Inhalt (6 Abschnitte)
- Eine PKV-Beitragserhöhung 2027 der R+V ist bis zum 24.10.2026 weder vom Versicherer noch in der Fachpresse veröffentlicht; Briefe für den 1.1.2027 müssen spätestens Ende November 2026 ankommen.
- 2025 setzte die R+V Krankenversicherung 79,5 Mio. € aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ein, überwiegend zur Begrenzung von Beitragssteigerungen bei Beitragsanpassungen – nach rund 56,1 Mio. € im Jahr 2024.
- Die R+V hatte Ende 2025 laut Geschäftsbericht 75.023 Vollversicherte (2024: 72.525) und eine RfB-Quote von 47,2 % (2024: 51,1 %).
- Die Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle stiegen 2025 um 14,2 % auf 561,8 Mio. €, die gebuchten Beiträge um 7,5 % auf 1.020,0 Mio. €.
- Erhöhung bei der R+V erhalten? Bei Vertragsbeginn ab 2009 nehmen Sie den Übertragungswert mit; nach Zugang des Briefs gilt zwei Monate lang ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG).
- Bei Verträgen vor 2009 ist ein Versichererwechsel in der Regel ein Warnsignal; dann geht es um die Optimierung bei der R+V, etwa über die Selbstbehaltsstufen im Tarif AGIL.
Eine R+V PKV Beitragserhöhung 2027 ist bis zum 24.10.2026 nicht veröffentlicht – weder von der R+V Krankenversicherung noch in der Fachpresse. Belegt ist: 2025 setzte die R+V 79,5 Mio. € aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ein, überwiegend um Beitragssteigerungen zu begrenzen. Briefe für den 1. Januar 2027 kommen im November oder Dezember 2026. Bei Vertragsbeginn ab 2009 lohnt danach oft der Vergleich mit anderen Versicherern.
Einordnung, keine Seite der R+VAuf dieser Seite stehen nur Angaben, die sich mit Quelle und Datum nachprüfen lassen. Sie ist weder ein Angebot noch eine Seite der R+V Krankenversicherung AG. Wir übernehmen keine geschätzten Prozentwerte und keine Kundenstimmen. PKV-Beitragsbrief.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler.
Erhöhung bei der R+V erhalten?Bei einem Vertragsbeginn ab 2009 ist jetzt ein guter Moment, die Angebote anderer Versicherer zu prüfen. Der Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung geht mit, und neuere Tarife können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau günstiger sein. Ab Zugang des Briefs gilt zwei Monate lang das Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG). Ein spezialisierter Partner-Experte vergleicht für Sie und rechnet konkret – die Schritte im Überblick.
Kompakt-Rechner: neuer Beitrag und letzter Tag der Sonderkündigung
So rechnet der Rechner: neuer Beitrag = Beitrag × (1 + Erhöhung in %) bzw. Beitrag + Erhöhung in €; Mehrkosten pro Jahr = Differenz × 12. Fristende = gleicher Kalendertag zwei Monate nach Zugang des Briefs (§ 205 Abs. 4 VVG, §§ 187, 188 BGB). Beispiel: 600 € plus 13,4 % ergeben 680,40 € im Monat, also 964,80 € mehr im Jahr; Brief am 20.11.2026 erhalten, Sonderkündigung bis 20.01.2027. Die Berechnung läuft im Browser. Orientierungshilfe ohne Rechtsberatung – maßgeblich sind Ihr Brief und Ihre Vertragsbedingungen.
Wechsel-Potenzial prüfen lassen
Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk prüft vor Ablauf Ihrer Frist, ob ein anderer Versicherer Ihnen nach der Erhöhung bei gleichem oder besserem Schutz mehr bietet – inklusive Übertragungswert und anonymer Risikovoranfrage. Gekündigt wird erst nach der Zusage des neuen Versicherers.
- Ihr neuer Beitrag, die Mehrkosten und Ihr Fristende gehen mit der Anfrage mit
- Vergleich von Tarifen vieler Versicherer und der Optionen bei Ihrem bisherigen Versicherer
Geschafft! Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Innerhalb der nächsten 24 Stunden (werktags) meldet sich ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk telefonisch bei Ihnen – 100 % kostenlos und unverbindlich.
R+V Beitragserhöhung 2027 (Beitragsanpassung/BAP): der aktuelle Stand
Stand 24.10.2026: Eine Angabe der R+V zur Beitragsanpassung 2027 liegt nicht vor – wir ergänzen sie nach Veröffentlichung. Durchgesehen haben wir den Newsroom der R+V, den Geschäfts- und den Solvenzbericht 2025 der R+V Krankenversicherung AG sowie die Fachpresse. Zur Beitragsanpassung (BAP) zum 1. Januar 2027 fanden wir weder eine Durchschnittszahl noch eine Liste der betroffenen Tarife.
In Branchenübersichten kursiert für die R+V bereits ein Durchschnittswert für die Vollversicherung. Eine Veröffentlichung der R+V oder ein Bericht der Fachpresse, der ihn bestätigt, haben wir nicht gefunden (Stand 24.10.2026). Wir übernehmen die Zahl deshalb nicht. Branchenweit erwartet der PKV-Verband zum 1.1.2027 höhere Beiträge für rund 53 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt um 13,4 % (Stand 15.10.2026).
Zur Geschäftslage: Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Beitragseinnahmen der R+V Krankenversicherung um 12,4 % auf 588 Mio. €; Voll- und Zusatzversicherung trugen beide dazu bei (Pressemitteilung vom 05.08.2026). Zu Beitragsanpassungen sagt die Mitteilung nichts. Jede Erhöhung muss vorab ein unabhängiger Treuhänder genehmigen, ein externer Prüfer der Kalkulation.
Wann die Briefe der R+V eintreffen (§ 203 Abs. 5 VVG)
Der neue Beitrag gilt frühestens ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach Zugang der Mitteilung mit Begründung (§ 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG). Für den 1. Januar 2027 muss die R+V Ihnen also bis Ende November 2026 schreiben. Erreicht Sie der Brief im Dezember, steigt der Beitrag frühestens am 1. Februar 2027. Einen R+V-spezifischen Versandtermin haben wir nicht gefunden. Wichtig für Sie: Halten Sie das Zugangsdatum fest, denn ab diesem Tag läuft Ihre Frist.
Änderungslog dieser Seite
- 24.10.2026: Seite veröffentlicht. Keine Veröffentlichung der R+V zum 1.1.2027 gefunden; Angaben aus Geschäftsbericht 2025, SFCR 2025 und den Pressemitteilungen vom 13.04. und 05.08.2026 aufgenommen.
- Nächste Prüfung: laufend bis Ende Dezember 2026; neue Angaben tragen wir mit Datum und Quelle ein.
Bisherige Beitragsanpassungen der R+V
Die R+V Krankenversicherung veröffentlicht keine Prozentwerte zu ihren Beitragsanpassungen im Bestand. Der Geschäftsbericht 2025 zeigt aber, dass angepasst wurde und welche Rechnungsgrundlagen dabei erneuert wurden. Mehr als diese belegten Angaben enthält die Tabelle nicht.
| Stichtag bzw. Jahr | Was belegt ist | Höhe | Quelle |
|---|---|---|---|
| 1.1.2027 | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | Recherche 24.10.2026 |
| 1.1.2026 | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | Recherche 24.10.2026 |
| 2025 | Beitragsanpassungen beeinflussten die Beitragsentwicklung; 79,5 Mio. € Beiträge aus der RfB, überwiegend zur Begrenzung | nicht veröffentlicht | Geschäftsbericht 2025 |
| 1.1.2025 | Anpassungen mit neuer PKV-Sterbetafel 2025; für betroffene Beobachtungseinheiten Rechnungszins erhöht | nicht veröffentlicht | Geschäftsbericht 2025 |
| 2024 | rund 56,1 Mio. € Beiträge aus der RfB (Vorjahreswert) | nicht veröffentlicht | Geschäftsbericht 2025, Anhang |
Zum Rechnungszins schreibt die R+V: Für Beobachtungseinheiten mit einer Anpassung zum 1. Januar 2025 wurde er gegenüber dem Vorjahr erhöht. Nur wo die letzte Anpassung einige Jahre zurücklag, konnte er noch sinken. Ein höherer Rechnungszins dämpft den Beitrag für sich genommen. Der durchschnittliche Rechnungszins lag 2025 bei 1,888 %. Zum Vergleich mit dem Markt: Zum 1.1.2025 stiegen die Beiträge laut PKV-Verband für rund zwei Drittel der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 18 %; zum 1.1.2026 für rund 60 % um durchschnittlich etwa 13 %. Ihre eigenen Mehrkosten ermittelt der Beitragserhöhung-Rechner.
Kein Durchschnitt passt genau auf SieIm GesundheitsKonzept AGIL wird jede Kombination aus Leistungsstufe (classic pro, comfort, premium) und Selbstbehalt gesondert kalkuliert, ebenso ältere Tarife. Zwei R+V-Versicherte können deshalb ganz unterschiedliche Anpassungen erhalten. Verbindlich ist nur Ihr Nachtrag zum Versicherungsschein.
Limitierung: was die R+V zur Begrenzung einsetzt
Überschüsse aus dem Versicherungsgeschäft gehen bei der R+V zum großen Teil in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Dieses Geld ist für die Versicherten bestimmt. Die R+V nutzt es auf zwei Wegen: als Beitragsrückerstattung für Vollversicherte ohne Leistungen und als Einmalbeiträge, die eine Beitragsanpassung abfedern. Diese Limitierung erfordert die Zustimmung des Treuhänders (§ 155 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz, kurz VAG).
| Kennzahl | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| Beiträge aus der RfB (überwiegend zur Begrenzung von Beitragssteigerungen) | rund 56,1 Mio. € | 79,5 Mio. € |
| davon für Krankheitskosten-Vollversicherungen (erfolgsabhängige RfB) | 36,4 Mio. € | 64,1 Mio. € |
| Beitragsrückerstattung an leistungsfreie Vollversicherte (gezahlt im Folgejahr) | nicht ausgewertet | 18,2 Mio. € |
| RfB gesamt zum Jahresende | nicht ausgewertet | 481,1 Mio. € |
| RfB-Quote | 51,1 % | 47,2 % |
Für die Vollversicherung setzte die R+V 2025 deutlich mehr aus der RfB ein als im Vorjahr. Gleichzeitig führte sie der RfB 93,7 Mio. € neu zu (2024: 83,3 Mio. €). Mit einer RfB-Quote von 47,2 % hat sie weiter Mittel, um künftige Anpassungen abzufedern. Wie viel davon für die Runde 2027 eingesetzt wird, hat die R+V nicht veröffentlicht.
Warum PKV-Beiträge bei der R+V steigen
Ein privater Krankenversicherer darf den Beitrag nur anpassen, wenn ein gesetzlicher Auslöser vorliegt: Die tatsächlichen Leistungsausgaben eines Tarifs weichen um mehr als 10 % – oder um einen niedrigeren Wert aus den Bedingungen, häufig 5 % – von den kalkulierten ab, oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % (§ 155 VAG, § 203 Abs. 2 VVG). Dann prüft der Versicherer alle Rechnungsgrundlagen neu, auch Sterbetafel und Rechnungszins.
Bei der R+V wuchsen die Brutto-Aufwendungen für Versicherungsfälle 2025 um 14,2 % auf 561,8 Mio. €; darin steckt eine Zuführung von 122,0 Mio. € zur Rückstellung für noch nicht abgewickelte Fälle. Die Schadenquote stieg leicht von 79,1 % auf 79,5 % (Geschäftsbericht 2025). Branchenweit nennt der Bericht den starken Anstieg der Leistungsausgaben bei Medikamenten und Behandlungen als eines der vorherrschenden Themen 2025. Wie eine Neuberechnung abläuft, erklärt der Ratgeber PKV-Beitragsanpassung erklärt.
Erhöhung erhalten? Ihre Wege bei der R+V
Ein Erhöhungsbrief ist kein Grund, einfach weiterzuzahlen. Der wichtigste Punkt für Ihre Entscheidung steht im Versicherungsschein: das Datum, an dem Ihr Vertrag begann. Es entscheidet, ob Sie bei einem Wechsel einen Teil der Alterungsrückstellung mitnehmen.
Vertrag ab 2009: andere Versicherer mit Übertragungswert
Läuft Ihr R+V-Vertrag seit dem 01.01.2009 oder später, ist der Vergleich mit anderen Versicherern oft lohnend. Sie nehmen den Übertragungswert mit – den Teil der Alterungsrückstellung, der den Leistungen des Basistarifs entspricht (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Neuere Tarife anderer Anbieter können bei gleichem oder besserem Leistungsniveau deutlich günstiger sein als Ihr bisheriger Tarif. Ob sich das für Sie rechnet, hängt von Alter, Gesundheitszustand und Leistungswünschen ab. Genau das rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk für Sie durch. Hintergründe stehen im Ratgeber PKV-Versicherer wechseln.
Fristende berechnen
Die Sonderkündigung ist zwei Monate ab Zugang des Erhöhungsbriefs möglich und wirkt zum Erhöhungszeitpunkt (§ 205 Abs. 4 VVG). Kommt der Brief am 25. November, endet die Frist am 25. Januar. Mehr dazu: Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung.
Leistungen gegenüberstellen
Ihr Partner-Experte legt Ihren R+V-Tarif neben die Tarife vieler Versicherer und berechnet Übertragungswert, neues Eintrittsalter und künftigen Beitrag.
Annahme klären
Der neue Versicherer stellt Gesundheitsfragen. Ihr Partner-Experte klärt die Annahme vorab per anonymer Risikovoranfrage; die Kündigung folgt erst nach der Zusage.
Nahtlos wechseln
Ihre Kündigung bei der R+V wird erst wirksam, wenn Sie die Anschlussversicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG). So bleiben Sie durchgehend versichert.
Vertrag vor 2009: im R+V-Vertrag optimieren
Begann Ihr Vertrag vor dem 01.01.2009, wird bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen. Ein Versichererwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal. Ansetzen lässt sich stattdessen bei der R+V selbst – die Partner-Experten unterstützen auch dabei:
Selbstbehalt
Im Tarif AGIL gibt es die Stufen 0 €, 480 €, 960 € und 1.920 € im Jahr. Erhöhen geht laut R+V jederzeit, senken alle fünf Jahre bis zum Alter 50.
Leistungsstufe
Zwischen classic pro, comfort und premium unterscheiden sich vor allem Krankenhaus, Zahn und Ausland. Weniger Leistung spart Beitrag, der Weg zurück kostet aber eine Gesundheitsprüfung.
Tarifwechsel nach § 204 VVG
Wechsel in einen anderen R+V-Tarif mit gleichartigem Schutz unter Anrechnung der Alterungsrückstellung; Details unter Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Beitragsentlastung im Alter
Die R+V bietet einen Baustein, der den Monatsbeitrag ab 65 um einen gewählten Betrag senkt, laut R+V bis zu 80 % des Beitrags bei Abschluss.
Wer zu Ihnen passt, rechnet Ihr Partner-Experte durch – ein spezialisierter Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO aus unserem Partnernetzwerk. Er vergleicht den Wechsel zu einem anderen Versicherer mit den Möglichkeiten innerhalb der R+V und stimmt Antrag und Kündigung ab, für Sie kostenlos. Kennzahlen und Tariflinien der R+V bündelt das R+V-Profil auf PKV-Tarifprofil.de.
Den R+V-Brief prüfen
Lesen Sie das Anpassungsschreiben genau. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Versicherer mitteilen, welche Rechnungsgrundlage – Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten – die Anpassung ausgelöst hat (BGH, 16.12.2020, IV ZR 294/19). Pauschale Hinweise auf steigende Kosten reichen dafür nicht aus.
- Zugang notieren: Ab diesem Tag zählen Wirksamkeit (§ 203 Abs. 5 VVG) und Kündigungsfrist.
- Stufe und Selbstbehalt abgleichen: Welche AGIL-Stufe oder welcher ältere Tarif steigt, und wurde der Selbstbehalt mit angepasst?
- Auslöser suchen: Nennt der Brief die Rechnungsgrundlage, die die Schwelle überschritten hat?
- Weitere Bausteine prüfen: Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung werden getrennt angepasst.
- Vertragsbeginn nachsehen: Ab 2009 geht bei einem Versichererwechsel der Übertragungswert mit.
- Unterlagen behalten: Rückforderungen aus unwirksamen Erhöhungen verjähren nach drei Jahren (BGH, 17.11.2021, IV ZR 113/20).
Ob eine Erhöhung angreifbar ist, kann nur eine anwaltliche Prüfung klären; Rechtsberatung leisten wir nicht. Den Stand der Rechtsprechung erläutert der Ratgeber Beitragserhöhung unwirksam?. Welche Versicherer ihre Zahlen für 2027 schon genannt haben, zeigt der BAP-Tracker 2027. Für die Sonderkündigung bleiben Ihnen zwei Monate ab Zugang des Briefs (§ 205 Abs. 4 VVG); Ihr Partner-Experte achtet darauf, dass die neue Versicherung vorher feststeht.
Häufige Fragen
Erhöht die R+V 2027 die PKV-Beiträge?
Belegt ist das noch nicht (Stand 24.10.2026). Weder die R+V noch die Fachpresse haben eine Angabe zur Anpassung zum 1.1.2027 veröffentlicht. Erste Durchschnittswerte kursieren in Branchenübersichten, eine Veröffentlichung des Versicherers dazu haben wir nicht gefunden. Branchenweit erwartet der PKV-Verband Erhöhungen für rund 53 % der Privatversicherten, bei ihnen im Schnitt um 13,4 % (Stand 15.10.2026).
Wie stark hat die R+V die Beiträge 2026 erhöht?
Eine Durchschnittszahl hat die R+V Krankenversicherung nicht veröffentlicht, und in der Fachpresse haben wir keinen belegten Wert gefunden. Im Netz kursierende Prozentzahlen stammen aus Branchenübersichten ohne Quelle beim Versicherer. Branchenweit stiegen die Beiträge zum 1.1.2026 für rund 60 % der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 13 %. Ihren persönlichen Wert zeigt der Nachtrag zum Versicherungsschein.
Wann kommt der Brief zur R+V-Beitragsanpassung?
Soll die Anpassung am 1. Januar 2027 gelten, muss das Schreiben spätestens Ende November 2026 zugehen. Der neue Beitrag darf erst ab Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung samt Gründen verlangt werden (§ 203 Abs. 5 VVG). Ein Brief im Dezember verschiebt die Erhöhung frühestens auf den 1. Februar.
Kann ich von der R+V zu einem anderen Versicherer wechseln?
Ja. Bei Vertragsbeginn ab dem 01.01.2009 nehmen Sie den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Nach einer Erhöhung können Sie den betroffenen Tarif binnen zwei Monaten nach Zugang des Briefs zum Erhöhungszeitpunkt kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG); wirksam wird die Kündigung erst mit Nachweis der Anschlussversicherung (§ 205 Abs. 6 VVG). Ein spezialisierter Partner-Experte vergleicht den Markt und klärt die Annahme vorab anonym.
Wie viel Geld setzt die R+V gegen Beitragserhöhungen ein?
2025 entnahm die R+V Krankenversicherung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 97,7 Mio. €. Davon waren 79,5 Mio. € Beiträge aus der RfB, die laut Geschäftsbericht überwiegend zur Begrenzung von Beitragssteigerungen eingesetzt wurden, und 18,2 Mio. € Beitragsrückerstattung an Vollversicherte, die 2024 keine Leistungen bezogen hatten.
Mein R+V-Vertrag begann vor 2009 – was dann?
Dann wird bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer grundsätzlich keine Alterungsrückstellung übertragen; ein Versichererwechsel ist in diesem Fall in der Regel ein Warnsignal. Ihr Weg ist die Optimierung bei der R+V, etwa über einen höheren Selbstbehalt, angepasste Leistungen oder einen Tarifwechsel nach § 204 VVG unter Anrechnung der Alterungsrückstellung. Auch das vergleicht ein Partner-Experte.
Quellen
- R+V Krankenversicherung AG: Geschäftsbericht 2025 – Lagebericht vom 03.03.2026, abgerufen 24.10.2026
- R+V Krankenversicherung AG: Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) 2025 – 2026, abgerufen 24.10.2026
- R+V: Pressemitteilung zur Bilanzpressekonferenz (Geschäftsjahr 2025) – 13.04.2026
- R+V: Pressemitteilung „Wachstumskurs wird fortgesetzt“ (1. Halbjahr 2026) – 05.08.2026
- R+V: Private Krankenversicherung (GesundheitsKonzept AGIL, Beitragsentlastung im Alter) – abgerufen 24.10.2026
- AssCompact: PKV-Verband erwartet weitere Beitragserhöhungen für 2027 – 08.10.2026
- PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen – Werte für 1.1.2027: Stand 15.10.2026
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung – abgerufen 24.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 24.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Sonderkündigungsrecht, Anschlussversicherung) – abgerufen 24.10.2026
- § 155 VAG – Prämienanpassung – abgerufen 24.10.2026
- BGH, Urteil vom 16.12.2020 – IV ZR 294/19 (Begründung der Prämienanpassung) – Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 17.11.2021 – IV ZR 113/20 (Verjährung von Rückforderungen) – Rechtsprechung
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 24. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.