.2027 geht am 24.11.2026 ein. Dann können Sie bis zum 24.01.2027 kündigen, und die Kündigung wirkt trotzdem zum 01.01.2027. Als Beamtin oder Beamter mit Beihilfetarif erhalten Sie für den 1. Mai gegebenenfalls ein weiteres Schreiben – mit einem neuen Zwei-Monats-Fenster.
Stand 18.10.2026: Eine Durchschnittszahl der Allianz für 2027 ist nicht veröffentlicht; auch die Service-Seite zur Beitragsanpassung nennt keine Werte. Zum 1.1.2026 stiegen die Beiträge laut Bestätigung einer Allianz-Sprecherin im Schnitt um etwa elf Prozent (Bericht vom 09.12.2025). Branchenweit erwartet der PKV-Verband zum 1.1.2027 erneut Erhöhungen für rund 53 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt voraussichtlich um 13,4 % (Stand 15.10.2026). Was zur Beitragsentwicklung der Allianz belegt ist, sammelt die Seite Allianz Beitragserhöhung 2027.
Erst der Anschluss, dann die Kündigung: Nachweis nach § 205 Abs. 6 VVG
Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG). Deshalb wird die Kündigung Ihrer Allianz-Vollversicherung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass Sie bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert sind. Den Nachweis müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung erbringen; liegt der Kündigungstermin später, genügt der Nachweis bis zu diesem Termin (§ 205 Abs. 6 VVG).
Die gute Nachricht: Diese Regel schützt Sie. Fehlt der Nachweis, läuft Ihr Allianz-Vertrag einfach weiter. Eine Lücke im Versicherungsschutz kann so nicht entstehen. Drei Punkte sollten Sie trotzdem im Blick haben:
- Pflegepflichtversicherung: Sie endet bei fortbestehender Pflicht ebenfalls nur mit Nachweis einer lückenlosen neuen Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 2 SGB XI). In der Regel stellen Sie sie gleich mit um.
- Mitversicherte Personen: Sind Partner oder Kinder im Vertrag, müssen sie von der Kündigung wissen. Sie dürfen den Vertrag binnen zwei Monaten selbst fortführen (MB/KK § 13 Abs. 10).
- Wartezeiten: Bei einem nahtlosen Wechsel wird die bisherige Versicherungszeit auf die Wartezeiten beim neuen Versicherer angerechnet (§ 197 Abs. 2 VVG).
Übrigens: Die Allianz kann Ihnen die Vollversicherung ordentlich nicht kündigen; dieses Recht ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 VVG). Der Zeitpunkt des Wechsels liegt also ganz bei Ihnen.
Übertragungswert: Was Sie von der Allianz mitnehmen
Der wichtigste Punkt für Ihre Entscheidung steht auf dem Versicherungsschein: das Datum, an dem Ihr Vertrag begonnen hat.
Vertragsbeginn ab 01.01.2009
Sie nehmen den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Das ist der Teil Ihres angesparten Polsters, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt. Der neue Versicherer rechnet ihn an. Neuere Tarife anderer Versicherer können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif – deshalb lohnt sich der Vergleich oft.
Vertragsbeginn vor 2009
Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen (Ausnahme: Kündigung bis 30.06.2009). Ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Der Weg liegt bei der Allianz selbst, etwa ein Tarifwechsel aus AktiMed oder älteren Tarifen in einen anderen Allianz-Tarif. Auch dabei helfen die Partner-Experten.
Nach den Musterbedingungen können Sie verlangen, dass der Übertragungswert an den neuen Versicherer geht (MB/KK § 13 Abs. 8). Bestehen bei Vertragsende Beitragsrückstände, darf der Versicherer ihn bis zum Ausgleich zurückbehalten (MB/KK § 13 Abs. 9). Wie der interne Wechsel funktioniert, erklärt der Ratgeber Tarifwechsel beim eigenen Versicherer.
So erreichen Sie die Allianz für Ihre Kündigung
Für die Kündigung genügt die Textform, also etwa Brief, E-Mail oder Online-Formular (MB/KK § 16). Eine strengere Form dürfen Versicherungsbedingungen gegenüber Verbrauchern nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Entscheidend ist, dass Sie den rechtzeitigen Zugang beweisen können. Diese Wege nennt die Allianz auf ihrer Website:
| Weg | Angabe der Allianz | Tipp |
|---|---|---|
| Online-Formular | „Kündigung melden“ auf allianz.de/service/kuendigung/: Versicherungsscheinnummer angeben oder bei Meine Allianz anmelden, Art der Kündigung wählen (fristgerecht oder außerordentlich), Daten eintragen, absenden | Bei einer Sonderkündigung „außerordentlich“ wählen und die Eingangsbestätigung speichern |
| Telefon | Hotline 0800 4100 280 (kostenlos) | für Rückfragen; die Kündigung selbst schicken Sie in Textform |
| Post | Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München (Sitz laut Impressum) | am besten an die Anschrift aus Ihrem Versicherungsschein, per Einschreiben |
| Agentur vor Ort | Ansprechpartner über die Agentursuche der Allianz | Die Agentur muss nicht zustimmen; eine Kopie an sie ist freiwillig |
Zum Hintergrund: Die Allianz vertreibt ihre Krankenversicherung über eigene Vertreter und Banken und hat zusätzlich einen Maklervertrieb (Geschäftsbericht 2025). Für Ihre Kündigung spielt das keine Rolle – sie geht immer direkt an den Versicherer.
Vorlage: Muster-Kündigung für Ihre Allianz-Krankenversicherung
Die folgende Vorlage ist ein allgemeines Muster für den Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer – keine Rechtsberatung. Passen Sie die Angaben in eckigen Klammern an und prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen. Den Termin stimmen Sie am besten mit Ihrem Partner-Experten ab, damit der neue Vertrag genau dann beginnt, wenn der alte endet.
Muster: Kündigung der Krankheitskosten-Vollversicherung bei der Allianz
[Vorname Name] · [Straße, PLZ Ort] · Versicherungsscheinnummer [Nummer]
An: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, [Anschrift laut Versicherungsschein]
[Ort, Datum]
Kündigung meiner Krankheitskosten-Vollversicherung und Pflegepflichtversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag für [versicherte Person(en), Tarife] [bei Beitragserhöhung: außerordentlich nach § 205 Abs. 4 VVG zum Erhöhungstermin (Datum). Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom (Datum), bei mir eingegangen am (Datum).] [ohne Erhöhung: fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres am (Datum).]
Den Nachweis, dass ich ab dem [Datum] ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer versichert bin (§ 205 Abs. 6 VVG), füge ich bei oder reiche ihn fristgerecht nach. Ich bitte Sie, den Übertragungswert meiner Alterungsrückstellung nach § 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG an den neuen Versicherer [Name] zu übertragen. [Mitversicherte Personen sind über die Kündigung informiert.]
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende in Textform.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
- Pflichtangaben: Name, Anschrift, Versicherungsscheinnummer, betroffene Personen und Tarife, Kündigungstermin, Datum und Unterschrift
- Bei Sonderkündigung: Datum und Eingangsdatum des Erhöhungsschreibens nennen
- Nachweis: Bescheinigung des neuen Versicherers beilegen oder fristgerecht nachreichen
- Übertragungswert: Satz nur bei Vertragsbeginn ab 2009 – bei älteren Verträgen streichen
Haben Sie Zweifel, ob eine Erhöhung überhaupt wirksam ist, ist das eine Rechtsfrage für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Allgemeine Fristen und Wege für alle Versicherer erklärt der Ratgeber PKV kündigen.
Wechsel-Fahrplan: von der Allianz zu einem neuen Versicherer
Zwei Monate klingen kurz. Sie reichen aber gut, wenn Sie in der ersten Woche nach Eingang des Briefs starten. Die spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und auf den PKV-Wechsel spezialisiert. Der Service ist für Sie kostenlos. So läuft der Wechsel ab:
Woche 1: Ausgangslage aufnehmen
Eingangsdatum des Briefs, Vertragsbeginn, Tarif (etwa MeinGesundheitsschutz, AktiMed oder ein älterer Tarif), Selbstbeteiligung und Beitrag. Daraus ergeben sich Frist und Spielraum.
Woche 1–3: Markt vergleichen
Ihr Partner-Experte vergleicht Tarife vieler Versicherer mit gleichem oder besserem Leistungsniveau und rechnet Übertragungswert, neues Eintrittsalter und Beitrag konkret durch. Den Allianz-Weg stellt er daneben.
Woche 2–5: Annahme klären
Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit. Per anonymer Risikovoranfrage klärt Ihr Partner-Experte vorab, zu welchen Bedingungen er Sie annimmt. Erst dann folgt der Antrag.
Bis Fristende: kündigen und nachweisen
Mit der schriftlichen Zusage in der Hand kündigen Sie bei der Allianz und reichen die Bescheinigung des neuen Versicherers ein. Der neue Vertrag beginnt am Erhöhungstermin.
Und wenn die Zusage nicht rechtzeitig kommt? Dann kündigen Sie nicht, und Ihr Allianz-Vertrag läuft mit dem neuen Beitrag weiter. Der nächste Termin ist das Ende des Versicherungsjahres oder die nächste Erhöhung. Den Ablauf im Detail erklären die Ratgeber PKV-Versicherer wechseln und Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung. Wie stark Ihr Beitrag gestiegen ist, zeigt der Beitragserhöhung-Rechner, die Tarife der Allianz im Detail das Allianz-Profil auf PKV-Tarifprofil.de.
Kurz gesagt: Kündigen Sie die Allianz Krankenversicherung erst, wenn der neue Vertrag sicher ist – dann kann nichts schiefgehen. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnen kann, zeigt der kostenlose Beitrags-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Allianz Krankenversicherung?
Für die ordentliche Kündigung drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 Abs. 1 VVG). Entspricht Ihr Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, muss die Kündigung spätestens am 30. September bei der Allianz sein. Nach einer Beitragserhöhung gilt eine eigene Frist: zwei Monate ab Zugang des Erhöhungsschreibens, mit Wirkung zum Erhöhungstermin (§ 205 Abs. 4 VVG).
Kann ich die Allianz Krankenversicherung online kündigen?
Ja. Auf allianz.de gibt es unter „Kündigung“ ein Online-Formular („Kündigung melden“). Sie geben Ihre Versicherungsscheinnummer an oder melden sich bei Meine Allianz an und wählen zwischen fristgerechter und außerordentlicher Kündigung. Speichern Sie die Eingangsbestätigung. Bei der Vollversicherung brauchen Sie zusätzlich den Nachweis der neuen Versicherung (§ 205 Abs. 6 VVG).
Ich bin beihilfeberechtigt – wann kann ich bei der Allianz kündigen?
Laut Allianz werden die Krankenversicherungstarife für Beihilfeberechtigte zum 1. Mai angepasst, die meisten anderen Tarife und die Pflegepflichtversicherung zum 1. Januar. Jede Erhöhung öffnet ein eigenes Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten ab Zugang des jeweiligen Schreibens. Ohne Erhöhung bleibt die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen, wenn ich die Allianz verlasse?
Hat Ihr Vertrag am 01.01.2009 oder später begonnen, geht der Übertragungswert an den neuen privaten Versicherer – der Teil der Alterungsrückstellung, der auf Leistungen auf Basistarif-Niveau entfällt (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Bei Verträgen von vor 2009 wird grundsätzlich nichts übertragen; dann ist die Optimierung bei der Allianz meist der passende Weg.
Muss ich meine Allianz-Agentur über die Kündigung informieren?
Nein. Die Kündigung richten Sie an die Allianz Private Krankenversicherungs-AG selbst, zum Beispiel über das Online-Formular oder an die Anschrift in Ihrem Versicherungsschein. Ihre Agentur muss nicht zustimmen. Den Wechsel zu einem anderen Versicherer kann ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk für Sie vorbereiten.
Darf mir die Allianz die private Krankenversicherung kündigen?
Ordentlich nicht. In der Krankheitskosten-Vollversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 VVG). Ihr Schutz bleibt also bestehen, solange Sie selbst nicht wirksam kündigen.
Quellen
- Allianz: Kündigung – Online-Formular „Kündigung melden“ – abgerufen 18.10.2026
- Allianz: Impressum (Allianz Private Krankenversicherungs-AG) – abgerufen 18.10.2026
- Allianz: Die Beitragsanpassung im Überblick (Termine 1. Januar und 1. Mai) – abgerufen 18.10.2026
- Heidelberg24: Beiträge müssen steigen (Allianz: Ø etwa elf Prozent zum 1.1.2026) – 09.12.2025
- AssCompact: PKV-Verband erwartet weitere Beitragserhöhungen für 2027 – 08.10.2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (Beitragsanpassung 1.1.2027) – Stand 15.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 18.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 18.10.2026
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 18.10.2026
- § 197 VVG – Wartezeiten (Anrechnung bei Anschlussversicherung) – abgerufen 18.10.2026
- § 309 BGB – Klauselverbote (Nr. 13: höchstens Textform) – abgerufen 18.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§§ 13, 15, 16) – abgerufen 18.10.2026
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.