Ratgeber

PKV in der Elternzeit: Beitrag, Arbeitgeberzuschuss und Rechner

Ein Kind kommt, die Elternzeit ist geplant – und dann der Blick auf die PKV-Abbuchung: Ohne Gehalt zahlt Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr. Hier sehen Sie, wie viel mehr das für Sie bedeutet, wer stattdessen zahlen kann und welche Wege den Beitrag in der Elternzeit wirklich entlasten.

Redaktion PKV-Beitragsbrief.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 12 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Elternzeit-Beitragsrechner: Ihre Mehrbelastung in 60 Sekunden
  2. Warum sich der PKV-Beitrag in der Elternzeit verdoppelt
  3. Wer zahlt die PKV während der Elternzeit?
  4. Rechenbeispiele: So stark steigt der Eigenanteil
  5. PKV-Beitrag in der Elternzeit reduzieren: die Optionen im Vergleich
  6. Teilzeit in der Elternzeit: Versicherungspflicht oder Befreiung?
  7. PKV in der Elternzeit verlassen? Was ehrlich gilt
  8. Elterngeld für Privatversicherte: kein 9-%-Abzug
  9. Beamtinnen und Beamte in Elternzeit
  10. Checkliste: PKV vor der Elternzeit vorbereiten
Das Wichtigste in Kürze
  • In der Elternzeit läuft der PKV-Beitrag unverändert weiter; der Arbeitgeberzuschuss von 2026 bis zu 613,22 € im Monat entfällt, solange kein Gehalt fließt.
  • Wer bisher die Hälfte selbst gezahlt hat, trägt damit oft den doppelten Eigenanteil – bei 720 € Beitrag sind das 360 € mehr im Monat, in 12 Monaten 4.320 €.
  • Ist Ihr Ehepartner angestellt und privat versichert, kann dessen Arbeitgeber auch Ihren Beitrag bezuschussen – bis zum gemeinsamen Höchstbetrag (§ 257 SGB V).
  • Teilzeit bis 32 Wochenstunden bringt wieder einen Zuschuss; liegt das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, nur mit Befreiung, die Sie binnen drei Monaten beantragen müssen.
  • Elterngeld fällt für Privatversicherte oft etwas höher aus, weil die 9-%-Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherung nicht abgezogen wird – aber nur unterhalb des Höchstbetrags von 1.800 €.

Privatversicherte zahlen ihren PKV-Beitrag in der Elternzeit in voller Höhe weiter, denn der Arbeitgeberzuschuss – 2026 bis zu 613,22 € im Monat – entfällt, solange kein Gehalt fließt. Wer bisher die Hälfte selbst getragen hat, zahlt dadurch meist das Doppelte. Entlasten können ein Zuschuss über den Arbeitgeber des Ehepartners, Teilzeit mit Befreiung, eine Beitragsbefreiung im Tarif oder ein Tarifwechsel nach § 204 VVG (Stand: Oktober 2026).

Gerade in einer Zeit, in der das Einkommen sinkt, steigt also die Rechnung für die Krankenversicherung. Das ist kein Fehler Ihres Versicherers, sondern die Folge des Gesetzes: Der Zuschuss hängt am Gehalt. Die gute Nachricht: Mit etwas Vorlauf lässt sich die Mehrbelastung oft verkleinern. Rechnen Sie zuerst Ihren Fall durch – danach erklären wir jede Option mit Vor- und Nachteilen.

Elternzeit-Beitragsrechner: Ihre Mehrbelastung in 60 Sekunden

Tragen Sie Ihren heutigen Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung und den Arbeitgeberzuschuss laut Gehaltsabrechnung ein. Der Rechner zeigt, was Sie in der Elternzeit selbst zahlen – mit oder ohne Teilzeit und Partner-Zuschuss.

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Mehrbelastung pro Monat
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Mehrbelastung über die gesamte Dauer
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Ihr Eigenanteil in der Elternzeit pro Monat

Ihre Optionen

    Modellrechnung, Stand Oktober 2026. Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI: höchstens die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € (508,59 € Kranken- plus 104,63 € Pflegeversicherung). Zuschuss bei Teilzeit mit Befreiung und gesetzlicher Arbeitnehmeranteil jeweils rund 10,55 % des Bruttos bis 5.812,50 € (Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Eltern ohne Kinderlosenzuschlag). Partner-Zuschuss vereinfacht mit einer gemeinsamen Obergrenze; Voraussetzung u. a. Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft und eigenes Einkommen bis 565 € im Monat. Für 2027 steigen die Grenzen voraussichtlich (Entwurf). Kein Angebot, keine Rechtsberatung.

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    Elternzeit-Rechnung sichern & Optionen prüfen lassen

    Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch prüft ein spezialisierter Partner-Experte vor Beginn der Elternzeit, welche Optionen in Ihrem Vertrag stecken – von Partner-Zuschuss bis Tarifwechsel.

    • Ihre Mehrbelastung pro Monat und für die ganze Elternzeit
    • Der PKV-Beitrags-Report 2027 mit allen 8 Spar-Hebeln
    • Auf Wunsch: Prüfung von Partner-Zuschuss, Beitragsbefreiung und Tarifwechsel durch einen Partner-Experten, bevor der Zuschuss wegfällt

    Warum sich der PKV-Beitrag in der Elternzeit verdoppelt

    Angestellte Privatversicherte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Er beträgt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Berechnet wird er auf Basis des Arbeitsentgelts. Fließt kein Gehalt, ergibt sich auch kein Zuschuss.

    Der PKV-Verband formuliert es klar: Der Beitrag muss in Mutterschutz und Elternzeit unverändert gezahlt werden, soweit der Tarif nichts anderes vorsieht – und solange Arbeitnehmerinnen nicht arbeiten, gibt es grundsätzlich keinen Arbeitgeberzuschuss. Die Mehrbelastung beginnt deshalb oft schon mit dem Mutterschutz, nicht erst mit der Elternzeit. Im Rechner tragen Sie darum alle Monate ohne Gehalt ein.

    In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das anders: Pflichtversicherte Mitglieder sind für die Dauer des Elterngeldbezugs beitragsfrei (§ 224 SGB V). Diese Regel gibt es in der PKV nicht, weil der Beitrag nicht vom Einkommen abhängt. Das ist die Kehrseite eines Beitrags, der unabhängig vom Einkommen kalkuliert wird.

    Elternzeit in PKV und GKV im Vergleich · Quellen: §§ 8, 224, 257 SGB V; § 2f BEEG; PKV-Verband; Mobil Krankenkasse · Stand: Oktober 2026
    ThemaPrivat versichert (angestellt)Gesetzlich pflichtversichert
    Beitrag in der Elternzeitläuft in voller Höhe weiter, Ausnahme: Tarifklauselbeitragsfrei während des Elterngeldbezugs
    Arbeitgeberzuschussentfällt ohne Gehaltkein Thema, es fällt kein Beitrag an
    Zuschuss über den Partnermöglich, wenn Partner angestellt und privat versichert istnicht nötig
    Teilzeit bis 32 Stundenunter der Versicherungspflichtgrenze Pflicht in der GKV, Befreiung möglichBeiträge auf das Teilzeitgehalt
    Elterngeld-Pauschale für KV/PVkein Abzug der 9 % (§ 2f BEEG)9 % werden pauschal abgezogen

    Wer zahlt die PKV während der Elternzeit?

    Im Normalfall zahlen Sie selbst – den vollen Beitrag. Es gibt aber vier Wege, wie wieder jemand mitzahlt oder der Beitrag ganz entfällt:

    Der Arbeitgeber Ihres Partners

    Der Zuschuss nach § 257 SGB V gilt auch für Angehörige. Ist Ihr Ehepartner angestellt und privat versichert, kann dessen Arbeitgeber Ihren Beitrag mit bezuschussen – bis zum Höchstbetrag.

    Ihr eigener Arbeitgeber – mit Teilzeit

    Arbeiten Sie in der Elternzeit in Teilzeit, zahlt Ihr Arbeitgeber wieder einen Zuschuss. Unter der Versicherungspflichtgrenze setzt das eine Befreiung voraus.

    Ihr Tarif – mit Befreiungsklausel

    Manche Tarife verzichten bei Elterngeldbezug einige Monate auf den Beitrag. Die Allianz nennt für ihre MeinGesundheitsschutz-Tarife bis zu sechs Monate. Ob Ihr Tarif das kennt, steht in den Bedingungen.

    Der Dienstherr – bei Beamten

    Beamtinnen und Beamte haben keinen Arbeitgeberzuschuss, der wegfallen könnte. Beim Bund gibt es in der Elternzeit eine Erstattung von bis zu 31 € im Monat (§ 9 MuSchEltZV).

    So funktioniert der Partner-Zuschuss

    Der Arbeitgeberzuschuss steht Beschäftigten „für sich und ihre Angehörigen“ zu, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V). Das PKV-Serviceportal beschreibt dieselbe Logik: Wären Ihre Angehörigen in der GKV beitragsfrei mitversichert, zahlt der Arbeitgeber auch für sie einen Zuschuss. Für den Elternteil in Elternzeit heißt das in der Praxis:

    • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Für unverheiratete Paare gibt es keinen Partner-Zuschuss.
    • Kein eigenes Einkommen über 565 € im Monat (Minijob: 603 €, Stand 2026). Elterngeld zählt dabei nicht als Einkommen (Techniker Krankenkasse).
    • Der Partner ist angestellt und privat versichert und erhält selbst einen Arbeitgeberzuschuss.
    • Der Höchstbetrag gilt für alle zusammen: Schöpft der Partner den Höchstzuschuss mit seinem eigenen Beitrag und dem der Kinder schon aus, bleibt für Sie nichts übrig.

    Beispiel nach dem Muster von Verivox: Der Partner zahlt 650 € Beitrag und erhält 325 € Zuschuss. Ihr Beitrag liegt bei 720 €. Zusammen ergäben sich 685 € Zuschuss, gedeckelt auf 613,22 € – also bis zu 288,22 € zusätzlich für Ihren Beitrag. Diesen Zuschuss müssen Sie beim Arbeitgeber des Partners beantragen; er zahlt nicht von selbst.

    Rechenbeispiele: So stark steigt der Eigenanteil

    Die folgenden Beispiele zeigen typische Konstellationen. Sie entsprechen den Standardwerten des Rechners und sind Modellrechnungen, keine Angebote.

    Eigene Berechnung, Stand 10.10.2026: Zuschüsse nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI mit Werten 2026; Teilzeit-Zuschuss 10,55 % des Bruttos; 12 Monate ohne beitragsfreie Monate
    KonstellationEigenanteil vorherEigenanteil ElternzeitMehr pro MonatMehr in 12 Monaten
    Beitrag 720 €, kein Gehalt, kein Partner-Zuschuss360,00 €720,00 €+ 360,00 €+ 4.320,00 €
    Beitrag 1.300 €, Höchstzuschuss vorher686,78 €1.300,00 €+ 613,22 €+ 7.358,64 €
    Beitrag 720 €, Partner-Zuschuss (Partner zahlt 650 €)360,00 €431,78 €+ 71,78 €+ 861,36 €
    Beitrag 720 €, Teilzeit 2.500 € brutto mit Befreiung360,00 €456,25 €+ 96,25 €+ 1.155,00 €

    Der größte Hebel ist fast immer der Zuschuss: über den Partner oder über die eigene Teilzeit. Ein Tarifwechsel kann zusätzlich helfen, wirkt aber dauerhaft – auch nach der Elternzeit. Welche Spar-Wege es grundsätzlich gibt, zeigt unser Überblick PKV-Beitrag senken: 8 legale Hebel.

    PKV-Beitrag in der Elternzeit reduzieren: die Optionen im Vergleich

    Nicht jede Option passt zu jeder Familie. Entscheidend ist, ob Sie nur die Elternzeit überbrücken oder Ihren Beitrag dauerhaft senken wollen.

    Optionen für Privatversicherte in der Elternzeit · Quellen: § 204 VVG, §§ 8, 257 SGB V, § 205 VVG, Tarifbedingungen der Versicherer · Stand: Oktober 2026
    OptionWirkungHaken
    Partner-Zuschussbis zum Höchstbetrag zahlt der Arbeitgeber des Partners mitnur bei Ehe, Partner angestellt und privat versichert, eigenes Einkommen bis 565 €
    Beitragsbefreiung im Tarifeinige Monate kein Beitragnur wenn die Bedingungen sie vorsehen
    Teilzeit mit BefreiungArbeitgeber zahlt wieder einen ZuschussBefreiung unwiderruflich, Antrag binnen drei Monaten
    Tarifwechsel nach § 204 VVGdauerhaft niedrigerer Beitrag, Alterungsrückstellung bleibtoft weniger Leistung; Mehrleistung später nur mit Gesundheitsprüfung
    Selbstbehalt erhöhensofort niedrigerer Beitragnach der Elternzeit kein Zuschuss zum Selbstbehalt, Senkung gilt als Mehrleistung
    Krankentagegeld prüfenohne Einkommen gibt es keinen Verdienstausfall zu ersetzenBehandlung in der Elternzeit regelt Ihr Tarif
    AnwartschaftPKV ruht, Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfungnur sinnvoll, wenn Sie gesetzlich pflichtversichert werden; kostet Beitrag

    Vorsicht beim Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt wirkt verlockend, weil er den Beitrag sofort senkt. Nach der Elternzeit zahlt Ihr Arbeitgeber aber die Hälfte des Beitrags, nicht des Selbstbehalts – Sie sparen dann nur noch die Hälfte. Wer den Selbstbehalt später wieder senken will, braucht dafür meist eine Gesundheitsprüfung. Rechnen Sie das mit dem Ratgeber zum PKV-Selbstbehalt nach, bevor Sie unterschreiben.

    Tarifwechsel mit Weitblick: Ein Wechsel in einen anderen Tarif Ihres Versicherers ist jederzeit möglich, und Ihre Alterungsrückstellung bleibt erhalten. Eine Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur für Mehrleistungen verlangen. Prüfen Sie aber, ob der neue Tarif auch für die Familie passt, etwa bei Leistungen rund um Schwangerschaft und Kinder. Wie der Wechsel abläuft, steht im Ratgeber PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG; Angebote rechnen Sie mit dem Tarifwechsel-Rechner nach.

    Krankentagegeld: Ohne Gehalt entsteht kein Verdienstausfall, den das Krankentagegeld ersetzen könnte. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie Ihr Tarif das Krankentagegeld in der Elternzeit behandelt und ob sich die Höhe nach der Rückkehr noch mit Ihrem Einkommen deckt. Mehr dazu unter PKV-Leistungen anpassen.

    Teilzeit in der Elternzeit: Versicherungspflicht oder Befreiung?

    In der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG). Liegt Ihr Teilzeitgehalt aufs Jahr gerechnet unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), werden Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dann haben Sie die Wahl:

    • Befreien lassen und privat bleiben: Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V können Sie sich für die Teilzeit in der Elternzeit befreien lassen. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse. Die Befreiung gilt nur für die Elternzeit und lässt sich nicht widerrufen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann einen Zuschuss auf Ihr Teilzeitgehalt – 2026 rund 10,55 % des Bruttos, höchstens die Hälfte des Beitrags. Bei 2.500 € brutto sind das rund 263,75 € im Monat.
    • Gesetzlich pflichtversichert werden: Ohne Befreiung zahlen Sie als Elternteil rund 10,55 % Ihres Bruttos selbst (Durchschnittswerte 2026, Ihre Kasse kann abweichen). Ihren PKV-Vertrag können Sie binnen drei Monaten kündigen (§ 205 VVG) oder als Anwartschaft ruhen lassen. Die Anwartschaft kostet Beitrag, sichert aber die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung.

    Liegt Ihr Teilzeitgehalt dagegen weiter über der Grenze, bleiben Sie privat versichert und erhalten den Zuschuss wie bisher. Das ist bei höchstens 32 Stunden eher die Ausnahme.

    Nach der Elternzeit neu prüfenDie Befreiung für die Elternzeit endet mit ihr. Arbeiten Sie danach weiter in Teilzeit unter der Grenze, sind Sie grundsätzlich gesetzlich versichert. Eine erneute Befreiung gibt es nur bei höchstens halber Arbeitszeit und mindestens fünf Jahren Versicherungsfreiheit wegen der Einkommensgrenze (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Wie Teilzeit, Befreiung und Rückkehr im Detail zusammenspielen, erklärt der Ratgeber zu Elternzeit, Teilzeit und Versicherungsstatus.

    PKV in der Elternzeit verlassen? Was ehrlich gilt

    Viele fragen sich, ob die Elternzeit eine Chance ist, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die ehrliche Antwort: Allein durch die Elternzeit in der Regel nicht. Privatversicherte bleiben in Mutterschutz und Elternzeit privat versichert. Eine Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Ehepartner ist laut Krankenkassen ausgeschlossen; einzelne Ratgeber sehen das anders. Lassen Sie sich das im Zweifel von der Krankenkasse Ihres Partners verbindlich bestätigen.

    Versicherungspflichtig werden Sie nur über eine Teilzeit unter der Grenze ohne Befreiung. Überlegen Sie diesen Schritt gut: Er wirkt über die Elternzeit hinaus, und ab 55 ist der Weg zurück in die GKV in der Regel versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V). Für Ihr Kind gilt eine eigene Regel: Ob es gesetzlich familienversichert werden kann, hängt bei verheirateten Eltern davon ab, wer mehr verdient und ob der privat versicherte Elternteil über der Versicherungspflichtgrenze liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V). Soll es privat versichert werden, melden Sie es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an – dann ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit, sofern ein Elternteil seit mindestens drei Monaten versichert ist und das Kind nicht höher versichert wird (§ 198 VVG).

    Elterngeld für Privatversicherte: kein 9-%-Abzug

    Beim Elterngeld gibt es für Privatversicherte einen kleinen Ausgleich. Die Elterngeldstelle zieht vom maßgeblichen Einkommen pauschal 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung ab – aber nur, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig waren (§ 2f BEEG). Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte trifft dieser Abzug nicht. Ihr Elterngeld-Netto ist dadurch höher.

    Elterngeld beträgt 65 bis 67 % dieses Einkommens, höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 BEEG). Deshalb lohnt der Vorteil nur, solange Sie unter dem Höchstbetrag liegen. Wer als Angestellte oder Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdient, erreicht den Höchstbetrag meist ohnehin. Bei einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 € entfällt der Anspruch ganz (§ 1 Abs. 8 BEEG, bei Paaren zusammen).

    Faustwerte, eigene Berechnung: 9-%-Pauschale × Ersatzrate 65 %, ohne Steuern und weitere Abzüge; gilt nur unterhalb des Höchstbetrags · Stand: Oktober 2026
    Maßgebliches Einkommen pro Monat9-%-PauschaleMehr Elterngeld (65 %)
    1.000 €90 €58,50 €
    2.000 €180 €117,00 €
    3.000 €270 €bis 175,50 €

    Wichtig für die Planung: Das Elterngeld gleicht die doppelte PKV-Rechnung nicht aus. Rechnen Sie die Mehrbelastung deshalb in Ihr Familienbudget ein, bevor die Elternzeit beginnt.

    Beamtinnen und Beamte in Elternzeit

    Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene Regeln. Privat versicherte Beamte zahlen neben der Beihilfe nur einen Restkostentarif, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Beim Bund werden in der Elternzeit Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis 31 € im Monat erstattet, wenn die Bezüge vor der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten haben; bis Besoldungsgruppe A 8 mit Elterngeld sogar vollständig (§ 9 MuSchEltZV). Die Länder regeln das unterschiedlich. Was das für Ihren Beihilfetarif bedeutet, zeigt der Elternzeit-Rechner für Beamte.

    Checkliste: PKV vor der Elternzeit vorbereiten

    Mehrbelastung berechnen

    Mit dem Rechner oben: Monate ohne Gehalt, Teilzeit, Partner. So wissen Sie, welche Summe Sie einplanen müssen.

    Tarifbedingungen lesen

    Gibt es eine Beitragsbefreiung bei Elterngeld? Wie wird das Krankentagegeld behandelt? Fragen Sie schriftlich beim Versicherer nach.

    Partner-Zuschuss beantragen

    Ist Ihr Ehepartner angestellt und privat versichert, beantragt er den erhöhten Zuschuss bei seinem Arbeitgeber – mit Ihrer Beitragsbescheinigung.

    Teilzeit und Befreiung planen

    Wer in Teilzeit arbeitet, stellt den Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse – sonst gilt die Versicherungspflicht.

    Kind anmelden

    Soll Ihr Kind privat versichert werden: spätestens zwei Monate nach der Geburt, dann ohne Risikozuschlag und Wartezeit (§ 198 VVG).

    Tarif prüfen lassen

    Ein Tarifwechsel kann den Beitrag dauerhaft senken. Lassen Sie Beitrag und Leistung ehrlich vergleichen, bevor Sie etwas kürzen.

    Für 2027 sollen die Grenzen steigen: Der Höchstzuschuss läge dann bei rund 667 bis 673 € im Monat (Szenario: Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Zustimmung des Bundesrats ausstehend, Ø-Zusatzbeitrag 2027 noch offen). Läuft Ihre Elternzeit über den Jahreswechsel, kann sich auch Ihr Beitrag zum 1. Januar ändern. Welche Spar-Hebel in Ihrem Vertrag stecken, zeigt der kostenlose Beitrags-Check in 60 Sekunden.

    Häufige Fragen

    Wer zahlt die private Krankenversicherung bei Elternzeit?

    Grundsätzlich Sie selbst, und zwar den vollen Beitrag. Der Arbeitgeberzuschuss setzt Arbeitsentgelt voraus und entfällt, solange Sie nicht arbeiten (PKV-Verband). Entlastung ist möglich über den Arbeitgeber Ihres Ehepartners, wenn dieser angestellt und privat versichert ist, über eine Teilzeit in der Elternzeit oder über eine Beitragsbefreiung, falls Ihr Tarif sie vorsieht.

    Muss ich während der Elternzeit Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

    Als Privatversicherte oder Privatversicherter ja: Der PKV-Beitrag muss auch in Mutterschutz und Elternzeit unverändert gezahlt werden, soweit der Tarif nichts anderes vorsieht. Gesetzlich Pflichtversicherte sind dagegen während des Elterngeldbezugs beitragsfrei (§ 224 SGB V). Diese Regel gilt in der PKV nicht.

    Ist die private Krankenversicherung in der Elternzeit beitragsfrei?

    Nicht automatisch. Einige Tarife enthalten eine Klausel, nach der für einige Monate des Elterngeldbezugs kein Beitrag fällig wird – die Allianz nennt für ihre MeinGesundheitsschutz-Tarife zum Beispiel bis zu sechs Monate. Ob und wie lange das bei Ihnen gilt, steht in Ihren Tarifbedingungen. Fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich, bevor die Elternzeit beginnt.

    Kann der Arbeitgeber meines Partners meinen PKV-Beitrag bezuschussen?

    Ja, unter Bedingungen. Der Zuschuss nach § 257 SGB V gilt auch für Angehörige, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten familienversichert wären. Sind Sie verheiratet, ohne eigenes Einkommen über 565 € im Monat (Elterngeld zählt nicht) und ist Ihr Partner angestellt und privat versichert, kann dessen Arbeitgeber den Zuschuss erhöhen – aber nur bis zum Höchstbetrag von 2026 rund 613 € für alle bezuschussten Personen zusammen.

    Kann ich in der Elternzeit von der PKV in die GKV wechseln?

    Allein durch die Elternzeit in der Regel nicht. Privatversicherte bleiben in Mutterschutz und Elternzeit privat versichert; eine Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Ehepartner ist laut Krankenkassen ausgeschlossen, einzelne Ratgeber sehen das anders. Versicherungspflichtig werden Sie erst, wenn Sie in Teilzeit unter der Versicherungspflichtgrenze arbeiten und sich nicht befreien lassen. Klären Sie das verbindlich mit der Krankenkasse.

    Wie wirkt sich die Elternzeit auf die PKV von Beamten aus?

    Beamtinnen und Beamte haben keinen Arbeitgeberzuschuss, der wegfallen könnte; die Beihilfe des Dienstherrn trägt einen Teil der Kosten. Beim Bund werden in der Elternzeit zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis 31 € im Monat erstattet, wenn die Bezüge vorher die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten haben (§ 9 MuSchEltZV). Die Länder regeln das unterschiedlich.

    Quellen

    1. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 10.10.2026
    2. § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 10.10.2026
    3. § 224 SGB V – Beitragsfreiheit bei Elterngeld – abgerufen 10.10.2026
    4. § 2f BEEG – Abzüge für Sozialabgaben beim Elterngeld – abgerufen 10.10.2026
    5. § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit (32 Wochenstunden) – abgerufen 10.10.2026
    6. § 9 MuSchEltZV – Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen (Beamte des Bundes) – abgerufen 10.10.2026
    7. PKV-Verband: Privatversichert in Mutterschutz und Elternzeit – Verbandsangabe, abgerufen 10.10.2026
    8. PKV-Serviceportal: Privatversichert mit Familie – Arbeitgeberzuschuss – Verbandsangabe, Stand März 2026
    9. Techniker Krankenkasse: Einkommensgrenze Familienversicherung 2026 – abgerufen 10.10.2026
    10. Mobil Krankenkasse: Beiträge und Versicherungsschutz während der Elternzeit – abgerufen 10.10.2026
    11. Allianz: Private Krankenversicherung in der Elternzeit – Versichererangabe, abgerufen 10.10.2026
    12. Verivox: Private Krankenversicherung in der Elternzeit – Stand 14.01.2026
    Redaktion PKV-Beitragsbrief.de

    Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

    Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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