Ratgeber

PKV-Makler wechseln: So geht der Wechsel des Betreuers

Ihr bisheriger Betreuer ist schwer erreichbar, im Ruhestand oder schlicht nicht mehr der Richtige? Dann können Sie den Makler wechseln – ohne Ihren PKV-Vertrag anzutasten. Hier lesen Sie, wie das geht, was sich ändert und was gleich bleibt.

Redaktion PKV-Beitragsbrief.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Makler, Vertreter, Partner-Experte: wer ist wer?
  2. Gute Gründe, den PKV-Makler zu wechseln
  3. So läuft der Maklerwechsel in der PKV ab
  4. Was sich beim Maklerwechsel ändert – und was nicht
  5. Der Maklerwechsel als Startpunkt für einen Vergleich
  6. Sonderfälle: Vertreter, Nachfolger und Ihre Unterlagen
  7. Kosten und Vergütung: Was der neue Makler verdient
  8. Checkliste: daran erkennen Sie einen passenden PKV-Makler
Das Wichtigste in Kürze
  • Den Makler für Ihre private Krankenversicherung können Sie grundsätzlich jederzeit wechseln; eine Vollmacht ist widerruflich, sofern sich aus dem Maklervertrag nichts anderes ergibt (§ 168 BGB).
  • Ihr Vertrag bleibt beim Maklerwechsel unverändert: gleicher Tarif, gleicher Beitrag, gleiche Alterungsrückstellung, keine neue Gesundheitsprüfung.
  • Der neue Makler braucht einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht; er meldet die Betreuung beim Versicherer an.
  • Für Sie ist der Wechsel kostenlos: Makler werden vom Versicherer vergütet, die Vergütung für die Vermittlung einer Vollversicherung ist gesetzlich begrenzt (§ 50 VAG).
  • Ein Maklerwechsel ist ein guter Anlass für einen Vergleich: Bei Verträgen ab 2009 nehmen Sie beim Wechsel zu einem anderen Versicherer den Übertragungswert mit.

Einen PKV-Makler wechseln Sie, indem Sie einem neuen Makler einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht erteilen; er meldet die Betreuung bei Ihrem Versicherer an, die alte Vollmacht widerrufen Sie (§ 168 BGB). Ihr Vertrag bleibt dabei unverändert – gleicher Tarif, gleicher Beitrag, gleiche Alterungsrückstellung, keine Gesundheitsprüfung. Für Sie ist der Wechsel in der Regel kostenlos, weil Makler vom Versicherer vergütet werden (Stand: Oktober 2026).

Ein guter Betreuer ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) Gold wert – bei der Beitragserhöhung, beim Tarifwechsel, bei Fragen zur Erstattung. Umso ärgerlicher, wenn der Kontakt eingeschlafen ist. Die gute Nachricht: Sie sind nicht an Ihren bisherigen Makler gebunden. Und weil der Wechsel nur die Betreuung betrifft, riskieren Sie dabei nichts von dem, was Ihr Vertrag Ihnen heute bietet. Dieser Ratgeber zeigt, wie der Wechsel abläuft, was sich ändert und worauf Sie bei einem neuen Makler achten sollten.

Makler, Vertreter, Partner-Experte: wer ist wer?

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterscheidet zwei Arten von Vermittlern (§ 59 VVG). Für den Wechsel ist der Unterschied wichtig:

Versicherungsvertreter

Er ist von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, deren Verträge zu vermitteln (§ 59 Abs. 2 VVG). Viele Privatversicherte haben ihren Vertrag über einen Vertreter ihres Versicherers abgeschlossen.

Versicherungsmakler

Er wird von Ihnen beauftragt und vermittelt, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG). Er vergleicht Angebote verschiedener Versicherer. Für seine Tätigkeit braucht er eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Die spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und auf die private Krankenversicherung spezialisiert. Ob ein Makler eine Erlaubnis hat, können Sie im öffentlichen Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern nachsehen (vermittlerregister.info).

Gute Gründe, den PKV-Makler zu wechseln

Die Gründe sind so verschieden wie die Versicherten. Häufig sind es ganz praktische:

  • Erreichbarkeit: Sie wünschen sich einen Ansprechpartner, der bei einem Beitragsbrief zeitnah reagiert.
  • Ruhestand oder Geschäftsaufgabe: Ihr bisheriger Makler hat aufgehört, und Sie möchten selbst bestimmen, wer Sie künftig betreut.
  • Spezialisierung: Sie suchen jemanden, der sich auf die PKV und auf den Versichererwechsel konzentriert.
  • Umzug: Sie möchten einen Betreuer, der zu Ihrer neuen Lebenssituation passt – persönlich, per Telefon oder per Video.
  • Beitragserhöhung: Der Beitrag ist gestiegen, und Sie möchten den Markt neu vergleichen lassen. Laut PKV-Verband steigen die Beiträge zum 01.01.2027 für rund 53 % der Privatversicherten, im Schnitt um voraussichtlich 13,4 % (Stand 15.10.2026).

Welcher Grund es auch ist: Sie müssen ihn niemandem erklären. Entscheidend ist, dass Sie künftig gut betreut werden.

So läuft der Maklerwechsel in der PKV ab

Neuen Makler auswählen

Prüfen Sie Erlaubnis, Spezialisierung und Arbeitsweise. Bei der ersten Kontaktaufnahme erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation des Maklers.

Maklervertrag und Vollmacht

Sie schließen einen Maklervertrag und erteilen eine Maklervollmacht. Damit darf der neue Makler für Sie mit dem Versicherer korrespondieren.

Betreuung anmelden

Der neue Makler meldet sich mit der Vollmacht bei Ihrem Versicherer und beantragt, dass Ihr Vertrag künftig von ihm betreut wird.

Bisherigen Makler informieren

Teilen Sie Ihrem bisherigen Makler in Textform mit, dass Sie seine Vollmacht widerrufen und den Maklervertrag beenden. Eine Begründung ist nicht nötig.

Bestätigung abwarten

Der Versicherer bestätigt die neue Betreuung. Ab dann ist der neue Makler Ihr Ansprechpartner für alle Fragen.

Die Vollmacht ist nach § 168 BGB widerruflich, sofern sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag nichts anderes ergibt. Werfen Sie deshalb einen Blick in Ihren bisherigen Maklervertrag, ob dort eine Frist genannt ist.

Muster: Mitteilung an den bisherigen Makler

[Vorname Name], [Anschrift], Versicherungsnummer [Nummer], Versicherer [Name]

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich die Ihnen erteilte Maklervollmacht und beende den Maklervertrag für meine private Kranken- und Pflegeversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Betreuung übernimmt künftig [Name des neuen Maklers]. Bitte bestätigen Sie mir das Ende der Vollmacht in Textform. Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]

Allgemeines Muster, keine Rechtsberatung. Passen Sie es an Ihren Maklervertrag an.

Was sich beim Maklerwechsel ändert – und was nicht

Folgen eines Maklerwechsels für Ihren PKV-Vertrag. Quellen: §§ 59, 61 VVG; § 168 BGB; § 50 VAG. Eigene Darstellung, Stand: Oktober 2026.
PunktBeim Maklerwechsel
Tarif, Leistungen, Beitragbleiben unverändert
Alterungsrückstellungbleibt vollständig in Ihrem Vertrag
Gesundheitsprüfungkeine – der Vertrag wird nicht neu abgeschlossen
Kosten für Siein der Regel keine
Ihr Ansprechpartnerkünftig der neue Makler
Beratung und Dokumentationder neue Makler berät Sie bei Änderungen und dokumentiert seinen Rat (§ 61 VVG)

Wichtig zu wissen: Ein Maklerwechsel allein senkt Ihren Beitrag nicht. Er schafft aber die Grundlage dafür, dass jemand Ihren Vertrag mit frischem Blick prüft – und das kann sich sehr lohnen. Gerade bei älteren Tarifen, die über Jahre mehrfach angepasst wurden, zeigt ein aktueller Marktvergleich oft, wie viel Spielraum es inzwischen gibt. Ein guter Makler stellt dabei nicht nur den Beitrag, sondern auch Leistungen, Selbstbehalt und die Beitragsentwicklung der Tarife nebeneinander.

Der Maklerwechsel als Startpunkt für einen Vergleich

Viele wechseln den Makler genau dann, wenn der Beitrag gestiegen ist. Das ist ein guter Moment, denn nach einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten (§ 205 Abs. 4 VVG). Ein neuer Makler kann diese Frist nutzen, um den Markt zu vergleichen. Welcher Weg passt, hängt vom Beginn Ihres Vertrags ab:

  • Vertrag ab 01.01.2009: Der Blick zu anderen Versicherern lohnt sich besonders. Sie nehmen den Übertragungswert Ihrer Alterungsrückstellung mit (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG), und neuere Tarife können bei gleichem oder besserem Schutz deutlich günstiger sein. Die Annahme klärt der Makler vorab per anonymer Risikovoranfrage. Wie der Wechsel abläuft, erklärt der Ratgeber PKV-Versicherer wechseln.
  • Vertrag vor 2009: Hier bleibt die Rückstellung grundsätzlich beim bisherigen Versicherer. Ein Anbieterwechsel ist dann in aller Regel ein Warnsignal; der Weg ist die Optimierung beim bisherigen Versicherer, etwa über einen anderen Tarif oder Selbstbehalt.

Wie Sie die Zwei-Monats-Frist richtig nutzen, lesen Sie unter Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung. Einen Überblick über alle Spar-Hebel gibt der Ratgeber PKV-Beitrag senken.

Sonderfälle: Vertreter, Nachfolger und Ihre Unterlagen

Vom Versicherungsvertreter zum Makler

Haben Sie Ihren Vertrag über einen Vertreter Ihres Versicherers abgeschlossen, können Sie trotzdem einen Makler beauftragen. Ob er die laufende Betreuung beim Versicherer übernehmen kann, hängt davon ab, ob dieser Versicherer mit Maklern zusammenarbeitet. Beraten und andere Versicherer vergleichen kann der Makler in jedem Fall – und gerade das ist bei einem Vertrag ab 2009 oft der wertvollste Teil.

Wenn Ihr Makler aufhört

Gibt ein Makler sein Geschäft auf, übergibt er die Betreuung häufig an einen Nachfolger und informiert seine Kunden darüber. Sie entscheiden selbst, ob Sie dort bleiben. Ihr Vertrag mit dem Versicherer läuft unabhängig davon weiter, und Sie können jederzeit einen Makler Ihrer Wahl beauftragen.

Unterlagen sichern

Legen Sie für den neuen Makler die wichtigsten Unterlagen bereit: Versicherungsschein mit allen Nachträgen, die Tarifbedingungen, die letzten Beitragsbriefe und die jährliche Mitteilung zum Übertragungswert. Versicherer müssen Sie jährlich über die Möglichkeit des Wechsels und die Höhe des Übertragungswerts informieren (PKV-Verband). Fehlt etwas, fordert der neue Makler es mit Ihrer Vollmacht beim Versicherer an.

Kosten und Vergütung: Was der neue Makler verdient

Versicherungsmakler werden in der Regel vom Versicherer vergütet, nicht vom Kunden. Für die Vermittlung einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung begrenzt das Gesetz diese Vergütung: Abschlussprovision und sonstige Vergütungen dürfen zusammen höchstens 3,3 % der auf 25 Jahre hochgerechneten Erstprämie betragen (§ 50 Abs. 1 VAG). Ihr Beitrag ist davon unabhängig – er ist für alle Versicherten eines Tarifs gleich, egal über welchen Weg sie versichert sind.

Übernimmt ein neuer Makler nur die Betreuung eines bestehenden Vertrags, entstehen Ihnen dadurch in aller Regel keine Kosten. Auch ein späterer Wechsel zu einem anderen Versicherer, den der Makler vermittelt, kostet Sie kein Honorar – Sie zahlen nur den Beitrag des neuen Tarifs. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie ausdrücklich eine Beratung gegen Honorar vereinbaren. Das muss vorher klar und schriftlich geregelt sein.

Checkliste: daran erkennen Sie einen passenden PKV-Makler

  • Erlaubnis: Eintrag als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO im Vermittlerregister.
  • PKV-Spezialisierung: Erfahrung mit Beitragserhöhungen, Übertragungswert und dem Wechsel zwischen Versicherern.
  • Marktvergleich: Er vergleicht Tarife vieler Versicherer nach Beitrag und Leistung – nicht nur einen.
  • Risikovoranfrage: Er klärt die Annahme bei einem neuen Versicherer vorab anonym, bevor ein Antrag gestellt wird.
  • Dokumentation: Er hält seinen Rat schriftlich fest, wie es § 61 VVG verlangt.
  • Erreichbarkeit: Er ist zu den Zeiten erreichbar, die Ihnen wichtig sind, und reagiert auf einen Beitragsbrief innerhalb der Fristen.

Die spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk sind auf den PKV-Wechsel spezialisiert, vergleichen Tarife vieler Versicherer und rechnen Übertragungswert und Beitrag konkret durch. Der Service ist für Sie kostenlos. Wer bei einem Wechsel hilft und wie die Wege sich unterscheiden, beschreibt auch der Ratgeber Wer hilft beim Tarifwechsel? Ob sich ein Vergleich für Sie lohnen kann, zeigt der kostenlose Beitrags-Check.

Häufige Fragen

Kann ich meinen PKV-Makler jederzeit wechseln?

Grundsätzlich ja. Die Maklervollmacht ist nach dem Gesetz widerruflich, sofern sich aus dem Maklervertrag nichts anderes ergibt (§ 168 BGB). Prüfen Sie kurz, ob Ihr Maklervertrag eine Kündigungsfrist nennt. Ihr Versicherungsvertrag selbst bleibt vom Wechsel des Maklers unberührt.

Ändert sich mein PKV-Beitrag, wenn ich den Makler wechsle?

Nein. Beitrag, Tarif, Leistungen und Alterungsrückstellung hängen am Versicherungsvertrag, nicht am Betreuer. Der Maklerwechsel ist eine reine Änderung der Betreuung. Eine neue Gesundheitsprüfung gibt es dafür nicht.

Was kostet ein Maklerwechsel in der PKV?

Für Sie in der Regel nichts. Versicherungsmakler werden üblicherweise vom Versicherer vergütet. Für die Vermittlung einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung ist die Höhe dieser Vergütung gesetzlich gedeckelt (§ 50 VAG). Anders ist es nur, wenn Sie ausdrücklich eine Beratung gegen Honorar vereinbaren.

Wie läuft ein Maklerwechsel ab?

Sie schließen mit dem neuen Makler einen Maklervertrag und erteilen ihm eine Maklervollmacht. Der neue Makler meldet sich damit bei Ihrem Versicherer und beantragt die Übertragung der Betreuung. Den bisherigen Makler informieren Sie am besten in Textform, dass seine Vollmacht endet. Meist ist das in wenigen Wochen erledigt.

Kann mein Versicherer den Maklerwechsel ablehnen?

Ihr Versicherungsvertrag läuft in jedem Fall weiter. Ob der neue Makler die Betreuung beim Versicherer übernehmen kann, hängt davon ab, ob er mit diesem Versicherer zusammenarbeitet. Klären Sie das vorab. Ein Makler, der viele Versicherer vergleicht, kann zudem prüfen, ob ein anderer Versicherer für Sie besser passt.

Quellen

  1. § 59 VVG – Begriffsbestimmungen (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler) – abgerufen 18.10.2026
  2. § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers – abgerufen 18.10.2026
  3. § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht – abgerufen 18.10.2026
  4. § 50 VAG – Begrenzung der Vergütung in der substitutiven Krankenversicherung – abgerufen 18.10.2026
  5. § 34d GewO – Versicherungsvermittler – abgerufen 18.10.2026
  6. DIHK: Vermittlerregister (Prüfung der Erlaubnis nach § 34d GewO) – abgerufen 18.10.2026
  7. § 204 VVG – Tarifwechsel und Übertragungswert – abgerufen 18.10.2026
  8. PKV-Verband: Unternehmenswechsel in der PKV (jährliche Mitteilung des Übertragungswerts) – abgerufen 18.10.2026
  9. PKV-Verband: Warum die Beiträge steigen (Beitragsanpassung 2027) – Stand 15.10.2026, abgerufen 18.10.2026
Redaktion PKV-Beitragsbrief.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: PKV-Beitragsbrief.de. PKV-Beitragsbrief.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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